In Zusammenhang mit der Hochwasserkatastrophe in Erftstadt-Blessem im vergangenen Juli sind weiterhin viele Fragen offen und die Antworten der Landesregierung werfen teilweise neue Fragen auf. In der Beantwortung der Mündlichen Anfrage 119 der Abgeordneten Wibke Brems berichtet die Landesregierung, dass die Bergbehörde im August 2021 der Staatsanwaltschaft umfangreiche Akten zum Tagebau in Erftstadt-Blessem übergeben habe, trotzdem wurden bei den Durchsuchungen am 11. Januar 2022 „weitere Unterlagen mit Bezug zum Tagebau Blessem sichergestellt“. Hier steht die Frage im Raum, ob Mitarbeitende der Bergbehörde im August bewusst Akten zurückgehalten haben. Ebenfalls in der Beantwortung der Mündlichen Anfrage berichtet die Landesregierung, dass zwei der vier Mitarbeitenden der Bergbehörde, gegen die die Staatsanwaltschaft Köln ermittelt, mit anderen Aufgaben betraut wurden. Offen ist, seit wann die anderen beiden Personen nicht mehr im Dienst der Bergbehörde stehen.
Noch immer kann die Landesregierung nicht überzeugend darlegen, wie es passieren konnte, dass die Schäden an der Hochwasserschutzanlage trotz mehrmaliger Prüfungen durch die Bergbehörde nicht erkannt wurden. Genauso wenig überzeugend konnte die Landesregierung bislang darlegen, wie es dazu kommen konnte, dass trotz unterlassener Umsetzung der in Nebenbestimmungen geforderten Ausgleichsmaßnahmen zur Verringerung des Überschwemmungsgebietes durch den Tagebau, immer wieder Genehmigungen verlängert und sogar neue Genehmigungen erteilt wurden.
Mit dieser kleinen Anfrage harke ich nach.
Die Antwort der Landesregierung zeigt, dass der Landesregierung der Aufklärungswille fehlt.
Noch im Dezember hat Minister Pinkwart behauptet, dass seine Bergbehörde der ermittelnden Staatsanwaltschaft sämtliche Unterlagen zur Kiesgrube in Erftstadt-Blessem übergeben habe. Doch kaum vier Wochen später beschlagnahmten Polizeibeamte bei einer Razzia weitere Unterlagen. Es verstärkt den Eindruck, dass es mit dem Aufklärungswillen dieser Landesregierung rund um die Hochwasserkatastrophe im vergangenen Juli nicht weit her ist. Es kann daher kaum überraschen, dass es offenbar keinerlei Aufzeichnungen zu den angeblichen Prüfungen des Hochwasserschutzwalls durch die Bergbehörde gibt, bei denen die folgenreichen Mängel nicht auffielen. Genauso wenig überrascht es, dass die Landesregierung keine Idee präsentieren kann, wie die offensichtlich mangelhafte Aufsicht der Bergbehörde in Zukunft verbessert werden kann.


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