Der Ausbau der Erneuerbaren Energien geht in NRW mit großen Schritten voran. 178 Anlagen wurden bis Juli diesen Jahres genehmigt, den 1000-Meter Abstand haben wir abgeschafft. Aber wir haben noch mehr zu tun. Ein wichtiger Schritt ist jetzt das Bürgerenergiegesetz. Denn vier Fünftel der Menschen in Deutschland begrüßen Windenergieanlagen in der direkten Nachbarschaft. Um diese Akzeptanz zu sichern und weiter auszubauen, sorgen wir mit einem Bürgerenergiegesetz dafür, dass die Menschen und Kommunen vor Ort auch finanziell an den Windenergieanlagen in ihrem Umfeld beteiligt werden.
Dabei lassen wir ganz bewusst viele verschiedene Möglichkeiten der Beteiligung zu, um Flexibilität zu erhalten. Einige Möglichkeiten sind vergünstigte lokale Stromprodukte, pauschale Zahlungen an Anwohner*innen oder eine direkte Beteiligung an Projektgesellschaften. Denn Aufgabe dieses Gesetzes ist es, bessere Beteiligungsmöglichkeiten und den beschleunigten Ausbau gleichermaßen sicherzustellen.
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