Mitten im Hambacher Wald befindet sich eine Altlast. Auf etwa einem halben Hektar ist der Boden bis in mehrere Meter Tiefe hochgradig belastet. Eigentümerin der Flächen ist nach wie vor RWE. In Erwartung des Voranschreitens des Tagebaus hat RWE die Sanierung dieser Fläche zu großen Teilen vollzogen. Im Herbst 2019 jedoch die Arbeiten eingestellt, als absehbar wurde, dass der Hambacher Wald nicht mehr bergbaulich in Anspruch genommen wird. Wer die Sanierung zu Ende führt ist auch heute, ein Jahr später, vollkommen unklar. RWE schiebt die Verantwortung der Altlastenbeseitigung von sich, wie einer Presseberichterstattung vom 26.11.2020 zu entnehmen ist. Darin heißt es, RWE befände sich in Verhandlungen mit der Landesregierung. Das Verhalten des Unternehmens wirft vor dem Hintergrund der großzügigen Entschädigungszahlungen Fragen auf, da diese explizit auch mit der Rekultivierung und Wiedernutzbarmachung begründet wurden.
In dieser Kleinen Anfrage hake ich nach, wie es um eine ordnungsgemäße Sanierung steht.
Antwort der Landesregierung offenbart, dass RWE sich weigert, für Altlasten aufzukommen
Jetzt wo klar ist, dass der Hambacher Wald nicht mehr für die Braunkohle abgebaggert wird, weigert sich RWE die Altlast im Hambacher Wald wie begonnen umfassend zu sanieren. Stattdessen ist nur noch die Sparvariante einer Abdichtung geplant. Noch im März 2019 hatte die Regierung Laschet die klare Erwartung an RWE formuliert, die vor Jahren begonnene Sanierung der Altlast im Hambacher Wald wie beantragt und genehmigt abzuschließen. In der aktuellen Antwort vermeidet die Landesregierung es jedoch klar Stellung zu beziehen und verweist einzig auf die gesetzlichen Grundlagen und die Verantwortung der Bodenschutzbehörden. Ich erwarte, dass die Landesregierung dafür Sorge trägt, dass die Gewinninteressen von RWE nicht vor die Sicherheit der Bevölkerung gestellt werden.
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