Schon in der Vorlage 17/511 sprach Minister Pinkwart davon, dass eine CO2-Eröffnungsbilanz erstellt werden müsse. In der Antwort auf die Kleine Anfrage 2162 vom 16. April 2019 hieß es dann hingegen, dass ein Konzept erarbeitet werde, wie die Klimaneutrale Landesverwaltung als „Audit“ umgesetzt werden kann.
Doch auch 1,5 Jahre später ist eine genaue Analyse der Treibhausgasemissionen der Landesverwaltung, abseits einer ersten bereits im Klimaschutzplan 2015 veröffentlichten Schätzung auf Basis von Daten aus 2010, noch immer nicht bekannt. Geschweige denn eine Darstellung ihrer Entwicklung über die vergangenen Jahre.
2017 wurde eine Geschäftsstelle im MWIDE eingerichtet und seit 2019 soll die Belegung der Landesliegenschaften mit PV-Anlagen per Kabinettsbeschluss beschleunigt umgesetzt werden. Abseits dieser Maßnahmen sind jedoch bis heute keine maßgeblichen Fortschritte gegenüber dem Stand im Klimaschutzplan von 2015 erkennbar.
Minister Pinkwart hat Ende September angekündigt, dass die Beratung zur Umsetzung einer klimaneutralen Landesverwaltung ab dem Jahr 2022 in einer landeseigenen Energie- und Klimaagentur verstärkt werden soll. Wie das Ziel einer klimaneutralen Landesverwaltung bis 2030 jedoch praktisch erreicht werden soll bleibt; weiterhin unklar.
Mit dieser Kleinen Anfrage hake ich nach, wie es beim Ziel Klimaneutralität aussieht.
Antwort der Landesregierung zeigt, im Bereich Verwaltung ist die Landesregierung blank beim Klimaschutz
Es ist beschämend, wie die Landesregierung die Energiewende in ihrem direkten Verantwortungsbereich verschläft. Sie erreicht nicht einmal niedrigste Ziele: Auf fast 4.300 landeseigenen Liegenschaften sollten in diesem Jahr 15 neue Solarstromanlagen installiert werden, am Ende sind es nur 7. Im Bereich der Energieeffizienz macht die Landesverwaltung sogar Rückschritte, gegenüber 2017 ist der Wärmeverbrauch im Jahr 2018 nicht gesunken sondern sogar angestiegen. Und anstatt bei Neubauten mit Plusenergiegebäuden mit gutem Beispiel voran zu gehen, baut die Landesregierung auch im Jahr 2020 neue Gebäude nach den ambitionslosen Mindeststandards des Gebäudeenergiegesetzes. So wird die Landesverwaltung ihrer Verantwortung für Energiewende und Klimaschutz nicht gerecht.
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