In Jülich lagern aktuell 152 Atommüll-Castoren ohne gültige Genehmigung. Die Genehmigung zur Zwischenlagerung ist 2013 ausgelaufen. Nicht nur ist unklar, was genau mit dem Atommüll geschieht, sondern wer über den Verbleib entscheidet: Bund oder Land? Mit meiner Kleinen Anfrage wollte ich Klarheit schaffen, die Antwort der Landesregierung liegt nun vor. Es zeigt sich, die Aussage der Bundesregierung aus dem März 2018, es entscheide das NRW-Wirtschaftsministerium, war nicht richtig.
Eine Verlängerung der Aufbewahrungsgenehmigung konnte bisher nicht erwirkt werden. Im Jahr 2014 wurde die Betreiberin, die bundeseigene Jülicher Entsorgungsgesellschaft für Nuklearanlagen GmbH (JEN), vom zuständigen NRW-Wirtschaftsministerium aufgefordert, das Zwischenlager unverzüglich zu räumen. Seit diesem Zeitpunkt prüft die JEN drei unterschiedliche Optionen, um dieser Anordnung nachzukommen: Transport ins Zwischenlager nach Ahaus, Export in die USA und Bau eines neuen Zwischenlagers in Jülich.
Verantwortungs-Ping-Pong mit Jülicher Atomkugeln
Es scheint eine unterschiedliche Auffassung zwischen den Beteiligten über die jeweiligen Verantwortungsbereiche zu bestehen. Die Landesregierung sieht den Bund in der Verantwortung: „Die Zuständigkeit der Landesatomaufsicht ist einzig für die Genehmigung im Bereich der Verladung der Castorbehälter in Jülich selbst gegeben.“ (Plenarprotokoll 17/22) und „Der Bund als alleiniger Anteilseigner hat hier eine besondere Verantwortung, unverzüglich, das heißt ohne schuldhaftes Zögern, eine gesetzeskonforme und technisch sichere Perspektive für den Verbleib der Jülicher Castoren zu schaffen“ (Plenarprotokoll 17/22).
Die Bundesregierung hingegen sieht die Verantwortung über die Entscheidung beim Minister Pinkwart und ist sogar in der Lage, Aussagen zu den Bewertungskriterien einer solchen Entscheidung zu veröffentlichen: „Die Entscheidung des MWIDE, mit welcher Alternative der Anordnung Folge zu leisten ist, wird nicht von Kostengesichtspunkten geleitet sein.“ (BT-DrS. 19/1385).
In der Antwort der Landesregierung heißt es nun: "Die Zuständigkeiten für die atomrechtlichen Genehmigungen [...] liegen bei Bundesbehörden". Darüber hinaus sei die Entscheidung, was mit dem Atommüll geschehen soll (Zwischenlager Ahaus, Export USA, Bau eines neuen Zwischenlagers Jülich), durch die JEN zu treffen.
Bundesregierung revidiert Aussage aus dem März 2018: Nun ist doch der Bund zuständig
Während in Jülich seit 2014 Atommüll ohne Genehmigung lagert, schieben sich Landesregierung und Bundesregierung die Verantwortung hin und her. Die Antwort der Landesregierung auf meine Kleine Anfrage zeigt nun, dass die Antwort der Bundesregierung aus dem März 2018 nicht richtig war: Nicht das NRW-Wirtschaftsministerium entscheidet über den weiteren Verbleib der Atomkugeln, sondern am Ende muss der Bund als Eigentümer der Betreiberfirma JEN GmbH sich für eine der Optionen entscheiden.
Doch dieser hat offenbar kein Interesse an einer zügigen Lösung des Problems. Das Land darf diese Untätigkeit nicht weiter hinnehmen, sondern muss der JEN GmbH eine Frist zur Entscheidung setzen.
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