Folgt die Landesregierung Staatssekretärin Güler und befürwortet Protestaktionen vor privaten Wohnhäusern?

Am 17. Oktober 2018 fand vor dem Privathaus von Antje Grothus, die als Vertreterin der Tagebaubetroffenen Mitglied der Kommission „Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung“ ist, eine Protestaktion statt, die nicht vom Versammlungsrecht gedeckt war. Ausweislich der Medienberichterstattung positionierten sich etwa 100 RWE-Beschäftigte bzw. Mitglieder der Industriegewerkschaft Bergbau, Chemie, Energie (IGBCE) unmittelbar vor dem Grundstück und äußerten mit Trillerpfeifen und Trommeln lautstark ihren Unmut über die von Frau Grothus in der oben genannten Kommission vertretenen Positionen.

Dokumentiert wurde die Aktion mit einer Videoaufnahme vom Geschäftsführer des BUND NRW, Dirk Jansen, die er auf Facebook mit folgendem Kommentar publizierte: „Psychoterror der IGBCE vor dem Haus von Kohlekommissionsmitglied Antje Grothus.“

Die Staatssekretärin im Integrationsministerium, Serap Güler, nahm diese Äußerung auf und antwortete auf die Einlassung von Herrn Jansen mit folgendem Tweet:

„Wenn Aktivisten einen Wald besetzen, illegal Baumhäuser bauen, ist das "Klimarettung". Wenn Menschen um ihre Jobs bangen und deshalb demonstrieren ist das laut GF des BUND in NRW "Psyhoterror“ [sic!]. Wahnsinn.“

Von einem Twitternutzer darauf angesprochen, ob sie ein solches Eindringen in die Privatsphäre und die damit einhergehende Einschüchterung gutheiße, offenbarte die Staatssekretärin eine juristisch fragwürdige Haltung und antwortete mit den Worten:

„Die Versammlungsfreiheit endet nicht vor Privathäusern.“

Etwa zeitgleich nahm die IGBCE über ihren offiziellen Twitter Account eine andere Position ein und distanzierte sich von der Aktion mit den Worten:

„Zur heutigen Mahnwache in #Buir: Demonstration vor Privathäusern war weder angemeldet
noch geplant. Die #IGBCE hält diese Form der Auseinandersetzung für falsch und distanziert sich von persönlichen Anfeindungen. Protest muss aller Job-Sorgen zum Trotz angemessen bleiben.“

Deswegen habe ich bei der Landesregierung mit einer kleinen Anfrage nachgehakt, ob sie Demos vor Privathäusern vertretbar findet.

 

Wie antwortet die Landesregierung?

Die Landesregierung verweist in ihrer Antwort auf meine kleine Anfrage auf Serap Gülers spätere Relativierung ihrer Aussagen, weil Antje Grothus sich bedroht gefühlt hätte, wäre die Demonstration nicht in Ordnung gewesen. Darüber hinaus verweist sie darauf, dass es sich um private Äußerungen Gülers handelte.

Wie so oft im Konflikt um den Hambacher Wald schiebt die Landesregierung die Verantwortung auf untere Ebenen ab. Auf die Frage, ob die Landesregierung Spontandemos wie die der IGBCE vor dem Haus von Antje Grothus angemessen findet, verweigert sie wie so oft die Aussage und verweist auf die "praktische Konkordanz" und das "Prinzip der Verhältnismäßigkeit", die miteinander in Einklang gebracht werden müssen.

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