Medien berichteten darüber, dass in der Nacht vom 1. auf den 2. Februar 2020 in der Nähe des Kraftwerks „Datteln IV“ drei Personen in polizeilichen Gewahrsam genommen wurden, von denen zwei Personen Mitarbeiterin bzw. Mitarbeiter des Instituts für Theologie und Politik (ITP) in Münster sind. Das Institut betreibt seit über 25 Jahren Forschungs- und Bildungsarbeit an der Schnittstelle von Kirche und sozialen Bewegungen.
Den Angaben der Sprecherin der Polizei Recklinghausen zufolge, musste die Polizei „davon ausgehen, dass sie [Anm.: die in Gewahrsam Genommenen] Straftaten begehen […]“. Laut Polizei sollen sich die Personen auffällig verhalten haben. Sie sollen Kenntnisse darüber gehabt haben, wie man auf das Gelände des Kraftwerks gelange, weil sie schon an entsprechenden Aktionen beteiligt gewesen sein sollen. Die drei Personen sollen ferner „entsprechende Gegenstände“ bei sich gehabt haben. Nach wenigen Stunden sollen die Personen entlassen worden sein.
Aus Sicht der betroffenen Personen stellt sich die Situation anders dar2. Sie werfen der Polizei vor, das Geschehen unzutreffend darzustellen, um eine grundlose Ingewahrsamnahme im Nachhinein zu rechtfertigen.
Nach einer Kontrolle der Fahrzeugpapiere und der Personalien sollen die Theologin, der Theologe und ihr Begleiter samt Fahrzeug auf gefährliche Gegenstände durchsucht worden sein. Obwohl die Polizei keine auffälligen Gegenstände gefunden haben soll, sollen alle drei Personen in einem Gefangenentransporter in das Polizeipräsidium gebracht worden sein. Dort sollen sie aufgefordert worden sein, sich bei halboffenen Türen vollständig zu entkleiden. Sie sollen in Einzelzellen gesperrt worden sein, wo sie die Nacht in Unterwäsche verbracht haben sollen.
Als Begründung der Maßnahme soll die Einschätzung der Polizei mitgeteilt worden sein, man nehme an, dass sich die drei Personen eventuell an Protestaktivitäten beteiligen wollten. Straftaten sollen ihnen zu keinem Zeitpunkt vorgeworfen worden sein.
Erst um 10 Uhr am nächsten Morgen sollen alle drei Personen freigelassen worden sein. Ihnen soll ein dreimonatiges Betretungsverbot für eine mehrere Quadratkilometer umfassende Zone rund um das Kraftwerk erteilt worden sein.
Dem Ganzen gehe ich mit dieser Kleinen Anfrage auf den Grund.
Die Antwort der Landesregierung gibt nur unzureichende Antworten auf meine Fragen.
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