Stellungnahmen zur Änderung des Landesentwicklungsplans für NRW: Für Vollständigkeit kann keine Gewähr übernommen werden?

Die Landesregierung Nordrhein-Westfalens unterzieht den Landesentwicklungsplan derzeit einem Änderungsverfahren. Am 17. April 2018 hatte das Landeskabinett die entsprechende Einleitung eines Änderungsverfahrens für den LEP NRW beschlossen und im Sommer 2018 ein Beteiligungsverfahren dazu durchgeführt. Im Zuge dieses Beteiligungsverfahrens konnten Bürgerinnen und Bürger, Institutionen und Verbände oder auch Kommunen ihre Stellungnahmen zu den geplanten Änderungen einreichen, die das zuständige Wirtschaftsministerium im August 2018 veröffentlicht hat.

Eingereichte Stellungnahmen fehlen im Bericht – warum?

Verbände und Fraktionen ausOstwestfalen-Lippe haben im Juli 2018 Stellungnahmen unter anderem gegen dieStreichung des Ziels der Errichtung eines Nationalparks Senne aus dem LEPeingereicht. So haben beispielsweise die GRÜNEN-Fraktionen im Kreistag Minden-Lübbecke,im Kreistag Lippe, im Rat der Stadt Lemgo, im Kreistag Gütersloh, im Rat der StadtGütersloh, im Rat der Gemeinde Langenberg, im Rat der Stadt Warburg, im Rat derStadt Bad Driburg, im Kreistag Höxter, im Kreistag Paderborn, im Rat der StadtBad Lippspringe sowie der Kreisverband Gütersloh und der Stadtverband Paderborndiesbezügliche Stellungnahmen eingereicht, deren Einreichung seitens desMinisteriums für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie des LandesNRW eine Empfangsbestätigung erfuhr.

Die Einreichung derStellungnahme der Gemeinderatsfraktion Bündnis 90/ DIE GRÜNEN in Langenbergwird mit Ausnahme der Teilstellungnahme zum LEP-Ziel Nationalpark Senne aufgeführt.Die anderen der durch GRÜNE-Gliederungen und -Fraktionen in OWL eingereichtenStellungnamen sind in der Gesamtauflistung der eingereichten Stellungnahmen desWirtschaftsministeriums überhaupt nicht aufgeführt.

Mit dieser kleinen Anfrage wollen meine Fraktionskolleg*innen aus OWL Sigrid Beer, Matthi Bolte-Richter & ich in Erfahrung bringen, warum die Stellungnahmen im Bericht fehlen.

Minister Pinkwart erläutert in seiner Antwort auf unsere Anfrage: Wenn eine Stellungnahme in ihrer inhaltlichen Aussage mit einer anderen Stellungnahme übereinstimmt, muss sie nicht gesondert aufgeführt werden. Es reicht, wenn jede inhaltliche Aussage nur einmal aufgeführt wird.

Die Landesregierung macht das Beteiligungsverfahren für den Landesentwicklungsplan zu einer Farce und verhöhnt demokratische Prinzipien. Sie verschweigt, wenn Kritik gegen ein Vorhaben mehrfach vorgetragen wurde, beispielsweise gegen die Aufgabe des Ziels, einen Nationalpark Senne einzurichten.
Wirtschaftsminister Pinkwart tut mit seiner Argumentation so, als sei Widerspruch einer einzelnen Person genauso aussagekräftig wie  Widerspruch, der von mehreren Personen oder sogar mehreren Organisationen oder Initiativen kommt. Unliebsame Meinungen nicht in der Gesamtheit zu veröffentlichen, halte ich für politisch fragwürdig, dieses Verfahren weckt starke Zweifel, dass es die Landesregierung mit der Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger ernst meint.

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