Wie kam es zu der Besetzung des Geschäftsführers der neuen Landesgesellschaft „Energie- und Klimaagentur NRW“?

Am 09.03.2021 verkündete Minister Pinkwart die Besetzung des Geschäftsführers der landeseigenen Energie- und Klimaagentur NRW. Der ehemalige IHK-Hauptgeschäftsführer soll „ab dem 1. April 2021 den Aufbau der neuen Landesgesellschaft verantworten und gestalten“, heißt es in der Pressemitteilung des Ministeriums.

In Zeitungsartikeln aus dem Jahr 2017 wird deutlich, wie hoch die Vergütung des Hauptgeschäftsführers der IHK Köln seinerzeit war: „[Er] erhält jährlich ein Fix-Gehalt in Höhe von 180.000 Euro, hinzu kommt noch eine variable Vergütung von 140.000 Euro. Darüber hinaus erhält er zudem Vorsorgezahlungen für das Alter in Höhe von 60.000 Euro, die die Kammer in eine Versorgungskasse einzahlt. In Summe zahlt die Kammer ihrer Top-Führungskraft also 380.000 Euro.“ Zur Höhe des Gehalts hieß es im Zeitungsartikel von Seiten der Kammer, man habe „daher marktüblich verhandelt“.

In der Ausschreibung zur Stelle sind keine Vorgaben zum Gehalt enthalten. Wenn die Landesregierung ebenfalls marktüblich verhandelt hat, wäre das Gehalt des neuen Geschäftsführers mutmaßlich höher als das von Ministerpräsident Laschet.

Mit dieser Kleinen Anfrage hake ich nach.

Antwort der Landesregierung wirft viele Fragen auf

Die Landesregierung wickelt die EnergieAgentur.NRW mit derzeit rund 160 Mitarbeitenden ab. Ab Anfang nächsten Jahres soll als Ersatz eine landeseigene Energie- und Klimaagentur mit nur 20 Mitarbeitenden starten. Es ist unbestritten, dass die öffentliche Verwaltung und genauso Unternehmen in öffentlichem Besitz konkurrenzfähige Gehälter zur Privatwirtschaft bieten müssen. Es wirft allerdings Fragen auf, dass der neue Geschäftsführer einer Landesgesellschaft mit zunächst 20 Mitarbeitenden nahezu so viel verdienen soll wie der Ministerpräsident.

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