Was Du mit deiner Erst- und Zweitstimme wählst und erreichst, ganz einfach erklärt:
Die Erststimme: Regionale Vielfalt im Bundestag
Mit der Erststimme bestimmst Du eine einzelne Kandidatin oder einen einzelnen Kandidaten aus deinem Wahlkreis. Deutschlandweit gibt es 299 Wahlkreise, die jeweils eine KandidatIn stellen. Damit ist sicher gestellt, dass jede Region im Bundestag vertreten ist. Wer von den KandidatInnen die meisten Erststimmen in seinem Wahlkreis bekommt, gewinnt und wird als DirektkandidatIn einen Platz im Bundestag bekommen.
In der Regel gelingt der Sieg in einem Wahlkreis aber nur KandidatInnen von CDU oder SPD – in ostdeutschen Wahlkreisen noch KandidatInnen der Linken. Hans-Christian Ströbele aus Berlin ist bislang der einzige GRÜNE, der ein Direktmandat gewinnen konnte.
Ein ordentlicher Batzen der Parlamentsplätze im Bundestag ist damit vergeben, aber da gibt’s noch mehr! Denn es gibt noch etwas anzukreuzen:
Die Zweitstimme: Mehrheitsverhältnisse im Parlament
Mit der Zweitstimme wählst Du eine Landesliste und sicherst der Partei deiner Wahl Plätze im Bundestag. Denn die Zweitstimme bestimmt das Mehrheitsverhältnis im Parlament, sprich wie viele Plätze der mindestens 598 Mandate jeder Partei zustehen. Du wählst also nicht eine Person, vielmehr die Partei.
Wie viele KandidatInnen über die Landesliste in den Bundestag einziehen, entscheidet eigentlich das Zweitstimmenergebnis im jeweiligen Bundesland. Aber nicht nur, es gibt nämlich eine Ausnahme, die sogenannten Ausgleichsmandate. Gewinnt eine Partei über die Erststimme mehr Mandate, als ihr nach Zweitstimmen eigentlich zustehen, bekommen die anderen Parteien sogenannte „Ausgleichsmandate“, damit der Proporz nach der Zweitstimme wieder stimmt.
Von den bisher 68 Abgeordneten der GRÜNEN Bundestagsfraktion sind mit Ausnahme von Hans-Christian Ströbele (siehe oben) alle über die Landesliste gewählt worden.
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