Mitte Januar 2020 haben sich die Bundesregierung und die Braunkohle-Bundesländer auf einen Kompromiss zur Umsetzung der Empfehlungen der Kohlekommission geeinigt. Daraufhin hat die Bundesregierung Ende Januar zudem einen Entwurf des Kohleausstiegsgesetzes beschlossen.
Dabei werden eine Reihe wichtiger Beschlusspunkte der Kohlekommission aus dem Januar 2019 nicht umgesetzt, beispielsweise die stetige Reduktion der Braunkohleverstromung. Einmalig ist zudem, dass nun ein einzelner Tagebau in einem Bundesgesetz für „energiewirtschaftlich notwendig“ definiert und damit die Zerstörung der Umsiedlungsdörfer am Tagebau Garzweiler besiegelt werden soll. Auf welchen Grundlagen und Berechnungen die Bundesregierung zu dieser Einschätzung kommt, wird mit keinem Wort erwähnt. Stattdessen soll der Tagebau Inden früher als geplant beendet werden, obwohl hier alle Umsiedlungen abgeschlossen sind und die frühere Beendigung auch keine wesentlichen Verbesserungen für die Umwelt bedeuten dürfte.
In einer Reihe Kleiner Anfragen wollte ich von der Landesregierung Näheres zu den Grundlagen einzelner Festlegungen und Entscheidungen sowie zum weiteren Vorgehen wissen, bspw. zur angekündigten neuen Leitentscheidung. Die Antworten der Landesregierung sind weiter unten verlinkt und kurz zusammengefasst.
Zusammenfassend bewerte ich die Antworten der Landesregierung folgendermaßen:
Aus den Antworten zeigt sich wieder einmal: Die Landesregierung ist Erfüllungsgehilfin von RWE. Sie verlässt sich weiterhin einzig auf Aussagen von RWE zu den förderbaren Kohlemengen in den drei Tagebauen und dem angeblichen Brennstoffbedarf der Kraftwerke.
Die vorgebliche "energiewirtschaftliche Notwendigkeit" des kompletten Tagebaus Garzweiler nimmt die Regierung Laschet als bindend hin.
Die Landesregierung ist es den betroffenen Menschen an den Tagebauen schuldig, alles dafür zu tun, um möglichst vielen von ihnen ihre Heimat zu erhalten. Deswegen wäre es ihre Aufgabe, die energiewirtschaftliche Notwendigkeit kritisch zu prüfen. Zudem darf die Landesregierung die Planungen von RWE nicht einfach hinnehmen, sondern sollte dringend eine unabhängige Planung für die drei Tagebaue vorlegen. Die Landesregierung muss damit den einseitig profitorientierten Plänen von RWE ein Konzept entgegen stellen und einen Fokus auf den Erhalt von dem Hambacher Wald und den Umsiedlungsdörfern legen. Die Landesregierung muss die weitere Zerstörung von Natur und Heimat soweit es geht verhindern, statt RWE einen Freifahrtschein auszustellen.
Bei allem Verständnis für die notwendige Beschleunigung von Verfahren, kann es nicht sein, dass Beteiligungsformate für Bürgerinnen und Bürger eingeschränkt werden oder Genehmigungen für RWE erteilt werden, bevor Pläne politisch beschlossen wurden. "
In der Kleinen Anfrage „Welche Annahmen liegen der Landesregierung bezüglich der Behauptung der Bundesregierung einer energiewirtschaftlichen Notwendigkeit von Garzweiler II vor?“ möchte ich wissen, was die Landesregierung zur behaupteten „energiewirtschaftlichen Notwendigkeit des Tagebaus Garzweiler II in den Grenzen der Leitentscheidung von 2016 weiß und wie sie auf einen behaupteten Restkohlebedarf von 950 Mio. Tonnen Braunkohle bis 2038 kommt.
Wichtigste Aussagen in der Antwort der Landesregierung: Landesregierung wiederholt im Grunde die Daten zu Kohlevorräten und Bedarfen, die RWE in seinem geänderten Revierkonzept genannt hat und mahnt eine großzügige Abschätzung des Restkohlebedarfs an. Sie bestätigt, dass in Inden 120 Mio. Tonnen Braunkohle im Boden bleiben sollen. Bezüglich einer Überprüfung der energiewirtschaftlichen Notwendigkeit von Garzweiler II sei das Gesetzgebungsverfahren zum Kohleausstiegsgesetz abzuwarten.
In der Kleinen Anfrage „Zu welchen Tagebauen wird die Landesregierung eine neue Leitentscheidung vorlegen?“ liegt der Schwerpunkt der Fragen auf der angekündigten neuen Leitentscheidung der Landesregierung und mit welchem Zeitbedarf die Landesregierung für diese und die notwendigen Folgeänderungen an den nachgeordneten Planungs- und Genehmigungsdokumenten rechnet.
Wichtigste Aussagen in der Antwort der Landesregierung: Es ist eine Leitentscheidung für das gesamte Rheinische Revier geplant, Schwerpunkt wird aber auf Tagebau Hambach liegen. Braunkohlenpläne sollen ab 2021 bis Mitte der 2020er Jahre angepasst werden. Betriebsplangenehmigungen sollen damit zeitlich verschränkt werden. Eindeutige Bestätigung, dass energiewirtschaftliche Notwendigkeit nicht geprüft werden wird.
Welche Pläne die Landesregierung hat, um die Umsetzung der Änderungen aus der neuen Leitentscheidung zu beschleunigen und wie sie plant die Planungen von RWE kritisch zu prüfen, frage ich u.a. in der Kleinen Anfrage „Was bedeutet die neue Leitentscheidung für die Braunkohlenplanung?“.
Wichtigste Aussagen in der Antwort der Landesregierung: Bez.Reg. Köln arbeitet weiterhin an Vorentwurf für Anpassung des Braunkohlenplans Garzweiler an Leitentscheidung 2016. Keine Aussage, welche Braunkohlenpläne angepasst werden müssen. Ankündigung Landesplanungsgesetz zu ändern, um Verfahren zu beschleunigen. Prüfung der RWE-Planungen nur von nachgeordneten Behörden, keine externe Prüfung.
Im Gegensatz zur Festschreibung, dass der Tagebau Garzweiler II unverändert gebraucht wird, soll die Sicherung des Hambacher Waldes nicht im Kohleausstiegsgesetz festgehalten werden. In dieser Kleinen Anfrage „Wie wird die Landesregierung den Hambacher Wald dauerhaft sichern?“ erkundige ich mich, wie die Landesregierung das begründet und was sie plant, um den Hambacher Wald dauerhaft zu sichern.
Wichtigste Aussagen in der Antwort der Landesregierung: Zusage, dass Erhalt vom Hambacher Wald in Leitentscheidung gesichert wird. Rechtlich mache es keinen Unterschied, ob Devastierung von Manheim für Kohle- oder Abraumgewinnung. Nicht mal Wiederholung der von RWE genannten Zahlen zur Flächeninanspruchnahme in Hambach (600 ha), sondern Verweis auf anstehende Prüfung.
Nach mittlerweile halbherzig korrigierten Aussagen des Vorstandsvorsitzenden von RWE Schmitz wonach Morschenich und Manheim, südlich vom Hambacher Wald gelegen, noch abgebaggert werden sollen, ist die Verunsicherung in der Region weiterhin groß. Die Landesregierung muss sich dafür einsetzen, dass rund um den Hambacher Wald keine Natur, intakte landwirtschaftliche Flächen oder Ortschaften zerstört werden, nur um Abraum für Böschungen zu gewinnen. In der Kleinen Anfrage „Was tut die Landesregierung für die Menschen in Morschenich und Manheim?“ frage ich daher u.a. wie viele Menschen in den Ortschaften leben und ob sich die Landesregierung für den Erhalt von Morschenich und Manheim einsetzen wird.
Wichtigste Aussagen in der Antwort der Landesregierung: In Manheim leben aktuell noch 50 Personen, in Morschenich 177. Landesregierung verlässt sich auf RWE bei der Tagebauplanung und damit bei der Frage des Erhalts von Manheim. Unterstützung des Erhalts von Morschenich. Zusage, dass die Landesregierung die Frage des Rückkaufs von Liegenschaften von RWE durch Umsiedler*innen im Dialog erörtern werde.
Auch erkundige ich mich in der Kleinen Anfrage „Was tut die Landesregierung für die Menschen in den Garzweiler-Dörfern?“ darüber, wie viele Menschen in den Umsiedlungsdörfern am Tagebau Garzweiler II leben, wann Laschet endlich den versprochenen Dialog mit ihnen aufnehmen wird und wie die versprochenen größeren Abstände der Tagebaurandkommunen zur Tagebaukante planerisch umgesetzt werden sollen.
Wichtigste Aussagen in der Antwort der Landesregierung: Am 31.12.2019 hatten 917 Menschen ihren Hauptwohnsitz in den Garzweiler-Dörfern. Aktuelle Einigungsquote mit RWE 77%, aber RWE hat noch nicht alle angefragt. Zu Dialog von Laschet wird erneut auf einzigen Besuch im November 2018 verwiesen. Zusage, dass in der Leitentscheidung Verbesserungen für Tagebauranddörfer festgelegt werden, sehen die RWE-Planungen jedoch ebenfalls vor. Keine Aussage über die Art der Verbesserung.
Schließlich erkundige ich mich in der Kleinen Anfrage „Wie viel Braunkohle bleibt im Tagebau Inden ungenutzt?“ über die Auswirkungen der geplanten früheren Beendigung des Tagebaus Inden, bspw. wie viel Kohle dort nicht mehr abgebaut werden soll.
Wichtigste Aussagen in der Antwort der Landesregierung: In Inden werden 190 ha landwirtschaftliche Fläche nicht in Anspruch genommen. Bestätigung, dass 120 Mio. T Braunkohle im Boden bleiben. Es gibt keine gesonderte Abraumgewinnung im Tagebau Inden (im Gegensatz zu den bisherigen Planungen im Bereich Manheim im Tagebau Hambach).
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