Der Braunkohlentagebau verursacht Bergschäden und das zum Teil noch in kilometerweiter Entfernung. Doch wer kommt für die Schäden auf? In der Antwort auf meine Kleine Anfrage bleibt die Landesregierung mit Verweis auf die Verantwortung von RWE viele Antworten schuldig.
Alptraum: Schäden auf dem eigenen Grundstück
Da in Bezug auf den Braunkohlentagebau keine Beweislastumkehr existiert, müssen Geschädigte nachweisen, dass es sich tatsächlich um bergbauinduzierte Schäden handelt. Im Bereich der Schäden an Privatgebäuden erschwert dies die Situation für die Geschädigten und kann auch zur Folge haben, dass Eigentümer auf den Kosten für die Beseitigung der Schäden sitzen bleiben, in Schlichtungsverfahren eintreten oder gar jahrelange Gerichtsverfahren mit ungewissem Ausgang durchlaufen müssen.
Öffentliche Infrastruktur wie Straßen oder Kanalisation wird geschädigt
Neben Schäden an privatem Eigentum treten auch Bergschäden an öffentlicher Infrastruktur auf. Betroffen sein können Gebäude, Straßen und weitere Verkehrswege, aber auch das Kanalisationsnetz oder Grund- und Forstbesitz in öffentlicher Hand nimmt Schaden durch bergbauinduzierte Bodenbewegungen, Austrocknung oder Nachvernässung. Bei entsprechenden Daten verlässt sich die Landesregierung auf die Aussagen von RWE, wonach sich die Schäden in den vergangenen 10 Jahren auf 2 bis 3 Mio. Euro jährlich beliefen. Allein im Zeitraum Januar bis Juni 2018 gab es rund 420 Schäden an öffentlicher Infrastruktur, zusätzlich an 30 öffentlichen Gebäuden und 34 Schäden an Autobahnen, Bundes- und Landesstraßen, die von RWE bezahlt werden mussten. Weiterhin im Dunkeln bleibt, ob es Fälle gibt, in welchen Kommunen darauf verzichtet haben, einen möglichen Bergschaden gegenüber der RWE Power AG zu melden, z.B. weil die Beweisführung als aussichtslos angesehen wurde.
Geschädigte müssen unter großen Aufwand beweisen, dass die Schäden auf den Braunkohletagebau zurückzuführen sind
Die Beweislastumkehr würde für alle Betroffenen eine erhebliche Erleichterung bedeuten. Dies sah auch eine breite Mehrheit des Landtags im Mai 2014 so und verabschiedete den Antrag „Augenhöhe zwischen Bergbauunternehmen und Betroffenen: Rechtlichen Rahmen verbessern, Position der Betroffenen und Anwohnerschutz stärken“ (Drucksache 16/5750), in dem die Landesregierung zu einer Bundesratsinitiative zur Ausweitung der Bergschadensvermutung aufgefordert wird. Auch das Umweltbundesamt mahnt schon lange eine Änderung des Bundesberggesetzes an und fordert die Beweislastumkehr für Tagebaue. Es fasst die Aussichten für die Geschädigten wie folgt zusammen: „Der Nachweis eines Ursache-/Wirkungszusammenhangs dürfte schwierig sein und oftmals zu einer teuren und langwierigen gerichtlichen Auseinandersetzung führen.“ Hier bedarf es schon lange einer Änderung des Bundesberggesetzes, aber auch in der Novelle des Jahres 2015, wo die Beweislastumkehr für Kavernen und Ölbohrungen eingeführt wurde, blieb der Braunkohlentagebau trotz des Entschließungsantrag von NRW im Bundesrat unberücksichtigt. In ihrer aktuellen Antwort verweist die Landesregierung auf die Verweigerungshaltung der Bundesregierung. Sie sagt aber zu, gegenüber der Bundesregierung weiterhin für eine Ausdehnung der „Bergschadensvermutung“ auf den Braunkohlentagebau einzutreten, z.B. über Bund-Länder-Ausschuss Bergbau. Wir werden die Landesregierung beim Wort nehmen und uns regelmäßig über den Fortgang der Verhandlungen informieren lassen.


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