Gemeindefinanzierungsgesetz

Gemeindefinanzierungsgesetz 2010

Die rot-grüne Landesregierung hält Wort

Gestern haben wir das neue Gemeindefinanzierungsgesetz (GFG) in den Landtag eingebracht. Unser Gesetzesentwurf zeigt: Die rot-grüne Landesregierung hält, was sie verspricht.

Das GFG sieht, wie versprochen, eine Soforthilfe für die Kommunen in Nordrhein-Westfalen im Rahmen des Nachtragshaushaltes 2010 in Höhe von 300 Millionen € vor. Dazu haben wir zum einen den Anteil der Kommunen an der Konsolidierung des Landeshaushalts von 166 Millionen Euro gestrichen. Zum anderen beteiligen wir die Kommunen wieder an den Erträgen des Landes an der Grunderwerbsteuer (ca. 135 Millionen Euro). Diese Summe von ca. 300 Millionen Euro wird als zusätzliche Mittel nach der Systematik des GFG 2010 aufgeteilt. Das heißt, es findet eine Aufteilung auf die Schlüsselzuweisungen und die Investitionspauschalen statt.

Insgesamt steigt damit die zu verteilende Finanzausgleichsmasse für die Kommunen im GFG 2010 um fast 4% auf 7,9 Milliarden Euro. Ich freue mich, dass gut 26 Millionen Euro noch im Dezember im Kreis Gütersloh ankommen werden. Davon gut 7,5 Millionen Euro in der Stadt Gütersloh und kreisweit insgesamt über 2,7 Millionen Euro mehr als ursprünglich von der alten Landesregierung vorgesehen.

Voraussetzung: Der Landtag muss dem Nachtragshaushalt 2010 zustimmen. Daher fordere ich auch die Landtagsabgeordneten der CDU aus unserem Kreis auf, Frau Doppmeier und Herrn Dr. Brinkmeier, diesem Gesetz zu zustimmen.

Eine Pressemitteilung zu diesem Thema findet sich hier.

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