Der Beschluss des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Münster vom 20. September 2010 zur Baugenehmigungspflicht von Photovoltaik-Anlagen hatte im letzten Herbst für Aufsehen in der Branche und bei Betreibern von Solaranlagen gesorgt. Eigentlich sind Solaranlagen durch die Landesbauordnung NRW von einer Baugenehmigung befreit. Jedoch gilt diese Freistellung laut Beschluss des OVG Münster nicht, wenn die Anlage überwiegend (d.h. zu mindestens 51 Prozent) in das öffentliche Stromnetz einspeisen. Durch diese Einspeisung, so die Richter, wird die Anlage gewerblich genutzt und führt somit zu einer Nutzungsänderung des Gebäudes, auf dem sie installiert ist. Diese Problematik wurde nun gelöst und eine Gesetzesänderung wurde gestern verabschiedet. So werden zum einen administrative Hindernisse beseitigt und Rechtssicherheit geschaffen, zum anderen der wichtige Ausbau der Erneuerbaren Energien unterstützt. Der verabschiedete Gesetzentwurf plus Änderungsantrag sind hier zu finden und meine Rede dazu kann hier nachgelesen werden.


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