Photovoltaik-Anlagen auf den Dächern des Campus Poppelsdorf der Universität Bonn?

Der Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW stellte kürzlich auf dem Poppelsdorfer Campus der Universität Bonn mehrere Institutsneubauten fertig, weitere sind in Planung und Ausführung. Manche der neuen Gebäude nutzen Geothermie zur Heizung bzw. Kühlung. Bislang ist aber auf keinem der fertiggestellten und bereits bezogenen Gebäude Photovoltaik realisiert. Dabei ist im Klimaschutzgesetz NRW das Ziel einer klimaneutralen Landesverwaltung bis zum Jahr 2030 gesetzlich festgeschrieben.

Wie vor diesem Hintergrund noch Neubauten ohne Photovoltaiknutzung realisiert werden können, erscheint erklärungsbedürftig. Auch stellt sich vor dem Hintergrund des aktuellen Falles in Bonn die Frage, welche tatsächliche Wirkung der Kabinettsbeschluss vom 19.03.2019 zum Ausbau der Photovoltaik im Einflussbereich des BLB hat. Gerade die mehrstöckigen Universitätsgebäude mit hohem Stromverbrauch am Tag und üppigen Flachdachfreiflächen erscheinen ideal, auch weil der Stromverbrauch zeitlich der Produktion ähnelt und dadurch eine hohe Eigenverbrauchsquote zu erwarten ist. An anderen Universitätsstandorten, wie z.B. dem Gebäude der Geowissenschaften in Münster, wurden ein sehrumfassendes Strom-Wärme-Wasser-Nachhaltigkeitskonzept und sogar die Begrünung der Dachflächen realisiert.

Mit dieser Kleinen Anfrage frage ich bei der Landesregierung nach, wieso diese ungenutzten Potenziale brach liegen. 

Die Antwort der Landesregierung zeigt: Einerseits ist es begrüßenswert, dass die Landesregierung dem Bau- und Liegenschaftsbetrieb (BLB) vorschreibt, den Ausbau von Photovoltaikanlagen auf Hochschulgebäuden stärker zu betreiben. In der Antwort der Landesregierung ist jedoch nur von Neubauten die Rede. Aussagen zu bestehenden Hochschulgebäuden und eine Überprüfung zur Eignung aller Gebäude der Hochschulen sucht man vergeblich. Das Ausspielen von Photovoltaik und Geothermie gegeneinander ist absolut nicht nachvollziehbar, wie am Beispiel Campus Poppelsdorf der Universität Bonn. Beide Energieträger können sich gut ergänzen und schließen sich nicht aus. Der BLB ist für eine gewaltige Menge an Gebäuden im Landesbesitz zuständig. Landesregierung und BLB stehen in der Verantwortung, die größtmöglichen Anstrengungen für den Ausbau Erneuerbarer Energien auch auf Bestandsgebäuden zu unternehmen, damit hierüber ein wesentlicher Beitrag zum Klimaschutz und zur Energiewende geleistet wird. Das sollte es einer Landesregierung wert sein, wenn sie sich damit brüstet Überschüsse im Haushalt zu produzieren und vorgibt, das Klima schützen zu wollen.

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