Parlamentarisches

Ein großer Teil der parlamentarischer Arbeit wird durch Anträge, Anfragen und Anhörungen geprägt. Worin deren Unterschiede bestehen, erkläre ich hier ebenso, wie hier Beiträge zu Anträgen, Anfragen und Anhörungen aus dem Themenkomplex Energie und Klimaschutz verlinkt sind.

 

Im Landtag ist ein Antrag eine Drucksache, die von einer Fraktion oder einer Gruppe von Abgeordneten erstellt wurde. Mit dem Antrag wird das Parlament aufgefordert, etwas Bestimmtes zu beschließen. Dies sind in der Regel Änderungen bestehender Gesetze. Das Parlament stimmt dann über diesen Antrag ab. Eine Annahme ist eine verbindliche Aufforderung an die Regierung, die im Antrag niedergeschriebenen Forderungen umzusetzen.

Als Anfrage bezeichnet man eine auf wenige Punkte begrenzte Fragestellung eines Parlamentariers an die Exekutive, beispielsweise eines Abgeordneten an die Regierung.

Anhörungen erfüllen in der deutschen Demokratie im Sinn einer pluralistischen Meinungsbildung und insbesondere im Rahmen der Beteiligung eine wichtige Funktion. Einerseits sind sie ein wichtiger Informations- und Kommunikationsweg, der insbesondere Wissenschaftler und Fachleute mit Funktions- und Entscheidungsträgern zusammenbringt. Andererseits dienen sie der Teilhabe von relevanten gesellschaftlichen Gruppen an demokratischer Meinungsbildung und Entscheidungsfindung.

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