Ihre Anliegen

Wibke Brems im Fraktionssaal der Grünen Landtag NRW

Ich bin für Sie da und kümmere mich um Ihre Anliegen. Im persönlichen Gespräch an der Haustür, am Infostand oder einfach auf der Straße: Sie sagen mir, wo der Schuh drückt. Und ich sammle an dieser Stelle Ihre Anliegen. Für Anliegen, bei denen ich direkt tätig werden kann, vermerke ich hier auch, was der aktuelle Stand ist. Viele Anliegen benötigen aber etwas mehr Zeit. Hier gehen sie nicht verloren.

  • Friedrichsdorf braucht dringend eine Verbesserung der Verkehrssituation auf den Hauptverkehrsstraßen. Radfahrende trauen sich vor allem wegen der LKW kaum auf die Straße, Fußgänger haben dann das Nachsehen.
    Nachdem ich das Anliegen an die grüne Fraktion im Rat der Stadt Gütersloh weitergeleitet habe, hat diese umgehend einen Antrag zur Verbesserung der Situation für Radfahrende in Friedrichsdorf gestellt. Darin wird die Stadtverwaltung beauftragt, ein ganzheitliches Verkehrskonzept für eine gleichberechtigte Verkehrsnutzung von Fahrradfahrer*innen, Fußgänger*innen und Autofahrer*innen in Friedrichsdorf zu erstellen. Durch die geforderte Aufwertung des Radverkehrs erhoffe ich mir, dass Radfahrer*innen mehr Platz auf der Straße bekommen.
  • Herzebrock-Clarholz braucht keine B64n!
    Absolut richtig. Wir Grüne setzen uns von Anfang an auf ganz unterschiedlichen Wegen gegen die B64n ein und werden das auch weiterhin tun. Am Samstag, 7. Mai organisierte der grüne Ortsverband beispielsweise eine Fahrraddemo gegen die B64n in Herzebrock-Clarholz, bei der ich natürlich auch dabei war.
  • Väter brauchen in Kinderstreitfällen mehr Unterstützung als sie aktuell bekommen. Viele Väter fühlen sich allein gelassen - vom Jugendamt, von Gerichten und der Rechtslage allgemein.
    Es ist wichtig, dass auch Väter in Streitfällen Beratungsmöglichkeiten wahrnehmen können. NRW hat bereits eine breit aufgestellte Beratungsinfrastruktur, die verschiedene Bereiche abdeckt, darunter auch vätersensible Beratung. Ich habe das Anliegen an den zuständigen Fachbereich in der grünen Landtagsfraktion weitergeleitet, wo der darüber hinausgehende Bedarf geprüft wird und über Entwicklungsmöglichkeiten von bestehenden aber auch evtl. neuen Beratungsangeboten beraten wird.
  • Es gibt nicht genug Platz an der Grundschule Friedrichsdorf für alle Kinder aus dem Dorf.
  • Radarkontrollen sollten auch nach 18 Uhr stattfinden, denn dann wird meist noch viel mehr gerast.
    Ich habe Landrat Adenauer sowie dem Ordnungsamt Gütersloh einen Brief geschrieben, in dem ich mich dafür einsetze, dass Radarkontrollen auch auf den Abend und die Nacht ausgeweitet werden. Sobald ich eine Antwort erhalte, werde ich hier darüber informieren.
    Update 1: Vom Ordnungsamt Gütersloh habe ich bereits die Antwort erhalten, dass ein Radarmessfahrzeug i.d.R. wochentags zwischen 7 und 19 Uhr Kontrollen durchführt. In den Abend- und Nachtstunden werden Kontrollen von einer personalunabhängigen Überwachungsanlage durchgeführt. Ich werde mich dafür einsetzen, dass die als "Monneypenny" bekannte Überwachungsanlage vermehrt auf den Hauptverkehrsstraßen in Friedrichsdorf eingesetzt wird. Das Ordnungsamt Gütersloh nimmt weitere Hinweise gerne auch direkt von Bürger*innen entgegen.
    Update 2: Auch Landrat Adenauer hat mir geantwortet und versichert, dass die Kreisverwaltung sowie die Kreispolizeibehörde neben den semistationäre und stationäre Geschwindigkeitsmessanlagen, die Tag und Nacht im Einsatz sind, in den Abend- und Nachtstunden (nach 18:00Uhr) auch regelmäßig sowie zu besonderen Anlässen mobile Radarkontrollen durchführt. Ich werden mich auch bei Landrat Adenauer dafür einsetzen, dass Geschwindigkeitskontrollen vermehrt auf den Hauptverkehrsstraßen in Friedrichsdorf durchgeführt werden.
  • An Rollstuhlfahrer*innen wird bei Neubauten viel zu selten gedacht: In der Gütersloher Innenstadt gibt es Restaurants und Cafés, die behindertengerechte WCs haben, die nur durch Stufen zu erreichen sind. Das ist doch sinnlos und kann durch bessere Planung verhindert werden.
    Das ist sollte natürlich besser durchdacht werden. Ich habe mich nun intensiver mit dieser Problematik beschäftigt und dabei festgestellt: Es ist gar nicht so einfach, den passenden politischen Weg zur Behebung dieses Problems zu finden. Während Bestimmungen zur Barrierefreiheit für Wohnungsneubauten vom Land im Bauordnungsrecht geregelt sind, scheint im Fall von Bestimmungen für Restaurants und Cafés hauptsächlich die Bundesebene Ansprechpartnerin zu sein. Auch das Thema der Förderprogramme in diesem Bereich ist nicht ganz unkompliziert. Ich werde dementsprechend das Anliegen nun an die Bundestagsfraktion sowie an die zuständigen Kolleg*innen in der Landtagsfraktion weiterleiten. Über eine Antwort und nächste Schritte werde ich hier informieren.
    Update: Aus der Bundestagsfraktion habe ich inzwischen eine Rückmeldung erhalten. Der Koalitionsvertrag der Ampel-Koalition sieht zum einen vor, grundsätzlich in allen Bereichen des öffentlichen und privaten Lebens mehr Barrierefreiheit zu schaffen. Darüber hinaus sollen Anbieter von Gütern und Dienstleistungen innerhalb einer angemessenen Übergangsfrist Barrieren abbauen. Durch Förderprogramme und die Beratungsarbeit der Bundesfachstelle Barrierefreiheit sollen Cafés und Restaurants künftig sowohl barrierefreie Toiletten als auch barrierefreien Zugang gewährleisten müssen. In Fällen, wo ein Umbau wirtschaftlich nicht zumutbar sein wird, sollen zumindest mobile Rampen angeschafft werden.
  • Straßenbäume haben zu wenig Platz und verkümmern. Wenn sie ersetzt werden, brauchen sie mehr Platz im Wurzelbereich. Wenn das nicht möglich ist, dann sollten kreative Wege gesucht werden. Damit auch in Zukunft mehr Bäume gepflanzt werden.
    Als ehemaliges, langjähriges Mitglied des Umweltausschusses der Stadt Gütersloh kenne ich dieses Thema gut. Mittlerweile achtet die Stadt Gütersloh darauf, dass Straßenbäumen genug Wurzelraum zur Verfügung steht. Viel zu häufig führt das jedoch dazu, dass nach Fällung eines beschädigten Baumes kein neuer gepflanzt wird. Die grüne Ratsfraktion setzt sich dafür ein, dass stattdessen das Umfeld anders gestaltet wird, damit wieder neue Straßenbäume gepflanzt werden und diese auch überleben.
  • Im Schwimmbad Herzebrock braucht es einen barrierefreien Ein- und Ausstieg ins Schwimmbecken.
    Ich habe das Anliegen an meine grünen Kolleg*innen im Rat der Gemeinde Herzebrock-Clarholz weitergeleitet, die sich der Sache annehmen werden.
  • Carsharing-Lösungen sollten für Gruppen von Privatpersonen besser ermöglicht werden. Im Moment gibt beispielsweise versicherungstechnische Rahmenbedingungen, die eine gemeinsame Nutzung erschweren.
    Ich finde das einen guten Ansatz und stehe mit meinem Kollegen aus dem Bundestag dazu im Kontakt. Sobald ich eine Antwort erhalte, werde ich hier darüber informieren.
  • Netzbetreiber können die Inbetriebnahme von Photovoltaikanlagen mit technisch nicht nachvollziehbaren Vorgaben verzögern. So wird von einigen zentralen Akteuren die Energiewende behindert, daher braucht es klare staatliche Vorgaben. In meinem Fall zieht sich die Auseinandersetzung mit dem Netzbetreiber bereits über 2 Jahre hin.
    Dieses Problem ist lange bekannt. Immer wieder höre ich von solchen Situationen. Auch meine Kolleg*innen der grünen Bundestagsfraktion sind sich dessen bewusst und arbeiten an entsprechenden Änderungen.
  • Die Regelung für Photovoltaikanlagen, die nach 20 Jahren aus der Förderung des Erneuerbaren-Energien-Gesetzes fallen, sind nicht praktikabel. Es wird großes Potential verschwendet, wenn die Vorgaben auf Bundesebene nicht verbessert werden.
    Die ersten Anlagen fielen Ende 2020 aus der EEG-Vergütung, im letzten Moment hatte die Große Koalition sich zu einer Anschlussregelung durchgerungen, nach der Anlagenbetreiber*innen noch bis Ende 2027 eine Vergütung in Höhe des Jahresmarktwertes Solar erhalten. Dies regelt § 25 EEG. Im aktuellen Marktumfeld sollte damit ein Weiterbetrieb der abgeschriebenen Anlagen durchaus lukrativ sein. Im vergangenen Jahr lag dieser Wert bei 7,5 Cent pro Kilowattstunde. Auch ein anteiliger Eigenverbrauch ist möglich und sollte die Wirtschaftlichkeit weiter erhöhen. Klar ist für mich, dass vor 2027 eine langfristige und tragfähige Lösung für den Weiterbetrieb gefunden werden muss. Wie diese aussehen wird, kann ich Ihnen heute noch nicht sagen. Ich weiß aber, dass meine Kolleginnen im Bundestag dieses Thema auch am Herzen liegt und sie sich dafür einsetzen.
  • Der momentane Lastenräder-Boom geht weitestgehend an Menschen mit geringem Einkommen vorbei. Auch sie müssten einfachen Zugang zu Lastenfahrrädern haben, damit die Mobilitätswende vorangetrieben wird.
    Das ist ein sehr wichtiger Hinweis. Durch bestehende Förderprogramme profitieren insbesondere Unternehmen, Selbstständige und Menschen mit mittlerem und hohem Einkommen. Wir Grüne möchten die Nutzung von Lastenrädern auch weiterhin unterstützen. Für die Frage, wie das auch für Menschen mit geringem Einkommen möglich ist, bedarf es kreativer Lösungen. Daher habe ich die Frage an meine Kolleg*innen im Bundestag weitergeleitet.
  • Genehmigungsverfahren für landwirtschaftliche Betriebe müssen beschleunigt werden, damit die Betriebe schneller Klarheit haben.
    Ähnliches beobachte ich in anderen Politikbereichen, z.B. beim Ausbau der Erneuerbaren Energien, der massiv verlangsamt wird durch schleppende Planungs- und Genehmigungsverfahren. Ich bin mir sicher, dass die öffentliche Verwaltung ein Update braucht. In Zukunft müssen Verfahren in der öffentlichen Verwaltung darauf ausgerichtet werden, schnell rechtssichere, transparente und bürgerorientierte Entscheidungen herbeizuführen und diese zeitnah auszuführen. Dafür braucht es, ausgehend von der Spitze der Landesregierung, einen Kulturwandel in der öffentlichen Verwaltung. Neben einer modernen Führungskultur gehört dazu auch das Selbstverständnis, Verwaltungsprozesse nicht als Selbstzeck anzusehen, sondern sie an den Bedarfen der Bürger*innen auszurichten. Dafür setze ich mich ein. Und ich bin mir sicher, dass durch solche Veränderungen zukünftig auch wieder bessere Ergebnisse erzielt werden können, die Bürgerinnen und Bürgern zu Gute kommen.
  • Biogasanlagen müssen für ein Nachhaltigkeitszertifikat im Rahmen der neuen Regeln in der Biomassenstrom Nachhaltigkeitsverordnung momentan neue Auflagen erfüllen. So müssen sich zum Beispiel alle Zulieferbetriebe mit-zertifizieren lassen. Damit sich die Betriebe informieren und entsprechend aufstellen können, wäre eine 2-3-jährige Vorlaufzeit für eine erstmalige Zertifizierung hilfreich. So könnten auch Verwaltungsverfahren entsprechend vorbereitet werden. Trotz nahender Fristen stehen momentan nämlich die Wege zur Einreichung der Unterlagen noch nicht bereit.
    Auch in dieser Sache habe ich bereits meine Kolleg*innen im Bundestag kontaktiert und warte auch eine Rückmeldung, über die ich hier informieren werde.
  • Landwirte müssen Uferrandstreifen zwischen ihren Feldern und Gewässern einrichten, damit Dünge- und Pflanzenschutzmittel von den Gewässern fern gehalten wird. Diese Uferrandstreifen dürfen gleichzeitig aber nicht als Blühstreifen deklariert werden. Das ist unverständlich, weil die Uferrandstreifen oft auch gut als Blühstreifen fungieren könnten.
    Ich kann dieses Anliegen aus Sicht der Landwirte gut verstehen. Gleichzeitig haben wir die Verantwortung, das Artensterben zu reduzieren. Offensichtlich enthält die Gemeinsame Europäische Agrarpolitik (GAP) gerade im Bereich der Biodiversitätsmaßnahmen viele komplizierte und dadurch nicht nachvollziehbare Regeln. Bzgl. der Kombination von Uferrandstreifen, Stilllegungsfläche und Blühstreifen habe ich meine grünen Kolleg*innen im Bundestag kontaktiert und Folgendes herausfinden können.
    Kombination von Uferrandstreifen & Blühstreifen: Wenn Flächen sowohl als Gewässerrandstreifen als auch als Blühstreifen ausgewiesen werden, dann könnte das unterm Strich schlechter für Tiere und Pflanzen sein. Denn Gewässerrandstreifen sollen Umweltgifte rausfiltern, wodurch sie auch entsprechend belastet sein können. Hinzu kommt: Blühstreifen bleiben offiziell Ackerland und werden daher regelmäßig umgebrochen. Gewachsene Ufervegetation umzubrechen hingegen schadet oft mehr, als es nutzt. Daher können Uferrandstreifen nicht auch als Blühstreifen ausgewiesen werden.
    Kombination von Uferrandstreifen & 4 Prozent Stilllegungsfläche: Ab 2023 müssen alle landwirtschaftlichen Betriebe im Fördersystem der GAP 4 Prozent der Ackerfläche stilllegen. Allem Anschein nach können Uferrandstreifen nicht auf die 4 Prozent Stilllegungsfläche angerechnet werden. Um die Frage allerdings abschließend klären zu können, stehe ich weiterhin in Kontakt mit der Bundestagsfraktion und gebe ein Update, sobald ich gesicherte Informationen habe.
    Kombination von Blühstreifen & 4 Prozent Stilllegungsfläche: Auf den Stilllegungsflächen ist nur eine Selbstbegrünung zulässig und daher können sie auch nicht als Blühstreifen fungieren. Während die 4 Prozent Flächenstilllegung das Minimum sind, was alle landwirtschaftlichen Betriebe erfüllen müssen, um zukünftig überhaupt am Fördersystem der GAP teilnehmen zu können, können Blühflächen zusätzlich optional angelegt werden, um eine besonders hohe Förderung zu erhalten. Die Förderung von Blühstreifen soll also ein zusätzlicher Anreiz für Maßnahmen zur Förderung der ökologischen Vielfalt sein.
  • Wenn Ausgleichsflächen geschaffen werden, weil an anderer Stelle Boden versiegelt wird, dann sollte es keine zeitliche Begrenzung für diese Ausgleichsflächen geben. Konkret geht es um das geplante Baugebiet Dieksheide.
    Ich bin im engen Austausch mit der grünen Ratsfraktion von Herzebrock-Clarholz, die die Planung von Kompensationsmaßnahmen für das Baugebiet Dieksheide eng begleitet. Bei der Bereitstellung von Ausgleichsflächen steht man hier noch am Anfang. Lediglich die Ausgleichsmaßnahmen für Steinkauz und Star wurden vorgezogen.
    Grundsätzlich gilt: Für Ausgleichsflächen gibt es keine zeitliche Begrenzung. Wenn Ausgleichsflächen nach einiger Zeit doch anderweitig genutzt werden sollen, dann werden i.d.R. an anderer Stelle erneut Ausgleichsflächen zur Kompensation bereitgestellt. Problematisch ist, dass in vielen Fällen die Kommunen ihrer Verpflichtung, Ausgleichsflächen zu schaffen, nur unzureichend nachkommen. Daher bin ich dankbar, dass sich meine grünen Freund*innen in Herzebrock-Clarholz für die Schaffung von lokalen Ausgleichsflächen einsetzen und darauf Wert legen, dass diese im Besitz der Kommune sind.
  • Der Radweg an der Herzebrocker Str. (L788) muss endlich instand gesetzt werden. Das sollte ursprünglich schon 2020 geschehen und zögert sich immer weiter hinaus.
    Gerade jetzt im Wahlkampf bin ich viel auf dem Rad im Wahlkreis unterwegs und ärgere mich jedes Mal über den schlechten Fahrbahnbelag des Radwegs, wenn ich nach Herzebrock fahre. Leider ist die Herzebrocker Str. kein Einzelfall in NRW. Ich kann nicht versprechen, dass mit grüner Regierungsbeteiligung nach der Wahl am 15. Mai von jetzt auf gleich alle Radwege gut befahrbar sein werden. Aber für mich und uns Grüne in NRW ist eines klar: Verkehrspolitisch hat der Rad-, Fuß- und öffentlichen Nahverkehr den Vorrang. Wir setzen auf ein bessere Radwegenetz und stellen dafür die nötigen Investitionsmittel bereit, damit der Umstieg attraktiver wird und diejenigen, die schon auf dem Rad unterwegs sind, schneller und komfortabler von A nach B kommen als bisher.
  • Für Kleinwindanlagen sollte es ein Förderprogramm mit erleichterten Genehmigungen geben.
    Auch wenn Kleinwindanlagen einen vergleichsweise geringen Beitrag zur Energiewende beitragen, setze ich mich dafür ein, dass die Genehmigungsverfahren für Kleinwindanlagen vereinfacht werden. Vor allem müssen wir den pauschalen Mindestabstand von 1.000m für Windenergieanlagen abschaffen, der zur Zeit auch Kleinwindanlagen verhindert.
  • Das Rathaus in Gütersloh ist für Bürger*innen schlecht zu erreichen. Vor allem für solche, die kein E-Mail-Konto haben und so auch keine Termine vorbuchen können. Früher war es besser, als man ohne Termin zu den städtischen Mitarbeiter*innen gehen konnte.
    Öffentliche Einrichtungen wie das Rathaus müssen niedrigschwellig erreichbar sein und nicht alle Menschen haben ein E-Mail-Account. Ich habe das Anliegen an die grüne Ratsfraktion weitergeleitet.
  • Die Stellplatzsatzung in Gütersloh ist ein Problem. Wo vorher ein Auto-Stellplatz pro Wohnung ausgereicht hat, müssen jetzt mindestens zwei vorhanden sein. Das reduziert die Grundstücksfläche, die man in Wohnraum verwandeln kann und ist einer zukunftsgerichteten Mobilität nicht angemessen.
    Dieses Anliegen unterstütze ich ausdrücklich. Gerade in Gegenden, die gut mit dem öffentlichen Nahverkehr und mit dem Rad erreichbar sind, brauchen wir weniger PKW-Stellplätze und stattdessen mehr Fahrradstellplätze und mehr Raum für lebenswerte Ort, wie z.B. Grünflächen. Dafür setzen wir Grüne uns auf Landesebene ein. Während das Land Richtwerte für PKW-Stellplätze festlegt, liegt die detaillierte Regelung bei den Kommunen. Ich habe daher auch meine grünen Kolleg*innen im Rat auf das Problem aufmerksam gemacht.
    Update: Die grüne Ratsfraktion hat schon seit mehreren Jahren eine Stellplatzordnung für Fahrräder gefordert, die vor kurzem umgesetzt wurde. Im Zuge dessen hat die Stadtverwaltung leider auch eine kommunale KfZ-Stellplatzsatzung verabschiedet, wodurch mittlerweile mehr Stellplätze pro Wohnung vorgeschrieben sind. In einem Jahr wird die Satzung evaluiert und ggf. angeglichen. Ich bitte meine Kolleg*innen im Stadtrat, sich dann dafür einzusetzen, die Anzahl der Stellplätze zu reduzieren.
    Update: In den Koalitionsverhandlungen zur Bildung einer neuen Landesregierung in NRW durfte ich von grüner Seite die Verhandlungsgruppe zu den Themen Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Landesplanung leiten. Dort haben wir auch über die Stellplatzverordnung des Landes gesprochen. Gemeinsam mit der CDU konnten wir uns darauf verständigen, dass wir die Stellplatzverordnung des Landes zur Mitte dieser Legislaturperiode unter Einbezug kommunaler Erfahrungen im Sinne einer nachhaltigen Mobilitätsentwicklung überprüfen werden. Damit sind also in den nächsten Jahren auch Änderungen auf Landesebene möglich.
  • Der Antrag zur Förderung der Dachbegrünung durch die Stadt Gütersloh ist zu kompliziert.
    Die grüne Ratsfraktion in Gütersloh hat die Förderung der Dachbegrünung angestoßen. Wenn die Anträge zu kompliziert sein sollten, wäre das nicht im Sinne der Erfinder*innen. Ich habe die grüne Ratsfraktion hierüber informiert.  
  • Das Ausbringen holländischer Gülle auf Gütersloher Feldern sollte verboten werden.
    Da Gülle in der EU als Wirtschaftsgut zählt und der Handel von Wirtschaftsgütern nicht beschränkt werden darf, ist ein Verbot holländischer Gülle auf Gütersloher Feldern nicht umsetzbar. Für uns Grüne macht es aber auch keinen Unterschied, ob die Gülle aus den Niederlanden oder aus Deutschland kommt. Entscheidend ist, dass vor allem in besonders belasteten Gebieten die Nitrat-Belastung der Gewässer reduziert bzw. vermieden wird. Die Änderung der deutschen Düngeverordnung, die 2020 in Kraft getreten ist, sieht vor, dass grundsätzlich wesentlich weniger gedüngt werden darf als noch zuvor. Fraglich ist, was seitdem mit überschüssiger Gülle aus den Niederlanden und aus Deutschland passiert. Es scheint mir sinnvoll, eine bessere Überwachung der Regeln zu gewährleisten.   

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