Klimaschutzgesetz NRW

Klimaschutzgesetz NRW
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Wie im rot-grünen Koaltionsvertrag vereinbart, wird derzeit am Entwurf eines Klimaschutzgesetzes für Nordrhein-Westfalen gearbeitet. Im Klimaschutzgesetz werden folgende Punkte verankert sein:

  • die verbindliche Verminderung der Treibhausgasemissionen in NRW bis 2020 um mindestens 25 Prozent und bis 2050 um 80 bis 95 Prozent gegenüber 1990;
  • die Steigerung der Energieeffizienz, die Energieeinsparung und der Ausbau der Erneuerbaren Energien sowie
  • die Begrenzung der negativen Auswirkungen des Klimawandels;
  • die Einrichtung eines Klimaschutzrates;
  • die Einführung von Klimaschutzzielen als Ziele der Raumordnung
  • und eine CO2-neutrale Landesverwaltung bis 2030.

Da sich viele unter dem Begriff „Gesetz“ ein traditionelles, deutsches Gesetz mit Verboten und Regelungen vorstellen, ist es oft hilfreich, darauf hinzuweisen, dass das Gesetz ein schmales Gesetz sein wird, das nicht viel mehr als die Eckpunkte beinhalten wird. Das Gesetz an sich beinhaltet lediglich die Ziele und den Auftrag einen Klimaschutzplan zu erstellen. Dieser Klimaschutzplan wird Maßnahmen enthalten, die zur Erreichung der Ziele des Klimaschutzgesetzes führen sollen. Neben diesen Maßnahmen wird der Klimaschutzplan auch Zwischenziele und Strategien und Maßnahmen für die Anpassung an den Klimawandel enthalten. Der Maßnahmenkatalog des Klimaschutzplans soll alle 5 Jahre auf seine Effektivität hin überprüft und überarbeitet werden, um das Erreichen der Ziele zu ermöglichen. Hierfür wird beratend ein Klimaschutzrat eingerichtet, der mit Personen aus unterschiedlichen Bereichen der Gesellschaft besetzt werden soll.

Der Entwurf des Klimaschutzgesetzes ist hier zu finden.

Die wichtigsten Fragen und Antworten zum Klimaschutzgesetz sind hier zusammengefasst.

Eine aktuelle Studie des Wuppertal Instituts zu den "Chancen durch Klimaschutz - Positive ökonomische Implikationen einer ehrgeizigen Klimaschutzpolitik für Schlüsselbranchen in NRW" kann hier abgerufen werden.

Eine Broschüre mit Daten und Fakten im Bereich Klimaschutz hat das MKUNLV im Mai 2012 hier veröffentlicht.

In sechs thematisch gegliederten Arbeitsgruppen werden Maßnahmen, Strategien und Ziele für den Klimaschutzplan erarbeitet. In den Arbeitsgruppen sitzen jeweils 20 bis 40 Expertinnen und Experten aus Wissenschaft, Verwaltung, Unternehmen und Verbänden einschließlich der kommunalen Spitzenverbände. Die Tagesordnungen und Ergebnisprotokolle der Tagungen dieser Arbeitsgruppen können hier eingesehen werden.

 

Strukturwandel und Klimaschutzpolitik

Ein Artikel zu den Chancen des Klimaschutzgesetzes für NRW ist im Rahmen des zweijährigen Dialog Programms der HBS Büros Brüssel, Prag und Washington: The Climate Network-Transatlantic Solutions for a Low Carbon Economy erschienen und kann hier abgerufen werden.