Unter dem Titel “Kein Fracking in Nordrhein-Westfalen: Trinkwasserschutz hat Vorrang” hat die CDU doch tatsächlich einen Antrag in den Landtag eingebracht. Nicht der Inhalt dieses Antrags ist erstaunlich, sondern dass sich Teile der CDU-Fraktion offensichtlich gegen ihren Chef durchgesetzt haben. Bis vor kurzem sympathisierte Armin Laschet noch mit dem Fracking, nun hat sich offenbar Josef Hovenjürgen durchgesetzt. Mit dem neuen Credo ,Kein Fracking in NRW‘ will die CDU offenbar vermitteln: Zumindest bei diesem Thema sind wir uns jetzt einig.
Die Inhalte sind dabei auf der Strecke geblieben. Der Antrag zeigt: Die CDU ist kein Club von Fracking-Experten. Sie hat auch nach zweijähriger Debatte immer noch nicht den Unterschied zwischen einer Aufsuchungserlaubnis und Genehmigungen für Bohrungen verstanden. Zudem fordert sie die Landesregierung auf, etwas zu tun, was sie längst getan hat: Seit November vergangenen Jahres wurden keine Erkundungsbohrungen genehmigt, die in Verbindung mit Fracking stehen könnten. Die CDU beschränkt die möglichen Gefahren auf den Einsatz von wassergefährdenden Chemikalien und vernachlässigt dabei fahrlässig Fragen des Flächen- und Wasserverbrauchs sowie der Entsorgung der giftigen Abwässer. Sie spricht sich darüber hinaus für eine zwingende Umweltverträglichkeitsprüfung aus – mit einer entscheidenden Einschränkung: Diese soll es nur im Fall des Einsatzes von giftigen Chemikalien geben. Das ist eine Menge heiße Luft, getarnt durch viele Wenn und Aber. Die Landesregierung ist längst einen Schritt weiter und setzt sich in ihrer Bundesrats-Initiative für eine generelle, verpflichtende Umweltverträglichkeitsprüfung ein. Die CDU bleibt in ihrem Antrag weit hinter Rot-Grün zurück.
Sie finden hier eine Pressemitteilung zu diesem Thema.
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