Mit:
Andreas Lahme, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verwaltungsrecht bei
Engemann & Partner und Stv. Vorsitzender im Landesverband für Erneuerbare
Energien NRW e.V.
Hier geht’s zur Anmeldung
Dienstag, 17. August 2021, 20.00 – 21.30 Uhr
CDU und FDP haben ein neues Gesetz für Mindestabstände von Windenergieanlagen zu
Wohnbebauung und Splittersiedlungen über 1.000 Meter verabschiedet. Mit dem Gesetz
erschwert die Regierung Laschet den Ausbau der Windenergie in NRW massiv. Ihre eigenen
Ausbauziele rücken damit in weite Ferne.
Auf die kommunalen Windenergieplanungen kommen nun neue Fragen und
Herausforderungen zu. Denn die Landesregierung schiebt die Verantwortung zur
Entscheidung, ob die 1.000 Meter-Regelung angewandt wird, auf die Kommunen ab: Den
Kommunen wird laut Gesetz eingeräumt, den 1.000-Meter-Mindestabstand durch die
Bauleitplanung außer Kraft setzen zu können. Jedoch zeigt die Erfahrung beispielsweise aus
Bayern, dass davon wenig Gebrauch gemacht wird und die Verfahren langwierig sind.
Zusammen mit Fachleuten möchte ich folgende und weitere Fragen klären: In welchen
Fällen sind Bebauungspläne für die Genehmigung von Windenergieanlagen notwendig?
Welche Auswirkungen gibt es für Kommunen mit Außenbereichssatzungen? Wie soll mit in
Aufstellung befindlichen Flächennutzungsplänen umgegangen werden?
In diesem FAQ verlinke ich schon mal Antworten auf die drängendsten Fragen zum neuen
Gesetz.
Wir freuen uns über zahlreiche Teilnehmer*innen. Die Einladung darf gerne an Interessierte
gestreut werden.
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Weitere Infos zum Format „Online-Veranstaltung“
Das Gute bei einer „Online-Veranstaltung“ ist, dass man sich von zu Hause einwählen kann.
Nach der Anmeldung, wird automatisch per Email ein Einwahllink an die angegebene
Adresse verschickt. Mit diesem kann man per PC, Laptop oder per Tablet an der
Veranstaltung teilnehmen. Über ein iPad/Android-Tablet und Smartphone iPhone/Android
ist die Teilnahme ebenfalls möglich.
Online-Veranstaltungen leben von einer regen Beteiligung aller Teilnehmer*innen. Dabei
gibt es zwei Möglichkeiten sich aktiv einzubringen. Zum einen über das Stellen und Posten
schriftlicher Fragen und Beiträge, zum anderen durch mündliche Redebeiträge. Dazu ist es
wichtig, dem genutzten Programm Zoom bei der Einwahl den Zugriff auf das Mikrofon des
PC/Laptops/Tablets etc. zu gestatten. Auf Wunsch ist es möglich, für alle hörbar
hinzugeschaltet zu werden. Dafür einfach über das Handheben-Tool anzeigen, dass Du/Sie
gerne etwas beitragen möchtest/möchten.
Falls der Einwahllink am Tag der Online-Veranstaltung, trotz Anmeldung, noch nicht
zugeschickt wurde, oder es Rückfragen gibt, einfach an meine Mitarbeiterin Annegret Ott
wenden (Annegret.Ott@landtag.nrw.de).


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