Der Einsatz von Solaranlagen zur Stromproduktion auf landeseigenen Gebäuden leistet einen wichtigen Beitrag auf dem Weg hin zu einer klimaneutralen Landesverwaltung NRW: Ersten Schätzungen zur Folge kann ein großer Teil des Strombedarfs aus PV-Anlagen auf landeseigenen Gebäuden selbst erzeugt werden. Dadurch lassen sich auch erheblich Potentiale zurSenkung der CO2-Emissionen der Landesverwaltung NRW heben. Dem BLB NRW kommt als Immobilienverwalter des Landes eine besondere Rolle bei der Errichtung von Solaranlagen zu, denn sein Bestand umfasst mitrund 4.600 Gebäuden einen Großteil der Landesliegenschaften.
In meiner Rede zu unserem Antrag "Solarstromanlagen zum Eigenverbrauch auf landeseigenen Gebäuden" erläutere ich, dass das gute Beispiel der Landesregierung nicht nur Treibhausgase einspart, sondern auch ein erhebliches Potenzial zur Kostenreduzierung birgt. Dieses Potenzial wollen wir heben, denn mit dem Klimaschutzgesetz NRW und dem Klimaschutzplan setzt sich das Land NRW das Ziel bis zum Jahr 2030 eine klimaneutrale Landesverwaltung zu erreichen.
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