Erlass

Vereinbarkeit von Naturschutz und Wasserkraftnutzung

Das Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz NRW ermöglicht durch einen neuen Erlass nun die Förderung von Maßnahmen zur Erhöhung der Durchgängigkeit an Wasserkraftanlagen.

So können nun Betreiber bestehender Wasserkraftanlagen bei der Herstellung der Fischdurchgängigkeit finanziell unterstützt werden. Bisher mussten die Betreiber diese Kosten allein tragen, was dazu führte, dass aufgrund der hohen Kosten, lange keine Maßnahme durchgeführt und somit keine Verbesserung der Fischdurchgängigkeit erzielt wurde. Der Erlass unterstützt nun den Bau von Fischtreppen und -abstiegen an bestehenden Wasserkraftanlagen in den Zielartengewässern Aal und Lachs mit 80 Prozent, in den übrigen Gewässern mit 50 Prozent. Damit wird die Vereinbarkeit von Naturschutz und Wasserkraftnutzung praktisch in die Tat umgesetzt.

Der Erlass zur Förderung von Durchgängigkeitsmaßnahmen kann hier abgerufen werden.

 

 

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