FAQ Steinkohle

Zuletzt aktualisiert: Dezember 2020

Über Jahrhunderte wurde in NRW Steinkohle gefördert. Der Steinkohlenbergbau hat eine entscheidende Rolle gespielt, NRW überhaupt erst zur Industrieregion zu machen. 2018 wurde die Steinkohleförderung in NRW endgültig eingestellt. Seitdem wird der Restbedarf verbleibender Kraftwerke über Importe gedeckt.

Alles über die Steinkohle in NRW erfahrt ihr in diesem FAQ: Zur Geschichte, den verbleibenden Ewigkeitslasten wie Grubenwasser etc. und den aktuellen Fragestellungen um den Import.

1.     Historische Einführung in den Steinkohlebergbau

In NRW hat die Steinkohleförderung eine lange Tradition. In Herzogenrath bei Aachen wurde vermutlich bereits seit dem Jahr 1113 nach Steinkohle gegraben.[1] Der Steinkohlebergbau im Ruhrgebiet wurde im 14. Jahrhundert erstmalig urkundlich erwähnt.[2] Doch erst mit der Industrialisierung stieg auch die Nachfrage nach Steinkohle rasant an.[3] Die Weltwirtschaftskrise 1929 und die Weltkriege setzten der Steinkohleförderung nach Jahren des Wachstums zeitweise stark zu. Ein anhaltender Abwärtstrend in der Steinkohleförderung stellte sich aber erst am Ende des „Wirtschaftswunders“ gegen Mitte der 1960er Jahre ein.[4] Die deutsche Steinkohle verlor nach und nach an Konkurrenzfähigkeit, da sinkende Transportkosten ausländische Kohle wettbewerbsfähiger machte und die erschwerten Abbaubedingungen der Steinkohle in Deutschland die Kosten steigen ließen. Um dieser Entwicklung zumindest zum Teil Einhalt zu gebieten, haben sich 1968 20 deutsche Unternehmen der Steinkohleförderung mit insgesamt 175.000 Mitarbeiter*innen zur Ruhrkohle AG (heute RAG AG) zusammengeschlossen.[5] 1969 wurde der sogenannte Hüttenvertrag geschlossen, der besagte, dass Stahlwerke ihren Steinkohlebedarf nur aus deutschen Steinkohlebergwerken decken würden, um die Nachfrage an deutscher Steinkohle aufrecht zu erhalten. Die dadurch entstanden Mehrkosten bei den Unternehmen trug der Staat.[6] 1997 wurde mit dem „Gesetz zur Neuordnung der Steinkohlesubventionen“ eine Reduktion der Steinkohlesubventionen von 7 Mrd. DM im Jahr 1998 auf 3,8 Mrd. DM, also etwa 2 Mrd. Euro, im Jahr 2005 beschlossen.[7] 2007 haben sich dann Politik, Gewerkschaften und Unternehmen auf einen sozialverträglichen Ausstieg aus der Steinkohleförderung bis 2018 geeinigt.

Diagramm 1: Die Entwicklung der Steinkohleförderung in 1.000 Tonnen, Quelle: kohlenstatistik.de

2018 wurde die letzte Steinkohlezeche Prosper-Haniel geschlossen und das Ende der Steinkohleförderung in Deutschland zelebriert. Damit endete die Ära des Steinkohlebergbaus in Deutschland.[8]

Die, für die Steinkohle zwischen den betroffenen Akteuren beschlossenen, Regelungen waren beispielgebend für die in der Kohlekommission empfohlenen Regelungen für den sozialverträglichen Ausstieg aus der Braunkohle.

Auch wenn Deutschland aus der Steinkohleförderung ausgestiegen ist, ist die Geschichte der Steinkohle in Deutschland noch nicht beendet. Einerseits wird in Deutschland nach wie vor Steinkohle genutzt. Diese benötigte Steinkohle muss Deutschland importieren.[9] Diese Importe stehen zum Teil massiv in der Kritik, weil in den Abbaugebieten Umweltauflagen und / oder Menschenrechte nicht eingehalten werden.

Die Steinkohleförderung in Deutschland führte auch zu massiven Schäden. Dies sind zum einen Schäden an Gebäuden und Infrastruktur (siehe Abschnitt 3). Zum anderen hat der Bergbau auch zu großflächigen und lang anhaltenden Schäden an der Umwelt geführt. So sind zum Beispiel weite Teile des Ruhrgebiets um mehrere Meter abgesunken, was Maßnahmen notwendig macht, die verhindern, dass nicht weite Teile des Ruhrgebiets unter Wasser stehen (siehe Abschnitt 2.4).

  • Wo wurde in NRW Steinkohle abgebaut?

In NRW gab es drei Steinkohlereviere. Das mit Abstand größte Revier war das Ruhrgebiet. Im Ruhrgebiet standen von 1957 bis 2015 insgesamt 140 Steinkohlebergwerke. Im Raum Aachen befanden sich im gleichen Zeitraum neun Steinkohlegruben. In Ibbenbüren wurde in sechs Gruben Steinkohle gefördert.[10]

  • Wofür wird Steinkohle verwendet?

Steinkohle wird primär als Energieträger verwendet. 2019 wurden ca. 10 Prozent des Primärenergieverbrauchs durch Steinkohle bereitgestellt.[11] Circa 58 Prozent der Steinkohle wird in Kraftwerken für die Stromerzeugung verbrannt. 40 Prozent werden in der Eisen- und Stahlindustrie verwendet.[12] 2018 wurden in Deutschland 44,4 Millionen Tonnen Steinkohle verwendet, wovon nahezu 100% importiert wurden.[13] Da Steinkohle bei der Verbrennung sehr viel CO2-Emissionen verursacht[14], ist es aus Klimaschutzgründen notwendig, die Nutzung von Steinkohle so schnell wie möglich zu beenden. Vor diesem Hintergrund ist der Anfang Juli 2020 beschlossene Kohleausstieg im Jahr 2038 deutlich zu spät und wird aufgrund der klimapolitischen Notwendigkeiten korrigiert werden müssen. Die Stromerzeugung aus Steinkohle hat sich zwischen dem Jahr 2016 und 2019 halbiert.[15] Dies zeigt eindrücklich, dass ohne politisches Eingreifen die Steinkohleverstromung deutlich früher beendet worden wäre.

  • Wie viele Arbeitsplätze gibt es noch in der Steinkohle?

Diagramm 2: Die Entwicklung der Gesamtbelegschaft in der Stein-kohle, Quelle: kohlenstatistik.de

Die Beschäftigtenzahlen in der Steinkohle lassen sich bis in das Jahr 1945 lückenlos zurückverfolgen. Trotz des zweiten Weltkrieges waren 1945 noch 340.000 Menschen im Steinkohlebergbau beschäftigt. In den darauffolgenden Jahren stieg die Anzahl der Beschäftigten stark an. Wie im Diagramm 2 zu sehen, waren schon im Jahr 1948 mehr als 500.000 Menschen im Steinkohlebergbau beschäftigt, nach 9 weiteren Jahren war der Höhepunkt erreicht. 1957 waren 607.349 Menschen, entweder unter oder über Tage, in der Steinkohleförderung beschäftigt.[16] Davon arbeiteten 495.847 im Ruhrgebiet und 46.541 weitere in Aachen und Ibbenbüren. In den darauffolgenden 10 Jahren hat sich die Belegschaft mehr als halbiert. Der Stellenabbau hat sich danach weiterhin fortgesetzt, wenn auch langsamer. 2018 arbeiteten nur noch 4.125 Menschen im Steinkohlebergbau.

2.    Ewigkeitslasten

  • Was sind Ewigkeitslasten und wer ist dafür zuständig?

Der Steinkohlebergbau hat im Laufe der Zeit viele Schäden verursacht. So haben sich zum Beispiel große Teile des Ruhrgebiets durch den Steinkohlebergbau abgesenkt. Zudem sind viele Bergwerke sind mit giftigen Stoffen belastet. Von unten hochsteigendes Grubenwasser droht das Grundwasser zu verschmutzen und Teile des Ruhrgebiets zu überschwemmen. Ohne entsprechende Gegenmaßnahmen würden diese  Schäden weitreichende Probleme für Menschen und Umwelt verursachen. Diese Auswirkungen des Steinkohlebergbaus werden als Ewigkeitslasten bezeichnet, da sie für menschliche Verhältnisse auf „ewig“ behandelt werden müssen. Sich um die Ewigkeitslasten zu kümmern, liegt in der Verantwortung der bergbautreibenden Unternehmen.

  • Welche Ewigkeitslasten gibt es?

Die RAG kümmert sich um die Bewältigung von drei verschiedenen Ewigkeitsaufgaben. Der größte Teil entfällt auf die Grubenwasserhaltung (siehe Abschnitt 2.4). Der Steinkohlebergbau ist auch nicht spurlos an übertägigen Gewässern vorbei gegangen. Durch Absenkung der Tagesoberfläche können einige Gewässer nicht mehr natürlich abfließen. Um zu verhindern, dass Bäche in die entgegengesetzte Richtung fließen oder Senken überschwemmt werden, muss das Wasser mit Hilfe von Pumpen in die richtigen Bahnen gelenkt werden. Diese Vorgänge werden als Poldermaßnahmen bezeichnet. Neben den Poldermaßnahmen und der Grubenwasserhaltung betreibt die RAG auch Grundwasserreinigung. Diese ist notwendig, da auf ehemaligen Industrieflächen häufig Schadstoffe in den Boden gelangt sind, welche zuerst den Boden und über die Zeit auch das Grundwasser verunreinigt haben.

  • Wie werden die Ewigkeitslasten finanziert?

2007 wurde die RAG-Stiftung gegründet. Sie ist Anteilseignerin der RAG AG (100%), der RGBG SE(100%), von Evonik(~60%) und der Vivawest GmbH(~40%). Aus diesen Beteiligungen und weiteren Kapitalanlagen erwirtschaftet die RAG-Stiftung die Mittel für die Bewältigung der Ewigkeitslasten. Im Jahr 2019 hat die RAG Stiftung einen Jahreserfolg von 413 Millionen Euro erzielt. Gleichzeitig hat die RAG Stiftung im selben Zeitraum 294,1 Millionen Euro für die Bewältigung der Ewigkeitsaufgaben ausgegeben. Davon werden 167,3 Millionen Euro, also ca. 57%, für die Finanzierung der Grubenwasserhaltung aufgewendet.[17] Weitere 40% entfallen auf die Finanzierung von Poldermaßnahmen. 9,3 Millionen Euro werden für die Grundwasserreinigung aufgewendet. Außerdem gibt die RAG Stiftung 30 Millionen Euro für die Förderung von „Bildung, Wissenschaft und Kultur“ aus. Während die RAG Stiftung das Vermögen bereitstellt, ist die RAG AG für die praktische Umsetzung der Ewigkeitsaufgaben zuständig.

  • Was wird unter Grubenwasserhaltung verstanden?

Seit dem Beginn des Steinkohlebergbaus hatte man mit dem Problem zu kämpfen, dass Regenwasser nach und nach in die Schächte gesickert ist. Das Wasser hätte dort Menschen und Technik gefährdet und den Bergbau somit unmöglich gemacht. Deshalb musste dieses Wasser aus den Stollen abgepumpt und in naheliegende Flüsse geleitet werden. Diesen Prozess bezeichnet man als Grubenwasserhaltung.[18] Die akute Gefährdung der Menschen und der Technik ist nicht der einzige Grund weshalb Grubenwasserhaltung betrieben wird. Das Grubenwasser ist stark salzhaltig und kann zudem giftige Stoffe wie Schwermetalle und PCBs enthalten, die früher im Bergbau eingesetzt wurden (siehe Abschnitt 4). Deshalb muss der Kontakt mit höher gelegenen, trinkwasserführenden Schichten im Erdreich verhindert werden.[19] Des Weiteren ist das Ruhrgebiet an vielen Stellen durch den Bergbau signifikant abgesunken, teils um bis zu 20 Meter.[20] Ein unkontrollierter Grubenwasseranstieg würde dazu führen, dass große Teile des Ruhrgebiets unter Wasser stehen würden.[21] [22] Aus diesen Gründen ist eine dauerhafte Grubenwasserhaltung notwendig. Mit der RAG Stiftung sollte eine Struktur geschaffen werden, die sicherstellt, dass die Kosten für diese Aufgaben dauerhaft und unabhängig von den Einnahmen auf der Kohleförderung verursachergerecht getragen werden können.

  • Was ist das Grubenwasserkonzept der RAG?

Das Grubenwasserkonzept der RAG sieht vor, das Grubenwasser kontrolliert ansteigen zu lassen. Das Zielniveau variiert sehr von Standort zu Standort, im Mittel soll es auf -600 Meter ansteigen.[23] Dabei soll ein Sicherheitsabstand von mindestens 150 Metern zu grundwasserführenden Schichten eingehalten werden.[24] Außerdem ist vorgesehen, mehrere Wasserhaltungsstandorte zu „Wasserprovinzen“ zusammenzufassen. In diesen läuft das Grubenwasser über unterirdische Verbindungen zu einem zentralen Punkt, an welchem es dann gehoben wird.[25] Dadurch reduzieren sich die Wasserhaltungsstandorte von heute 13 auf zukünftig nur noch 6.[26] Viele der Pumpen stehen bereits still, der Grubenwasseranstieg findet also derzeit bereits statt. In Lohberg am Rhein soll beispielsweise erst wieder ab etwa dem Jahr 2030 Grubenwasser gehoben werden.

Abbildung 1: Das Grubenwasserkonzept der RAG im Ruhrgebiet, Quelle: RAG AG (Veröffentlichung auf dieser Seite mit freundlicher Genehmigung der RAG AG)

  • Was sollen die ökologischen Vorteile des Grubenwasserkonzeptes sein?

Durch die Verringerung der Wasserhaltungsstandorte sinkt auch die Anzahl der von Ableitungen betroffenen Gewässer. Die RAG sieht vor, in Zukunft Grubenwasser nur noch in größere Flüsse einzuleiten. Dadurch ist es möglich, eine Renaturierung der Emscher vorzunehmen. Wie in Abbildung 1 zu sehen ist, werden insgesamt ca. 240 Kilometer Flüsse („Vorfluter“) im Ruhrgebiet von Grubenwassereinleitungen verschont. Die verringerte Annahmetiefe des Grubenwassers senkt den Energiebedarf der Pumpen. Das reduziert nicht nur die Kosten, sondern auch die CO2-Emissionen der Grubenwasserhaltung. Außerdem kann durch den Anstieg des Grubenwassers Gas eingeschlossen werden, welches sonst an die Oberfläche gelangen würde und zur Klimakrise beitragen würde, insbesondere, wenn keine Grubengasverwertung stattfindet.[27] Unklar ist jedoch wie mit der möglichen PCB-Belastung des gehobenen Grubenwassers umgegangen wird (siehe Abschnitt 4).

  • Welche Flüsse sind von den Ableitungen betroffen?

Im Grubenwasserkonzept der RAG ist vorgesehen, die Anzahl der Wasserhaltungsstandorte zu verringern. Zukünftig wird an den Standorten Walsum, Lohberg, „Heinrich“, „Friedlicher Nachbar“, „Robert Müser“ und „Haus Aden“ Grubenwasser gehoben. Die davon betroffenen Flüsse sind der Rhein, die Lippe und die Ruhr.[28]

  • Wie viel Wasser wird an den Wasserhaltungsstandorten gehoben?

Vor der Umsetzung des Grubenwasserkonzepts wurden 101,8 Millionen Kubikmeter Wasser im Ruhrgebiet gehoben. Da aktuell der Grubenwasseranstieg vollzogen wird, wurden 2019 im Ruhrgebiet nur ungefähr 70 Millionen Kubikmeter Wasser gehoben, weil einige Pumpen stillstehen. Nach der Umsetzung des Grubenwasserkonzepts sollen 94,4 Millionen Kubikmeter Wasser gehoben werden.[29] Die Gesamteinsparung beträgt also nur etwa 7,5 Millionen Kubikmeter Wasser, allerdings werden die kleineren Flüsse Emscher und Lippe um 35 Millionen Kubikmeter Grubenwasser entlastet. In Ibbenbüren und im Raum Aachen soll in Zukunft keine aktive Grubenwasserhaltung mehr betrieben werden, sondern sich ein natürlicher Zustand ohne Abpumpen einstellen.

  • Wie stehen wir GRÜNE zum Grubenwasserkonzept der RAG?

Grundsätzlich befürworten wir die Umsetzung des Grubenwasserkonzeptes der RAG. Es muss aber sichergestellt werden, dass Risiken für Mensch und Umwelt in den Genehmigungsverfahren umfassend geprüft und bestmöglich ausgeschlossen werden. Darüber hinaus muss eine breite Beteiligung der Öffentlichkeit an den Genehmigungsverfahren gewährleistet werden. Dies kann aus unserer Sicht nur ein vollwertiges Umweltverträglichkeitsprüfungsverfahren gewährleisten. In den Genehmigungen muss zudem festgehalten werden, dass ein engmaschiges Netz an Mess- und Analysepunkten installiert wird, um die tatsächliche Einhaltung der Abstände zu Grundwasserleitern und eine umfassende Analyse der Grubenwässer sicherzustellen. Die RAG und die Landesregierung sprechen in diesem Zusammenhang von einem „integralen Monitoring“, das seit dem Sommer 2020 erarbeitet wird.

3.    Bergschäden

  • Was ist der Unterschied zwischen Ewigkeitslasten und Bergschäden?

Sowohl Ewigkeitslasten als auch Bergschäden sind Bezeichnungen für Schäden, die durch den Bergbau verursacht wurden. Der Unterschied ist, dass Bergschäden während oder in einem bestimmten Zeitraum nach Beendigung des Bergbaus auftreten, während Ewigkeitslasten auf unbestimmte Zeit behandelt werden müssen. Für Bergschäden ist die RAG AG zuständig, die RAG-Stiftung ist jedoch für die Ewigkeitslasten verantwortlich.

  • Welche Bergschäden gibt es durch den Steinkohleabbau und wodurch entstehen diese?

 

Abbildung 2: Schematische Darstellung der Auswirkungen des Bergbaus, Quelle: Landesregierung

In Abbildung 2 sind einige Konsequenzen des Steinkohlebergbaus schematisch dargestellt. Die Darstellung auf der linken Seite beschreibt die Auswirkungen des industriellen Steinkohlebergbaus. Aus dem Abbau von Steinkohle unter der Erde folgt logischerweise, dass nach dem Abbau ein untertägiger Hohlraum entsteht, der nach und nach in sich zusammen fällt. Diese Verschiebungen unter Tage machen sich an der Oberfläche durch Absackungen des Bodens bemerkbar. Dieser Effekt wird verstärkt, wenn unter Tage mehrere Grubenbaue untereinander lagen. Wie Abbildung 3[30] zeigt, sind große Teile des Ruhrgebiets abgesunken. Diese Absenkungen führen dazu, dass sich an Häusern Risse bilden, Rohre platzen oder sich ganze Gebäudeteile spürbar neigen. Pro Jahr werden der RAG ca. 20.000 Fälle von Bergschäden gemeldet, Tendenz sinkend.[31]

Abbildung 3: Höhenverschiebung im Ruhrgebiet aufgrund des Steinkohlebergbaus, Quelle: Landschaftsverband Westfalen-Lippe

  • Wer zahlt für die entstandenen Bergschäden an Häusern, Straßen und Landschaft?

Im Steinkohlebergbau gilt die Beweislastumkehr. Das heißt, dass das Bergbauunternehmen, das in dem Gebiet aktiv war, nachweisen muss, dass ein Schaden nicht durch bergbauliche Tätigkeiten verursacht wurde. Wenn es das nicht tut oder nicht kann, so ist es verpflichtet, für den Schaden aufzukommen.

Das Prinzip der Beweislastumkehr gilt nur in einem bestimmten Bereich. Anhand der untertägigen Position des Abbaubereichs und mithilfe des sogenannten Grenzwinkels kann man abschätzen in welchem Bereich das Auftreten von Bergschäden wahrscheinlich ist. Dieser Bereich endet für jeden Abbaubereich am sogenannten Null-Rand. Bis zu diesem gilt die Beweislastumkehr. Bei vermuteten Bergschäden außerhalb dieses Bereichs sind die Geschädigten in der Pflicht die Verursachung des Schadens durch den Bergbau nachzuweisen.

  • An wen können sich Betroffene wenden?

Die RAG hat eine eigene Servicestelle eingerichtet, an die sich Menschen wenden können, die von Bergschäden betroffen sind.[32] Die RAG prüft dann in mehreren Schritten ob ein Schadensersatzanspruch besteht. Wenn der Anspruch besteht, stellt die RAG finanzielle Mittel zur Verfügung und/oder bezahlt die Reparatur des Schadens.[33] Für den Fall, dass die Betroffenen sich nicht mit dem verantwortlichem Bergbauunternehmen einigen konnten, gibt es die Schlichtungsstelle Bergschaden. Diese ist beim RVR angesiedelt und versucht eine außergerichtliche Einigung zwischen Betroffenen und Bergbauunternehmen zu erzielen.[34]

Eine weitere wichtige Instanz sind die Betroffenenvereine. Diese vertreten die Interessen der Bergbaugeschädigten nach außen und bieten gleichzeitig eine Plattform zum Austausch und zur Vernetzung.

4.    PCBs und andere Gefahrenstoffe in Bergwerken

  • Was sind PCB?

Polychlorierte Biphenyle (PCB) sind giftige, krebserregende organische Chlorverbindungen. Sie gehören zu dem so genannten „dreckigen Dutzend“ und sind deshalb seit 2001 weltweit verboten.[35] Sie wurden überwiegend in den 1980er Jahren in der Elektrotechnik oder im Bergbau eingesetzt, mit dem Ziel, die Arbeitssicherheit zu erhöhen, da sie schwer entzündlich sind. PCB können, je nach Typ, sehr langlebig sein und eine Halbwertszeit von mehreren Jahrzehnten haben. In der Umwelt werden PCB nur sehr langsam oder gar nicht abgebaut. Deshalb muss der Eintrag von PCB in die Umwelt unbedingt und auch in kleinsten Mengen verhindert werden.

  • Warum sind PCB in Bergwerken?

PCB wurden von 1964 bis 1986 im deutschen Bergbau, primär als Hydrauliköl, verwendet.[36] Man erhoffte sich dadurch, Grubenbrände zu reduzieren, da PCB nicht brennbar sind. Von 1964 bis 1986 wurden 15.000 Tonnen PCB im Bergbau eingesetzt. Nahezu die gesamte verwendete Menge ist auch unter Tage geblieben, da sie entweder über Leckagen ausgetreten ist oder bewusst abgelassen wurde. [37] Nur 5 Prozent ist ordnungsgemäß entsorgt worden.[38]

  • Welche Risiken bergen PCB im Zusammenhang mit dem Grubenwasseranstieg?

Durch den kontrollierten Grubenwasseranstieg werden zunehmend auch mit PCB belastete Grubenbereiche überschwemmt. PCB kann mit dem gehobenen Grubenwasser so in die Flüsse gelangen. Das kann zu Schäden an Menschen und Umwelt führen. PCB können durch das Einatmen, durch die Haut und oral über das Verdauungssystem aufgenommen werden. Bei PCB wird vor allem von langfristigen Auswirkungen berichtet. Auftreten können Chlorakne, Pigmentstörungen, Schilddrüsenbeeinträchtigungen und Leberschäden. Zudem können sie zu Unfruchtbarkeit bei Mann und Frau führen, eine Entwicklungsstörung bei Kindern auslösen und nach der internationalen Krebsforschungsagentur (IARC), die Wahrscheinlichkeit erhöhen, an Krebs zu erkranken.[39]

AAbbildung 4: Schematische Darstellung der Bruchhohlraumverfüllung, Quelle: UTV-Gutachten

Die Bruchhohlraumverfüllung ist ein Verfahren, mit dem Abfälle unter Tage entsorgt wurden. Dabei wurden die Abfälle über Tage mit Wasser angemischt und dann über Rohre in durch den Bergbau entstandene Hohlräume (Alter Mann) gepresst.[40] In Abbildung 4 ist dargestellt, wie die Bruchhohlraumverfüllung funktioniert. Bis zum Jahr 2006 wurden so 1,6 Millionen Tonnen Abfälle unter Tage eingelagert.[41] Da die Abfälle als Versatz (Verfüllung) dienten, war es rechtlich möglich, die Abfallentsorgung als Verwertung umzudeklarieren und damit Richtlinien zu umgehen.[42]

 

  • Warum wird im Zusammenhang mit dem Grubenwasseranstieg über PCB und die Bruchhohlraumverfüllung gesprochen?

Durch den Grubenwasseranstieg werden sich die Gegebenheiten unter Tage ändern. So werden sich zum Beispiel Wasserströme verändern und neue Schichten werden mit dem Grubenwasser in Kontakt geraten. Deshalb muss auch neu bewertet werden, welchen Einfluss der Grubenwasseranstieg auf die Schadstoffbelastung des gehobenen Wassers haben wird. Ein 2015 vom Umwelt- sowie vom Wirtschaftsministerium in Auftrag gegebenes Gutachten kommt zu dem Schluss, dass kein Risiko von der Bruchhohlraumverfüllung im Zuge des Grubenwasseranstiegs ausgeht und dass das Risiko für einen Austrag von PCB sogar reduziert wird.[43]

  • Was fordern wir GRÜNE zum Umgang mit PCB und anderen Gefahrstoffen in Bergwerken?

Für uns ist klar, dass die Gefahren aus der Bruchhohlraumverfüllung und von PCB soweit es geht vermieden werden müssen. Wir fordern daher ein möglichst lückenloses Monitoring, ob sich die positiven Erwartungen aus den Gutachten auch tatsächlich einstellen oder ob mit einem Stopp des Grubenwasseranstiegs oder der Aufbereitung des gehobenen Grubenwassers gegengesteuert werden muss. Bei den PCB setzen wir uns für eine möglichst vollständige Elimination aus dem gehobenen Grubenwasser ein. Aktuell befinden sich Anlagen zum Herausfiltern selbst kleinster Konzentrationen von PCB aus dem gehobenen Grubenwasser noch in der Entwicklung. Wir GRÜNE fordern, dass die Forschung fortgeführt wird und solche Anlagen an allen Hebungsstandorten eingesetzt werden, sobald dort wieder Grubenwasser gehoben wird.

5.    Altbergbau

  • Was ist Altbergbau?

Unter Altbergbau versteht man abgeschlossenen Bergbau, der nicht (mehr) der Kontrolle der Bergaufsicht unterliegt. Da in NRW über mehrere Jahrhunderte hinweg Bergbau betrieben wurde, sind die Informationen über alte Grubengebäude sehr unterschiedlich. Zum Teil sind die Daten sehr alt, unvollständig oder auch durch Kriege nicht mehr vorhanden. Zudem gab es in Notzeiten auch so genannten „wilden Bergbau“, der nahe der Oberfläche ohne Genehmigung durchgeführt wurde. 2017 hat die GRÜNE Landtagsfraktion die Große Anfrage „Gefährdungen durch Altbergbau“ gestellt und damit für einen Überblick über die aktuelle Situation gesorgt. Weitere Informationen gibt es hier.

  • Welche Risiken bergen die Hinterlassenschaften des Altbergbaus?

Durch die Hinterlassenschaften des Altbergbaus können Schäden an Gebäuden und Infrastruktur oder sogar so genannte Tagesbrüche entstehen, bei denen die Oberfläche absackt und Löcher entstehen. Alte, nicht mehr gesicherte Stollen und andere bergbaubedingte untertägige Hohlräume stürzen mit der Zeit oder aufgrund von Witterungseinflüssen ein und das darüberliegende Gestein sackt nach unten ab.  Die genaue Position einiger Grubenbaue ist nicht bekannt. Deshalb ist es wichtig, dass die Kartierungsmaßnahmen und Risikoabschätzungen durch die Bergbehörde und die Altgesellschaften verstärkt werden, genauso wie die unter Umständen notwendigen Sicherungsmaßnahmen.

  • Welches Ausmaß hat der Altbergbau?

Mehr als 50% der Kommunen in NRW sind vom Altbergbau betroffen.[44] Die Altgesellschaften geben an, dass es ca. 11.000 zu sanierende Schachtanlagen in ihrer Verantwortung gibt. Hinzu kommen ca. 2.500 Schachtanlagen, die keiner Altgesellschaft mehr zugeordnet werden können und daher in der Verantwortung der Bergbehörde liegen. Allein die Ausbreitung des Tages- und oberflächennahen Bergbaus erstreckt sich über eine Fläche von mehr als 300 km². Im Zeitraum von 2006 bis 2015 gab es mehr als 1.900 Tagesbrüche.

  • Wer ist für Sanierung der Hinterlassenschaften des Altbergbaus zuständig?

Falls ein Schacht oder eine Tagesöffnung einer Altgesellschaft zugeordnet werden kann, so ist diese auch für die Schachtsanierung bzw. die Beseitigung der Schäden verantwortlich. Dies sind die Altgesellschaften RAG, E.On, RWE(GfV), Thyssenkrupp, EBV und Littelfuse (Heinrich Industrie). Wenn der Bereich keiner Altgesellschaft zugeordnet werden kann, ist die Bergbehörde NRW zuständig.

  • Politische Bewertung

Die Antwort auf die Große Anfrage der GRÜNEN Landtagsfraktion aus dem Jahr 2017 offenbarte großen Handlungsbedarf im Bereich Altbergbau, der fraktionsübergreifend anerkannt wurde. Vor dem Hintergrund, dass Qualitätskontrollen der Sicherungsmaßnahmen durch die Unternehmen bisher nicht möglich sind, fordern wir eine behördliche Aufsicht sowie eine Anzeigepflicht für diese Maßnahmen. Analog zu Regelungen wie in Thüringen und Sachsen könnten in einem Kataster alle durchgeführten Maßnahmen zur Untersuchung und Sicherung potenziell tagesbruchverursachender Hinterlassenschaften aufgelistet und für die Zukunft gesichert werden. Zu rechtlichen Umsetzungsmöglichkeiten wurde im März 2020 ein von der Landesregierung in Auftrag gegebenes Rechtsgutachten veröffentlicht, dass unsere Forderungen bestätigt und für die Umsetzung ein neues Gesetz fordert.[45] Auch unsere Forderung, die Risikoanalyse durch die Bergbehörde zu verstärken, um so in Zukunft mehr Tagesbrüche verhindern zu können, wurde mit dem Aufbau von mehr Personal zumindest teilweise aufgenommen.

6.    Import von Steinkohle

  • Wie haben sich die Kohleimporte entwickelt?

Mit dem Rückgang der heimischen Steinkohleförderung stieg der Import von Steinkohle nach Deutschland kontinuierlich an. Während der Import von Steinkohleprodukten (Steinkohle, Steinkohlebriketts, Steinkohlekoks) bis zur Jahrestausendwende auf knapp 30 Millionen Tonnen pro Jahr stieg, wurden im Jahr 2014, dem Jahr mit dem höchsten Steinkohleimport, knapp 60 Millionen Tonnen Steinkohleprodukte eingeführt. Seit dem ist der Import stark rückläufig und lag zuletzt im Jahr 2019 bei etwa 42 Millionen Tonnen.[46]

Diagramm 1: Entwicklung der Gesamteinfuhr an Steinkohleprodukten in Deutschland

  • Woher stammt die Kohle, die Deutschland importiert?

Steinkohle wird in vielen Ländern der Erde abgebaut. Zudem lässt sich Steinkohle mit Schiffen relativ leicht über große Entfernungen transportieren. Entsprechend stammt die Steinkohle, die Deutschland importiert aus ganz unterschiedlichen Ländern und die Herkunftsländer variieren stark von Jahr zu Jahr. So ist der Anteil von Kohle aus Russland zwischen 2008 und 2019 von etwa 20 Prozent auf fast 50 Prozent gestiegen, während die Einfuhren aus Südafrika in diesem Zeitraum von mehr als 20 Prozent auf weniger als 2 Prozent sanken. Auch die Einfuhren aus Kolumbien haben sich in diesem Zeitraum mehr als halbiert. [47]

Diagramm 2: Entwicklung der Steinkohlenimporte aus ausgewählten Ländern

  • Warum sind die Steinkohlenimporte problematisch?

Der Import von Steinkohle aus EU-Ländern macht nur noch deutlich weniger als 10 Prozent aus. Damit stammt der Großteil der Kohle, die in Deutschland verwendet wird, aus Ländern, die deutlich niedrigere Sozial- und oder Umweltstandards haben. Beim Abbau von Steinkohle sind Verstöße nicht nur gegen grundlegende Arbeitsschutznormen an der Tagesordnung, sondern auch Menschenrechtsverletzungen gegen die örtliche Bevölkerung. Daher sprechen Nichtregierungsorganisationen bei der Importkohle auch von „Blutkohle“[48]. In dem Bericht „BitterCoal“ der Organisationen FIAN und urgewald (2013) gibt es detaillierte Informationen zu den Problemen in den wichtigsten Abbaugebieten. In Russland beispielsweise wird ein Großteil der Kohle im Tagebaubetrieb in der Region Kuzbass gefördert, wodurch Indigene ihre Heimat verlieren und eine ganze Region unter dramatischer Luftverschmutzung leidet. In Kolumbien werden Menschen, die gegen die Zerstörung ihrer Heimat kämpfen, gar ermordet. Der Steinkohlenabbau ist aber selbst in anderen westlichen Staaten wie den USA, Kanada oder Australien oft mit massiver Umweltzerstörung verbunden. Seit einigen Jahren versucht die Branche mit der Initiative „BetterCoal“ das negative Image der Importkohle aufzupolieren. Doch diese Initiative ist angesichts der eklatanten Missstände viel zu wenig ambitioniert und muss daher als „Greenwashing“ bezeichnet werden.

Fußnoten:

[1] Vorbemerkung Große Anfrage Drucksache 17/554

[2] http://ruhrkohlenrevier.de/ob1000.html

[3] https://diercke.westermann.de/content/steinkohlenbergbau-im-ruhrgebiet-978-3-14-100870-8-86-2-1

[4] https://kohlenstatistik.de/daten-fakten/

[5] https://www1.wdr.de/stichtag/stichtag-gruendung-rag-100.html

[6] http://www.wirtschaftslexikon24.com/d/h%C3%BCttenvertrag/h%C3%BCttenvertrag.htm

[7]https://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav#__bgbl__%2F%2F*%5B%40attr_id%3D%27bgbl197s3048.pdf%27%5D__1589874209144

[8] https://www.heise.de/newsticker/meldung/Ende-einer-Epoche-Steinkohlefoerderung-in-Deutschland-beendet-4258490.html

[9] https://www.kohlenimporteure.de/publikationen/jahresbericht-2019.html

[10] https://www.zdf.de/nachrichten/heute/kohle-fakten-100.html

[11] https://www.umweltbundesamt.de/daten/energie/primaerenergieverbrauch#entwicklung-und-ziele

[12] https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Artikel/Energie/kohlepolitik.html

[13] https://www.kohlenimporteure.de/publikationen/jahresbericht-2019.html

[14] https://www.volker-quaschning.de/datserv/CO2-spez/index.php

[15] https://www.energy-charts.de/energy_de.htm?source=all-sources&period=annual&year=2019

[16] https://kohlenstatistik.de/downloads/steinkohle/

[17] https://www.rag-stiftung.de/fileadmin/user_upload/Publikationen/RAG_Stiftung_Gb_2019_DE_web.pdf

[18] http://www.bid.rag.de/bid/PDFs/GWA/Konzept_Grubenwasserhaltung.pdf (Seite 6)

[19]https://www.rag.de/fileadmin/user_upload/rag/Dokumente/Download/Publikationen/RAG_Ewigkeitsaufgaben_Ruhr.pdf (Seite 9)

[20] https://www.lwl.org/LWL/Kultur/Westfalen_Regional/Wirtschaft/Bergsenkungen

[21]https://www.spektrum.de/news/ewigkeitskosten-wasser-pumpen-bis-in-alle-ewigkeit-spektrum-de/1222444

[22] https://www.lwl.org/LWL/Kultur/Westfalen_Regional/Wirtschaft/Bergsenkungen

22https://www.rag.de/fileadmin/user_upload/rag/Dokumente/Download/Publikationen/RAG_Ewigkeitsaufgaben_Ruhr.pdf

23http://www.bid.rag.de/bid/PDFs/GWA/Konzept_Grubenwasserhaltung.pdf

24https://www.rag.de/fileadmin/user_upload/rag/Dokumente/Download/Publikationen/RAG_Ewigkeitsaufgaben_Ruhr.pdf

[23] https://www.rag.de/fileadmin/user_upload/rag/Dokumente/Download/Publikationen/RAG_Ewigkeitsaufgaben_Ruhr.pdf (Seite 10)

[24] https://www.rag.de/fileadmin/user_upload/rag/Dokumente/Download/Publikationen/RAG_Ewigkeitsaufgaben_Ruhr.pdf

[25] https://www.rag.de/fileadmin/user_upload/rag/Dokumente/Download/Publikationen/RAG_Ewigkeitsaufgaben_Ruhr.pdf (Seite 10)

[26] https://www.rag.de/fileadmin/user_upload/rag/Dokumente/Download/Publikationen/RAG_Ewigkeitsaufgaben_Ruhr.pdf

[27] https://www.bezreg-arnsberg.nrw.de/themen/g/grubenwasseranstieg/Konzept_Grubenwasserhaltung.pdf

[28]https://grubenwasser.rag.de/detailseite/welche-fluesse-profitieren-vom-neuen-konzept-fuer-das-grubenwasser/filter/natur/

[29] http://www.bid.rag.de/bid/PDFs/GWA/Konzept_Grubenwasserhaltung.pdf

[30] https://www.lwl.org/LWL/Kultur/Westfalen_Regional/Wirtschaft/Bergsenkungen

[31] https://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMV17-2352.pdf

[32] https://www.rag.de/service/

[33] https://www.rag.de/verantwortung/handlungsfelder/bergschaeden/

[34] https://www.schlichtungsstelle-bergschaden.de/was-wir-tun/

[35] https://www.umweltbundesamt.de/themen/chemikalien/chemikalien-management/das-stockholmer-uebereinkommen

[36] http://www.umweltauswirkungen-utv.de/gutachten_2/final/UTV_Kurzfassung_181206.pdf

[37] http://www.umweltauswirkungen-utv.de/gutachten_2/final/UTV_Kurzfassung_181206.pdf

[38] https://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMV16-2631.pdf

[39] Landtag NRW Vorlage 16/2791 S. 23

[40] http://www.umweltauswirkungen-utv.de/gutachten_2/final/UTV_Kurzfassung_181206.pdf

[41] http://www.umweltauswirkungen-utv.de/gutachten_2/final/UTV_Kurzfassung_181206.pdf

[42] https://www.bund-nrw.de/themen/klima-energie/im-fokus/steinkohle-ewigkeitslasten/gift-im-schacht/

[43] http://www.umweltauswirkungen-utv.de/gutachten_2/final/UTV_Kurzfassung_181206.pdf

[44] https://gruene-fraktion-nrw.de/fileadmin/user_upload/ltf/Drucksachen/Anfragen/17._WP/Antwort_17-1407_GA_Altbergbau.pdf

[45] https://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMV17-3103.pdf

[46] https://kohlenstatistik.de/wp-content/uploads/2020/08/Steinkohle-einfuhr_sk_7_Korrektur.xls

https://kohlenstatistik.de/wp-content/uploads/2020/08/Koks-einfuhr_skk_7_Korrektur.xls

[47] https://kohlenstatistik.de/wp-content/uploads/2020/08/Steinkohle-einfuhr_sk_7_Korrektur.xls

https://kohlenstatistik.de/wp-content/uploads/2020/08/Koks-einfuhr_skk_7_Korrektur.xls

[48] https://www.fian.de/fileadmin/user_upload/dokumente/bittercoal.pdf

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