Der verpflichtende, flächendeckende Einbau von Smart-Metern ist nach jahrelanger Verzögerung Ende Januar 2020 gestartet. Innerhalb von acht Jahren müssen die Messstellenbetreiber nun etwa 4 Millionen Pflichteinbauten vornehmen. Intelligente Messeinrichtungen bzw. Smart-Meter können dabei helfen, Verfügbarkeiten von Elektrizität im System intelligent zu steuern und spielen damit bei der Umstellung auf Elektromobilität eine wichtige Rolle. So können Smart-Meter verhindern, dass zu viele Autos auf einmal tanken und das Netz überlasten und ermöglichen, dass Elektroautos automatisiert zu einem günstigen Zeitpunkt geladen werden. Dies ermöglicht Verbraucherinnen und Verbrauchern auch die Nutzung von günstigeren Stromtarifen und eine Senkung ihrer Energiekosten.
Für Verbraucher mit über 6.000 kWh Stromverbrauch gilt ab 2020 eine Einbaupflicht für SmartMeter. Auf Grund des erhöhten Stromverbrauchs wird die Einbaupflicht auch auf viele Haushalte zutreffen, in denen ein Elektro-Auto mit Hilfe einer Wallbox zu Hause geladen wird. Laut Bundesregierung sind handelsübliche Wallboxen derzeit technisch jedoch noch nicht dafür ausgelegt, mit Smart-Metern zu kommunizieren. Dies hätte zur Folge, dass bereits installierte Wallboxen im privaten und öffentlichen Gebrauch im Zuge des Smart-MeterRollouts in den kommenden Jahren wieder ausgetauscht werden müssten.
Wie viele Wallboxen wurden gefördert, genehmigt und sind mit Smart-Metern kompatibel in NRW? Ich habe mit dieser Kleinen Anfrage nachgefragt.
Antwort der Landesregierung: NRW hat seit 2017 mehr als 10.000 nicht öffentlich zugängliche Ladepunkte gefördert und dafür mindestens 12 Millionen Euro Fördergelder bewilligt.
Informationen über die Steuerbarkeit werden aber erst seit Juni 2020 erhoben, eine Förderung nicht-steuerbarer Wallboxen bleibt aber weiterhin möglich. Damit wird weiterhin eine Infrastruktur mit Steuergeldern bezuschusst, die absehbar nicht den Anforderungen an ein intelligentes Energiesystem entspricht und in wenigen Jahren modernisiert werden muss. Öffentlich zugängliche Ladesäulen hingegen müssen seit dem Jahr 2017 „remotefähig und an ein IT-Backend angeschlossen sein“, ob damit allerdings eine Steuerbarkeit sichergestellt werden kann bleibt unklar.


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