In einem erst kürzlich veröffentlichten und von der Landesregierung in Auftrag gegebenen Gutachten wurde deutlich, dass die Datenlage zur Bewertung der Risiken der Fracking-Technologie zur Aufsuchung und Gewinnung von unkonventionellem Erdgas nicht ausreichend ist. Auch weiterhin ist es nicht verantwortbar, Erdgas mit giftigen Chemikalien zu suchen und zu gewinnen, bevor nicht zweifelsfrei geklärt ist, dass eine nachteilige Veränderung der Wasserbeschaffenheit nicht zu besorgen ist (Besorgnisgrundsatz nach Wasserhaushaltsgesetz).
Zwar gelten in NRW momentan zwei Erlasse des Umwelt- und des Wirtschaftsministeriums, welche die für Bergbau in Nordrhein-Westfalen zuständige Bezirksregierung Arnsberg anweisen, keine Bohrungen zu genehmigen, bei denen (zu einem späteren Zeitpunkt) die Fracking-Technologie zum Einsatz kommen könnte. Grundlage für alle Entscheidungen im Bereich „Fracking“ ist jedoch das Bundesbergrecht, das weder eine öffentliche Beteiligung oder Information, noch eine Umweltverträglichkeitsprüfung vorsieht und dringend reformiert werden muss.
Die nordrhein-westfälische Landesregierung hatte bereits im Sommer vergangenen Jahres den Antrag „Änderung der Verordnung über die Umweltverträglichkeitsprüfung bergbaulicher Vorhaben“ in den Bundesrat eingebracht. Dieser sieht Verbesserungen im Bereich Transparenz, Bürgerbeteiligung und einer verbindlichen Umweltverträglichkeitsprüfung bei der Gewinnung von Bodenschätzen über Bohrungen vor. Bisher gab es jedoch keine Mehrheit für diese nordrhein-westfälische Initiative. Nun wird die Landesregierung NRW für die nächste Sitzung des Bundesrates am 14. Dezember einen weiteren Entschließungsantrag einbringen, welcher ein bundesweites Verbot des Einsatzes umwelttoxischer Chemikalien bei der Anwendung der umstrittenen Fördermethode „Fracking“ zur Aufsuchung und Gewinnung von Erdgas aus unkonventionellen Lagerstätten zum Ziel hat, solange die Risiken nicht zweifelsfrei ausgeschlossen werden können. Auch die Entsorgung des Flowbacks aus Frack-Vorgängen in Versenkbohrungen wird aufgrund fehlender Erkenntnisse als unverantwortbar eingestuft. Die Beseitigung der Wissensdefizite soll in einem breiten und transparenten Prozess erfolgen und Forschungsbohrungen sollen nur in einem breiten Dialog mit allen Beteiligten und unter Federführung der Wissenschaft erörtert werden.
Darüber hinaus würde der Entschließungsantrag den Einsatz der Fracking-Technologien mit umwelttoxischen Chemikalien in Trinkwasserschutzgebieten, Gebieten für die Gewinnung von Trinkwasser oder Mineralwasser, Heilquellenschutzgebieten sowie in Gebieten mit ungünstigen geologisch-hydrogeologischen Verhältnissen gänzlich ausschließen.
Dieser erneute Antrag ist ausdrücklich zu begrüßen, denn um eine bundesweite Veränderung herbeizuführen ist ein breites, länderübergreifendes Bündnis dringend nötig.
Weitere Informationen zum Entschließungsantrag der Landesregierung finden sie hier.
Darüber hinaus sind weiterführende Informationen zu Unkonventionellem Erdgas, wie zum Beispiel das oben erwähnte Gutachten, hier zu finden.
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