Die Struktur der Abgeordnetendiäten wurde 2005 umgestellt. Seinerzeit wurden sämtliche Pauschalen abgeschafft und dafür die Grunddiät erhöht. Seither finanzieren die Abgeordneten ihre Arbeitsmaterialien selbst. Die Pauschale zur Altersversorgung wurde in einen Pflichtbeitrag zum Versorgungswerk umgewandelt. Dieser beträgt zur Zeit rund 1.600 Euro.
Die jetzigen Änderungen beziehen sich darauf, dass künftig die Abgeordnetendiät und die Beiträge für das Versorgungswerk getrennt ausgewiesen werden.
Die Abgeordnetendiät bleibt gleich. Der Pflichtanteil, der weiterhin in das Versorgungswerk eingezahlt werden muss, wird transparent ausgewiesen. Es war von Anfang an klar, dass die Frage der Pflichtbeiträge evaluiert werden muss, um zu prüfen, ob sie ausreichen, um die 2005 geplante Versorgungshöhe auf Dauer zu gewährleisten. Die Anhebung um 500 Euro ist deshalb eine Nachsteuerung, die von jedem Abgeordneten zusätzlich zu versteuern ist. Es wird nicht an dem Grundprinzip einer reduzierten Abgeordnetenversorgung gerüttelt.
Meine Fraktion steht zu dieser Vereinbarung zwischen den Parlamentarischen Geschäftsführern vom 21. November 2011, in die alle Fraktionen einbezogen waren. Kein Abgeordneter bekommt durch diese Regelung mehr Geld oder höhere Altersbezüge als früher.
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