Wie wird die Landesregierung die Erkenntnis, dass ein Erhalt der Dörfer mit den Empfehlungen der Kohlekommission vereinbar ist, in ihrer Leitentscheidung berücksichtigen?

Am 15. Dezember 2020 wurde ein Gutachten veröffentlicht, das im Auftrag des Bundeswirtschaftsministeriums (BMWi) durch unterschiedliche Ausstiegsszenarien resultierende Veränderungen der Folgekosten des Braunkohleabbaus untersucht hat. Brisant ist, dass die inhaltlichen Arbeiten für das Gutachten laut Website des federführenden Auftragnehmers BET bereits Ende 2019 abgeschlossen wurden, das Gutachten wurde also erst ein Jahr nach Fertigstellung veröffentlicht und erst mehrere Monate nach dem Beschluss der Gesetze zum Kohleausstieg. Dies ist vor allem deswegen so brisant, da das Gutachten davon ausgeht, dass sowohl der Hambacher Wald als auch die Dörfer am Tagebau Garzweiler II bei einer Umsetzung der Empfehlungen der Kohlekommission erhalten blieben. Während also diese namhaften Sachverständigen davon ausgehen, dass bei einer Umsetzung der Empfehlungen der Kohlekommission keine weiteren Umsiedlungen notwendig wären, wird im Kohleausstiegsgesetz hingegen festgestellt, dass diese Umsiedlungen energiepolitisch und energiewirtschaftlich notwendig seien. Diese Feststellung stellt auch die maßgebliche Begründung für das Festhalten der Landesregierung an den Umsiedlungen im Entwurf für eine neue Leitentscheidung dar.

Die Landesregierung hat wiederholt betont, wie wichtig ihr eine 1:1-Umsetzung der Empfehlungen der Kohlekommission sei und vertritt im Entwurf für eine neue Leitentscheidung die Auffassung, diese Umsetzung sei mit den Gesetzen zum Kohleausstieg erreicht worden. Das nun vorgelegte Gutachten legt nun jedoch den Schluss nahe, dass die Umsiedlungen nur deshalb noch vorgeblich notwendig sind, weil die gesetzliche Umsetzung so stark von den in einem breiten gesellschaftlichen Konsens vorgelegten Empfehlungen der Kohlekommission abweichen. Eine tatsächliche 1:1-Umsetzung hätte also einen Verzicht auf die Umsiedlungen bedeutet.

Aus landespolitischer Sicht stellt sich die Frage, seit wann die Landesregierung die Ergebnisse dieses Gutachtens kannte und vor allem, welche Konsequenzen sie hieraus für die Anpassung ihres Entwurfes einer neuen Leitentscheidung für das Rheinische Revier zieht.

Mit dieser Kleinen Anfrage hake ich nach, wie es um die Konsequenzen aus dem Gutachten bestellt ist.

Antwort der Landesregierung zeigt, dass die Bedeutung des Gutachtens heruntergespielt wird

Die Landesregierung spielt die Bedeutung des über ein Jahr lang von Bundeswirtschaftsminister Altmaier zurückgehaltenen Gutachtens bewusst herunter. Das ist gegenüber den Menschen in den von Umsiedlungen bedrohten Dörfern, die sich von Bundes- und Landesregierung getäuscht sehen, einfach nur zynisch und respektlos. Ich bleibe dabei, dass die Landesregierung gegenüber RWE ein Moratorium zur weiteren Zerstörung von Heimat und Infrastruktur aussprechen muss. Ich erwarte, dass Ministerpräsident Laschet das Gutachten in die Überarbeitung der Leitentscheidung aufnimmt und somit die Dörfer erhält.

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