EnLAG

Kleine Anfrage: Höchstspannungsfreileitung durch Herdecker Stadtgebiet

 
Die von der Firma Amprion geplante Höchstspannungsfreileitung Nr. 19 nach Energieleitungsausbaugesetz (EnLAG) führt im Abschnitt Kruckel-Garenfeld auch über das Herdecker Stadtgebiet. Dort soll die Trasse durch ein Wohngebiet geführt und nur 200 m entfernt von der Grundschule Schraberg gebaut werden. Während nach dem jetzigen Stand des Netzausbaubeschleunigungsgesetzes (NABEG) auch die Verlegung von  Erdkabeln möglich ist, hat die Bundesregierung diese Möglichkeit für den im EnLAG geregelten Netzausbau nur in explizit erwähnten Ausnahmen vorgesehen. Für den Abschnitt Kruckel-Garenfeld ist keine solche Ausnahme im Gesetz erwähnt. Anträge der Opposition im Deutschen Bundestag, die Art des Netzausbaus grundsätzlich zu flexibilisieren, um örtlichen Gegebenheit beachten zu können, wurden abgelehnt. Dass gleichzeitig jedoch auf Drängen des bayrischen Ministerpräsidenten die nun geltenden Möglichkeiten für Erdverkabelungen im NABEG geschaffen wurden, zeigt ein Messen mit zweierlei Maß.
Vor diesem Hintergrund frage ich zusammen mit meiner Fraktionskollegin Verena Schäffer die Landesregierung nach ihrer Einschätzung zum Trassenbau speziell in Herdecke, nach dem Engagement der Landesregierung für die betroffenen Anwohner*innen, den Möglichkeiten zur Erdverkabelung und dem Zeitplan des Projekts in unserer Kleinen Anfrage: Höchstspannungsfreileitung durch Herdecker Stadtgebiet.
 
Die Antwort der Landesregierung enttäuscht auf der ganzen Linie und lässt keinerlei Interesse, geschweige denn Engagement erkennen: Sie beantwortet die Frage nicht, was sie für die betroffenen Anwohner tun wird und zieht sich insgesamt auf die aktuelle Gesetzeslage zurück. Sie verweist darauf, dass bei Drehstrom-Höchstspannungsleitungen die Erdverkabelung weiterhin im Pilotstadium sei und daher nur einzelne Projekte als Erdkabel geplant werden konnten. Das Projekt, zu welchem auch der Abschnitt durch Herdecke gehört, zähle leider nicht dazu, es gäbe daher auch keine Möglichkeit diese noch nachträglich zu erreichen. Zudem sei die Erdverkabelung gerade in dichtbesiedelten Gebieten sehr schwierig zu realisieren.
Auch zur Frage möglicher Auswirkungen auf Anwohner und Umwelt verweist sie ausschließlich auf notwendige Genehmigungen nach Bundesimissionsschutzgesetz (TA Lärm und 26. BImSchV), welche Gesundheitsgefahren ausschließen würden. Die Frage, wie die Landesregierung die Anwohner dabei unterstützen möchte, die Auswirkungen zu reduzieren, bleibt unbeantwortet. Hier werden berechtigte Bedenken von Bürgern schlichtweg ignoriert.

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