Rodungen am Hambacher Wald trotz laufender Gutachten: Warum hat die Landesregierung wieder nicht verhindert, dass RWE Fakten schafft?

RWE hat am 1.12.2021 in der Nähe des Hambacher Waldes großflächige Rodungsarbeiten durchgeführt, u.a. wurde das sogenannte „Bochheimer Wäldchen“ vollständig zerstört. Aus Umweltschutzsicht war dieses Waldstück ein wichtiger Trittstein um das Ziel einer Wiedervernetzung der Reste der Bürgewälder zwischen dem Hambacher Wald und der Steinheide zu ermöglichen. RWE begründet die Rodung mit der Vorbereitung der Gewinnung von Abraum zur Modellierung des Böschungssystems des Tagebaus Hambach. Die Bergbehörde erteilte RWE Anfang 2021 für das Gebiet eine Hauptbetriebsplanzulassung. Die Landesregierung sah darin damals keinen Widerspruch zur Leitentscheidung, wie aus der Antwort auf die Kleine Anfrage 5173 vom April 2021 hervorgeht. Dies bleibt verwunderlich, da sie selbst einräumt, dass der Braunkohlenausschuss die Planungen überprüfen solle:


„Wie im Entwurf der Leitentscheidung vom 6. Oktober 2020 und unverändert in der von der
Landesregierung am 23. März 2021 beschlossenen Leitentscheidung zu Entscheidungssatz 7
ausgeführt, sind im Braunkohlenplanänderungsverfahren für Hambach in der Zuständigkeit
des Braunkohlenausschusses in Köln das Dargebot der Abraummassen, die Massenbilanz,
die Eignung der Massen zu den vorgesehenen Zwecken und ihre Herkunft zu überprüfen.
Dabei sind jeweils flächenschonende Alternativen und weitere Optimierungsmöglichkeiten zu
betrachten.“


Auf der Grundlage der Leitentscheidung und trotz der erteilten Betriebsplanzulassung hat der Braunkohlenausschuss in der Folge ein Gutachten vergeben, das die Planungen von RWE kritisch prüfen sollte. RWE behauptete nun im Zuge der Rodungen, dieses Gutachten hätte die Notwendigkeit der Abraumgewinnung im Bereich der erfolgten Rodungen bestätigt. Zwar wurde ein Zwischenbericht des Gutachtens im Arbeitskreis Hambach des Braunkohlenausschusses vorgestellt, jedoch handelt es sich weder um die Endversion noch ist das Gutachten öffentlich zugänglich. Es ist wie so oft: RWE schafft Fakten, bevor Entscheidungen endgültig getroffen wurden und die Landesregierung unternimmt nicht einmal einen Versuch, die Interessen der Allgemeinheit vor denen von RWE zu schützen.

Mit dieser Kleinen Anfrage hake ich nach.

Die Antwort der Landesregierung zeigt, dass der Landesregierung nichts an den Menschen und der Region rund um den Hambacher Wald liegt.

Minister Pinkwart redet oft von Respekt und Wertschätzung für die Menschen im Rheinischen Revier. Die Vorgänge rund um die Rodung eines Waldstücks nahe des Hambacher Waldes Anfang Dezember zeigen eindrücklich, dass diese Landesregierung vor allem Respekt vor RWE hat und weniger vor den Menschen in der Region. RWE möchte nach aktueller Planung östlich des Hambacher Waldes etwa 400 Hektar intakte Flächen abgraben, um Material zur Modellierung der Böschungen des Tagebaus zu gewinnen.


Die Landesregierung hat damit kein Problem, wenn RWE mit diesen Zerstörungen beginnt. Dabei ist es offensichtlich absurd, intakte Flächen außerhalb des Tagebaus zu zerstören, um mit der gleichen Erde am anderen Ende des Tagebaus bereits zerstörte Flächen mehr schlecht als recht zu reparieren. Der Braunkohlenausschuss hat folgerichtig ein Gutachten zur kritischen Überprüfung der RWE Planungen in Auftrag gegeben. Es ist respektlos und skandalös, dass die Landesregierung laufende Abgrabungen und die erfolgten Rodungen achselzuckend hinnimmt, obwohl das Gutachten, das die Notwendigkeit überprüfen soll, noch nicht einmal veröffentlicht ist.

Dass die Landesregierung RWE ungehindert Fakten schaffen lässt, ist insbesondere deswegen unverständlich, weil die Gutachter konkrete Vorschläge machen, wie der Materialbedarf zur Sicherstellung sicherer Böschungen deutlich reduziert werden könnte. Dafür müssten allerdings die geltenden Genehmigungen angepasst werden, offenbar zu viel Aufwand aus Sicht der Landesregierung. Doch genau diese Anpassungen müssen jetzt erfolgen. Bis dahin müssen weitere sinnlose Zerstörungen gestoppt werden.“

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