Kurzinfo: Was soll sich im LEP im Bereich Energie ändern?

Die CDU/FDP-Landesregierung will den Landesentwicklungsplan (LEP) nur ein Jahr nach Inkrafttreten zurückdrehen. Mit einem zweiten Kabinettsbeschluss hat sie gegenüber dem ersten Entwurf von Dezember weitere Änderungen beschlossen und das förmliche Beteiligungsverfahren eingeleitet.

 

Neue Stufe im Kampf gegen die Windenergie

Mit dem Windenergieerlass plant Schwarz-Gelb bereits ideologiegetrieben die Fesselung der Windenergie. Das soll nun auch im LEP fortgesetzt werden. Tauchten die im Koalitionsvertrag angedrohten 1500 Meter Abstand zur Wohnbebauung im Entwurf des Windenergieerlasses bislang nur als Beispielrechnung auf, so fordert ein neuer Grundsatz im LEP die Einhaltung von 1500 Meter Abstand zur Wohnbebauung für alle Windenergieanlagen, außer es handelt sich um Repowering-Projekte.

Wie etliche Juristen bezweifeln auch wir, dass ein genereller Abstand von 1500 Metern vereinbar ist mit der Forderung des BauGB, der Windenergie substantiell Raum zu geben.

Auch auf forstwirtschaftlich genutzten Flächen sollen Windenergieanlagen deutlich erschwert werden und nur noch in Ausnahmefällen möglich sein. Zudem soll die Verpflichtung der Regionalplanungsebene zur Ausweisung von Vorranggebieten gestrichen werden. Bezüglich der Regelung zu Wind im Wald bestehen, wie auch bei den 1500 Metern Abstand, erhebliche rechtliche Zweifel.

Alle Maßnahmen gefährden die Akzeptanz für die Windenergie, erhöhen die Rechtsunsicherheit und verlagern Konflikte auf die kommunale Ebene.

 

Stillstand bei der Photovoltaik

Die Photovoltaik stellt Energieminister Pinkwart gern als Alternative zur verhassten Windenergie dar. Diese Ansicht spiegelt sich indes in den LEP-Änderungen nicht wider. So werden PV-Anlagen auf Halden und Deponien sogar erschwert, während eine Erleichterung beispielsweise auf Randstreifen von Bahnlinien und Fernstraßen ausbleibt.

 

Neue Chancen für Kohlekraftwerke?

Auch die Regelungen zur KWK werden geschliffen, z.B. durch die Streichung des Mindestwirkungsgrades von 58 %, dadurch könnten auch neue ineffiziente Kraftwerke wieder gebaut werden.

Dass ein neuer Grundsatz „Energiewende und Netzausbau“ zu einer besseren Abstimmung zwischen den unterschiedlichen Planungsebenen und damit zu einem schnelleren Netzausbau führen soll, ist bei den vorgenannten Änderungen nur ein schwacher Trost für alle, die sich für Energiewende und Klimaschutz einsetzen.

 

Wie geht es weiter?

Nach dem zweiten Kabinettsbeschluss steht nun das öffentliche Beteiligungsverfahren an. Vom 7.5. bis 15.07. können Stellungnahmen abgegeben werden. Mit dem offiziellen Inkrafttreten rechnet die Landesregierung im ersten Halbjahr 2019.

Zu den LEP-Änderungen in den anderen Bereichen findet ihr hier eine Kommunalinfo von Horst Becker, Sprecher für Landesplanung unserer Fraktion.

 

Sobald es Neuigkeiten zu dem Thema gibt, werden wir Euch darüber informieren.
Wenn ihr bis dahin Fragen zu dem Thema habt, meldet Euch gerne bei mir.

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