Windenergieerlass NRW

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Neuer Windenergieerlass entfesselt Kommunen

Das Umweltministerium hat am 11. Juli einen neuen Windenergieerlass veröffentlicht, der es den Kommunen endlich ermöglicht, den Ausbau der Windenergie je nach den vorhanden Möglichkeiten zu gestalten und vor Ort durch eigene Energie Wertschöpfung für die Kommune zu erzeugen.

Verschwunden sind die von schwarz-gelb eingeführten, pauschalen Abstände und Höhenbegrenzungen, die den Ausbau vor Ort so lange behindert haben. Damit ist die Zeit vorbei, in denen die Kommunen an starre und unnötige Vorgaben gekettet wurden. Stattdessen werden nun Möglichkeiten zur Bürgerbeteiligung, zum Bau von Windenergieanlagen im Wald und zur Nutzung von schon vorhandenen Infrastrukturtrassen zum Ausbau der Windenergie aufgenommen. Gleichzeitig werden weder  die Belange des Naturschutzes vernachlässigt oder die kommunale Planungshoheit eingeschränkt.

Auch die durch das Ministerium angebotene Beratung zum Ausbau der Windenergie für Kommunen und Investoren ist sehr erfreulich. Durch dieses Angebot haben die Kommunen nach fünf Jahren schwarz-gelber Verhinderungspolitik endlich einen Ansprechpartner erhalten, an den sie sich bei Fragen wenden können.

Durch den neuen Windenergieerlass und das Beratungsangebot haben Kommunen endlich die Möglichkeit, bei Ausbauplänen auch beratende Unterstützung zu finden, den Ausbau je nach der Situation vor Ort zu gestalten und die Bürgerinnen und Bürger in die Prozesse einzubinden.

Die wichtigsten Eckpunkte des Windenergieerlasses im Überblick:

  • Einbettung des Windenergieerlasses in die Klimaschutzstrategie
  • Erarbeitung eines umfassenden Beratungsangebotes für die Kommunen durch die Energieagentur
  • weitgehende Transparenz und Einbeziehung der Bürgerinnen und Bürger u. a. mit Empfehlung für Bürgerwindparks
  • Schaffung einer Informations- und Beratungsplattform bei der Energieagentur zur Behandlung von Konflikten (EnergieDialog.NRW)
  • Angaben zur Ausweisung von Flächen für die Windenergie in Regionalplanung und Flächennutzungsplanung
  • Verbesserung von Rahmenbedingungen des Repowering
  • Empfehlung zur Überprüfung von Höhenbeschränkungen
  • Orientierung von Schutzabständen der Windenergieanlagen zu der Wohnbebauung
  • Beibehaltung der gesicherten Anforderungen an die Berechnung des Lärmschutzes
  • Ausschluss von Windenergieanlagen in für den Naturschutz wertvollen Gebieten verbunden mit Abstandsregelungen und Hinweisen für die artenschutzrechtliche Prüfung
  • erstmalige zusammenfassende Darstellung für die Genehmigung von Kleinwindanlagen.

Den neuen „EnergieDialog.NRW - die Informations- und Beratungsplattform für Erneuerbare Energien“ ist unter folgendem Link zu finden: www.energiedialog.nrw.de.

Der Erlass kann hier abgerufen werden. Der Leitfaden zu Wind im Wald ist hier abrufbar.

Als Hintergrundinformation ist zudem möglicherweise von Interesse

1. eine Studie des Fraunhofer-Institutes über das Potenzial der Windenergie an Land

2. sowie ein Gutachten von Windguard über die notwendigen Ausbaukapazitäten, damit das Land die geplanten Ziele im Jahre 2020 erreicht. Die Gutachter kommen zu dem Schluss, dass die bisherige Anzahl von Standorten ausreicht, wenn diese durch ein Repowering ersetzt würden.

Hinweisen möchte ich auch auf die Broschüre "Windenergie im Aufwind". Auf 24 Seiten hat EnergieAgenturenwerden das Netzwerk Windkraft NRW sowie die Perspektiven für eine zukünftige Nutzung der Windkraft in Nordrhein-Westfalen vorgestellt. Zehn aktuelle Beispiele aus der Praxis zeigen beispielhafte Erfahrungen der aktuellen Windenergienutzung zwischen Rhein und Ruhr.

Ferner hat der Bundesverband Windenergie ein Faltblatt "Windenergiepotenzial Nordrhein-Westfalen" veröffentlicht. Dies können Sie unter folgendem Link finden:

http://www.wind-energie.de/sites/default/files/attachments/region/nordrhein-westfalen/din4-bwe-windenergiepotenzial-flyer-nrw-05-2011.pdf

Desweiteren hat die EnergieAgentur.NRW zu den Themen Energiewende, Windenergie und die neue Informations- und Beratungsplattform für Erneuerbare Energien (EnergieDialog.NRW) ein Interview mit Johannes Remmel gemacht:

http://www.youtube.com/user/EnergieAgenturNRW#p/u/0/bgogf64WwrI