Hat die Landesregierung die versprochenen Maßnahmen zur Planungs- und Genehmigungsbeschleunigung für Windenergieanlagen umgesetzt?

Während die Landesregierung sich öffentlich zum Ausbau Erneuerbarer Energien bekennt,
erschweren ihre tatsächlichen Entscheidungen den weiteren Ausbau statt ihn zu erleichtern.
Beispiele sind die Beschränkungen von Windenergie auf forstwirtschaftlichen Flächen oder die
Einführung von Vorsorgeabständen bzw. festen Mindestabständen zur Wohnbebauung.
Auf der Konferenz der Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten mit der
Bundeskanzlerin am 17.06.2020 wurde eine Verständigung zu einer Vielzahl an
energiepolitischen Fragestellungen getroffen. Unter anderem wurden durch die Bundesländer
konkrete Zusagen zur Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren gemacht.
Lange Verfahrensdauern sind neben der mangelhaften Flächenverfügbarkeit ein wesentlicher
Grund für die ungenügende Zubauentwicklung der vergangenen Jahre.


Wörtlich heißt es in dem Beschluss:
„Bund und Länder sind sich einig, dass zur Erreichung der Ausbauziele der Windenergie an
Land eine Beschleunigung der Planungs- und Genehmigungsverfahren und eine
Verbesserung der Genehmigungssituation dringend notwendig ist. Hierzu sollen die folgenden
Maßnahmen umgesetzt werden:
1. Bedarfsgerechte Personal- und technische Ausstattung der Planungs- und
Genehmigungsbehörden
2. Möglichst zentrale Genehmigungsstrukturen je Land
3. Instanzenverkürzung (die Oberverwaltungsgerichte sollen künftig im ersten Rechtszug
über Streitigkeiten im Genehmigungsverfahren entscheiden)
4. Entfall der automatischen aufschiebenden Wirkung von Widersprüchen und Klagen
gegen Genehmigungen
5. Einrichtung einer zentralen Beratungsstelle
6. Naturschutzfachliche Standardisierung zur Vereinfachung des Vollzugs des
Artenschutzrechts bei Genehmigungserteilung“.

Etwa ein Jahr später ist es an der Zeit, Bilanz über die Umsetzung zu ziehen. Die Punkte 3.
und 4. sind ohne das Zutun der Landesregierung durch das Inkrafttreten des
Investitionsbeschleunigungsgesetzes der Bundesregierung umgesetzt. Der Umsetzungsstand
der anderen Punkte ist in NRW aktuell nicht öffentlich bekannt.

Mit dieser Kleinen Anfrage hake ich nach.

Die Antwort der Landesregierung zeigt, dass aktiv gegen den Windenergieausbau gearbeitet wird.

Was Schwarz-Gelb bei der Windenergie macht, ist nicht nur Heuchelei sondern grenzt schon an Wortbruch. Mit immer neuen Hürden für die Windenergie arbeitet sie aktiv dagegen, ihre eigenen Energiewende- und Klimaschutzziele zu erreichen. Doch jetzt ignoriert die Regierung Laschet auch noch gemeinsame Beschlüsse mit der Bundesregierung und den anderen Ländern, die Planungs- und Genehmigungsprozesse schneller machen sollten: Mehr Personal und bessere technische Ausstattung für Planung und Genehmigung für die Windenergie war versprochen, gibt es aber nur für Strukturwandel und Kohleausstieg. Eine Zentralisierung der Genehmigungsstrukturen war genauso zugesagt, das ignoriert die Landesregierung aber einfach. Bei einem anderen Punkt tut die Landesregierung sogar das Gegenteil von dem was sie versprochen hat: Statt eine zentrale Beratungsstelle zur Windenergie einzurichten, wird dieses Angebot der EnergieAgentur.NRW eingestampft. Die Regierung Laschet ist in Sachen Windenergie kein verlässlicher Partner.

Dazu berichtet die NRZ in einem Artikel: NRW Regierung vertrödelt Windenergie-Ausbau.

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