Wie hoch darf das Grubenwasser ansteigen?

Die aktuellen Planungen der RAG zum Grubenwasseranstieg im Ruhrgebiet gehen von einem Zielniveau von minus 600 Metern aus. Damit würde im Bereich des Bergwerks Auguste Victoria ein Sicherheitsabstand zu für die Trinkwassergewinnung genutzten Grundwasservorkommen von mindestens 150 Metern eingehalten.

Im Bergwerk Auguste Victoria stehen nach genehmigtem Abschlussbetriebsplan bereits die Pumpen still und das Grubenwasser steigt somit an. Gleichzeitig ist jedoch noch nicht klar, in welcher Weise der Grubenwasseranstieg konkret mit einem Monitoring bzw. Untersuchungsprogramm laufend überprüft werden soll.

Der zweite Teil des Gutachtens zur Bruchhohlraumverfüllung kommt zudem zu der Empfehlung, dass ein „optimierter Grubenwasserstand“ ermittelt werden sollte, um das Grubenwasser in Zukunft ggf. noch höher ansteigen lassen zu können. Auch wenn dies betriebswirtschaftlich attraktiv wäre und mit einer weiteren Reduktion der Salz-und Schadstofffrachten des gehobenen Grubenwassers verbunden wäre, würde sich der Sicherheitsabstand zwischen Grubenwasser und Grundwasserleitern gefährlich reduzieren.

Mit dieser Kleinen Anfrage will ich in Erfahrung bringen, wie die Landesregierung mit diesem Problem umgeht. Antworten der Landesregierung werden wie immer an dieser Stelle veröffentlicht, sobald sie vorliegen.

Grubenwasseranstieg im Ruhrrevier ist in vollem Gang

Die Antwort der Landesregierung ist hier einsehbar. Sie bestätigt: Der Grubenwasseranstieg im Ruhrrevier ist in vollem Gange – in acht Wasserprovinzen steigt das Grubenwasser gerade an und in zweien ist der Anstieg bereits abgeschlossen.

Ein Konzept wie der Anstieg kontrolliert und transparente Informationen an die Öffentlichkeit gegeben werden sollen, hat die Landesregierung jedoch noch immer nicht. Ob das kürzlich angekündigte „Integrale Monitoring“ dies leisten wird ist ebenso unklar wie der Zeitpunkt, wann es tatsächlich umgesetzt wird.  

Aktuell wird an nur sechs von 64 Messstellen untersucht, wie die Belastung des gehobenen Grubenwassers beispielsweise mit PCB ist und dies auch nur in relativ langen Prüfintervallen. Die Landesregierung muss die RAG dazu verpflichten, ein lückenloses Messstellennetz aufzubauen und an allen Messstellen das gehobene Wasser regelmäßig zu untersuchen. Nur so kann verhindert werden, dass mit dem Grubenwasseranstieg Risiken für unsere Umwelt und die Trinkwassergewinnung einhergehen.

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