Fracking

Ein Fracking-Verbot, das keines ist

Heute wurden Fracking-Eckpunkte von Bundesumweltministerium Hendricks und Bundeswirtschaftsminister Gabriel bekannt. Die Umweltministerin ist dabei jedoch vor ihrem Parteikollegen, Wirtschaftsminister Sigmar Gabriel, eingeknickt. Die heute bekanntgewordenen Eckpunkte eines Fracking-Verbots sind durch Ausnahmen und Sonderregelung gekennzeichnet. Will man Fracking grundsätzlich ermöglichen, macht man es genau so. Die 3.000-Meter-Grenze, ab der das vermeintliche Fracking-Verbot greifen soll, ist willkürlich gewählt. Es gibt in NRW mindestens zwei potenzielle Fördergebiete, die in tieferer Lage liegen. So wird unkonventionelles Erdgas am südlichen Niederrhein in Tiefenlagen zwischen 1.000 und 5.000 Meter vermutet. In der Region Münsterland und angrenzenden Kreisen (Warendorf, Gütersloh, Paderborn, Soest) wird die Tiefenlage auf 1.500 bis 4.500 Meter geschätzt.

Es ist dreist, dass Ministerin Hendricks weitergehende Regelungen, die sie nicht hat erreichen können, auf die Länder abwälzt. Wir brauchen strenge bundeseinheitliche Regelungen, die unser Lebensmittel Nr. 1 wirklich flächendeckend schützen. Wasser macht nicht an Landesgrenzen halt.

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