Auf Initiative der Landtagsfraktionen von SPD und GRÜNEN werden die Kommunen mit einer neuen Stichtagsregelung bei der Zuweisung der Mittel nach dem Flüchtlingsaufnahmegesetz (FlüAG) entlastet. Die Stadt Gütersloh erhält noch im Jahr 2015 rund 1,142 Mio Euro durch die Abrechnung aufgrund des aktuellen Stichtags. Damit kommt Rot-Grün der Forderung der Kommunen nach einer auf aktuelleren Zahlen beruhenden Anrechnung der Flüchtlingszahlen nach und federt so die finanziellen Belastungen ab. Die Kommunen im Kreis Gütersloh erhalten so im laufenden Jahr insgesamt noch eine Mittelzuteilung in Höhe von gut 4,4 Mio. Euro.
Aufgrund der pauschalen Regelung ist auch sichergestellt, dass die steigenden Flüchtlingszahlen im Haushalt 2016 unmittelbar berücksichtigt werden. Flüchtlingspolitik ist aber eine gesamtstaatliche Aufgabe. Deswegen muss die Bundesregierung sich nun endlich ihrer Verantwortung bewusst werden und Ländern sowie Kommunen substanziell und dauerhaft unter die Arme greifen. Nur eine strukturelle und dynamische Kostenübernahme wird die Kommunen, die bereits heute erhebliche finanzielle Herausforderungen stemmen müssen, auch langfristig entlasten.
Zum Hintergrund:
Die aktuellen Entwicklungen in der Flüchtlingspolitik stellen alle staatlichen Ebenen vor große Herausforderungen, die nur gemeinsam bewältigen werden können. Gerade die Kommunen sind in besonderer Weise gefordert. In der vorvergangenen Woche haben die Fraktionen von GRÜNEN und SPD im Landtag Nordrhein-Westfalen daher die Landesregierung aufgefordert, Städte und Gemeinden mit einer geänderten Stichtagsregelung für die Mittelverteilung nach dem Flüchtlingsaufnahmegesetz (FlüAG) zu entlasten.
In den weiteren Beratungen hat die Landesregierung nun beschlossen, bereits im Haushalt 2015 den Stichtag, an dem die Zahl der Flüchtlinge in den jeweiligen Kommunen festgehalten und für die Abrechnung zugrunde gelegt wird, vom 1. Januar 2014 auf den 1. Januar 2015 zu verschieben. Damit die zusätzlichen Mittel auch zeitnah an die Städte und Gemeinden ausgezahlt werden können, wird es einen 3. Nachtragshaushalt 2015 geben. Der Entwurf soll parallel mit den Änderungen im FlüAG im Oktober beraten und verabschiedet werden.
Welche Mittelzuteilungen im Einzelnen für die Kommunen im Kreis Gütersloh vorgesehen sind, können Sie dieser Tabelle entnehmen.
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