Konsequenzen aus der Novelle des Klimaschutzgesetzes des Bundes für die Umstellung kohlebasierter Nah- und Fernwärme auf erneuerbare Energien in NRW

Nach der beschlossenen Novelle des Klimaschutzgesetzes des Bundes, soll entsprechend der darin befindlichen Anlage 2 bis 2030 im Sektor Energiewirtschaft eine zusätzliche CO2-Reduktion von 67 Millionen Tonnen erfolgen (nach bisher gültigem Klimaschutzgesetz in 2030 max. 175 Mill. Tonnen CO2 pro Jahr, künftig zu diesem Zeitpunkt nur noch max. 108 Millionen Tonnen CO2 pro Jahr). Damit soll der Energiesektor den größten Beitrag zur Erreichung des neuen Ziels von -65 Prozent bis 2030 leisten.
Aus aktuellen Studien (vgl. Prognose, Öko-Institut, Wuppertal-Institut (2021): Klimaneutrales Deutschland 2045. Wie Deutschland seine Klimaziele schon vor 2050 erreichen kann.) ist zu entnehmen, dass dieses Ziel nur mit einem Kohleausstieg Richtung 2030 erreichbar ist. Dies bedeutet, dass über die bisherigen Kohleausstiegsbeschlüsse hinaus viele weitere Kohlekraftwerkskapazitäten vorzeitig vom Netz müssen. Gleichzeitig muss zum Ausgleich die Erzeugungskapazität bei den erneuerbaren Energien schneller hochgefahren werden, als bisher von Bundes- und Landesregierung geplant. Insbesondere der Ersatz der bisher aus Kohlekraftwerken ausgekoppelten und in Wärmenetze eingespeisten Wärme durch erneuerbare Alternativen ist eine Herausforderung in der Kürze der Zeit.

Mit dieser Kleinen Anfrage harken wir nach.

Die Antwort der Landesregierung zeigt, dass die Landesregierung eklatante Fehler bei der Wärmeplanung gemacht hat.

Das offensichtliche Aus für die Fernwärmeschiene Rhein-Ruhr ist die nächste energiepolitische Blamage dieser Landesregierung. Offenbar hat die Landesregierung erst durch unsere Nachfrage vom Abbruch des Projektes erfahren, denn in ihrem Haushalt für dieses und das nächste Jahr plant sie mit Ausgaben von jeweils 30 Millionen Euro für Zuschüsse zu dem Projekt. Doch Versuche, das Projekt durch die Landesregierung zu retten, gab es augenscheinlich nicht. Jetzt muss verhindert werden, dass der Verzicht auf die Verbindung der größten Wärmenetze im Land zu weniger Klimaschutz in der Fernwärme führt. Die Landesregierung muss die für das Projekt eingeplanten Millionen umgehend für andere Klimaschutzmaßnahmen im Wärmebereich zur Verfügung stellen. Die Landesregierung schiebt die Verantwortung für die Einhaltung der neuen Klimaschutzziele an die Bundesregierung ab. Dabei betrifft die Abschaltung der Kohlekraftwerke Millionen Haushalte in NRW, die aus ihnen ihre Wärme zum Heizen beziehen. Ich erwarte, dass die Landesregierung mit den Betreibern der Kohlekraftwerke und den betroffenen Kommunen Gespräche führt und dabei unterstützt frühzeitig Alternativen für eine klimaschonende Wärmeversorgung zu entwickeln. Das Stichwort hier sind kommunale Wärmeplanungen. Es muss unbedingt verhindert werden, dass sich der Kohleausstieg verzögert, nur weil keine Vorsorge für einen klimaschonenden Ersatz der ausgekoppelten Wärme getroffen wurde.

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