Seit Anfang März dieses Jahres ist öffentlich bekannt, dass am Standort des stillgelegten Atomkraftwerks Würgassen im Kreis Höxter ein „Logistikzentrum“ für schwach- und mittelradioaktive Abfälle entstehen soll, die im Endlager Schacht Konrad in Salzgitter laut aktuellen Planungen ab 2027 eingelagert werden sollen.
Die Kommunikationspolitik der zuständigen Bundesgesellschaft für Zwischenlagerung (BGZ) hat für breite Kritik gesorgt, da erst nach der getroffenen Standortentscheidung öffentlich informiert wurde. Doch auch das Auswahlverfahren für den Standort Würgassen selbst wirft viele Fragen auf und wurde über Partei- und Bundesländergrenzen hinweg heftig kritisiert, wie mit einer einstimmig beschlossenen Resolution des Kreistages Holzminden. Ein weiteres Beispiel ist eine fraktionsübergreifende Erklärung von Mandatsträgerinnen und Mandatsträgern unterschiedlicher politischer Ebenen, an der sich auch ein CDULandtagsabgeordneter aus Nordrhein-Westfalen beteiligte, die von Bundesumweltministerin Svenja Schulze mehr Transparenz bezüglich der Entscheidungsfindung für den Standort Würgassen einfordert.
Die Standortentscheidung basiert nach den veröffentlichten Unterlagen wesentlich auf der angenommenen kurzfristigen Realisierbarkeit bis zur geplanten Inbetriebnahme von Schacht Konrad im Jahr 2027, ohne dass allerdings abschließend geklärt wäre, ob der für den Zeitvorteil entscheidende vorhandene Gleisanschluss denn tatsächlich geeignet wäre. Auch die Kriterien für die Standortauswahl selbst werfen Fragen auf, wie auch das vom Bundesumweltministerium beauftragte Öko-Institut in seiner Stellungnahme kritisierte.
Von der Kritik unbeeindruckt hat die BGZ bereits mit Bodenuntersuchungen begonnen und schließt eine Prüfung weiterer Standorte kategorisch aus.
Meine Kolleg*innen Matthi Bolte MdL, Sigrid Beer MdL und ich haben nachgefragt mit dieser Kleinen Anfrage.
Nach der Antwort von Minister Laumann auf unsere Kleine Anfrage scheint die Landesregierung an dem Prozess zur Standortentscheidung für das atomare Logistikzentrum in Würgassen keine Zweifel zu haben, trotz offener Kritik an der vorsorglichen Ablehnung eines Standortes in Niedersachsen durch die dortige Landesregierung im Vorfeld des Entscheidung.
Es wird aber immer deutlicher, dass wichtige Informationen für die Standortentscheidung fehlten. So wurde sich über die Empfehlung der Entsorgungskommission bezüglich eines zweigleisigen Anschlusses an das Bahnnetz hinweggesetzt, entsprechende Kapazitätsprüfungen bei der Deutschen Bahn, ob die eingleisige Strecke die Transporte aufnehmen kann, laufen aber erst jetzt.
An die BGZ habe ich die klare Erwartung, dass offene Fragen im Zusammenhang mit der Standortentscheidung schnellstmöglich und transparent beantwortet werden. Nicht erst im Zuge der Umweltverträglichkeitsprüfung im Rahmen der bei der Bezirksregierung Detmold einzuholenden Genehmigung § 12 Absatz 3 des Strahlenschutzgesetzes.


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