Wind im Wirtschaftswald

Mit mehreren kleinen Anfragen möchte ich einen aktuellen Überblick über Windenergieprojekte in Wirtschaftswäldern erhalten und aufzeigen, dass diese Projekte nicht im Widerspruch zum Naturschutz stehen. In den Antworten der Landesregierung zeigt sich, dass ihre Wut auf die Windenergie die Landesregierung blind für die Realität macht.

 

Die Landesregierung möchte in Zukunft Windenergieanlagen in wirtschaftlich genutzten Forstwäldern nur noch in Ausnahmefällen zulassen.

Dazu schlägt sie eine Änderung am Landesentwicklungsplan vor. Begründet wird dies damit, dass die Windenergienutzung auf Waldflächen nicht naturverträglich möglich sei. Bisher ermöglichen Regelungen im Landesentwicklungsplan und im Windenergieerlass in Nordrhein-Westfalen unter besonderen Voraussetzungen den Bau von Windenergieanlagen auf forstwirtschaftlich genutzten Flächen und nur wenn wichtige ökologische Funktionen des Waldes nicht beeinträchtigt werden. Ökologisch wertvolle Waldgebiete waren dabei schon immer tabu.

Auch aus Sicht von Naturschutzverbänden ermöglichen die bestehenden Regelungen einen angemessenen Ausgleich zwischen Klima- und Naturschutz.
Die energie- und klimapolitischen Zielsetzungen des Landes NRW sind in puncto Ausbau der Erneuerbaren Energien und Reduktion von Treibhausgasemissionen ohne eine verantwortungsvolle Inanspruchnahme von Waldflächen nicht erreichbar. Daher ist es wichtig, einen aktuellen Überblick über die bisherige Nutzung von Waldflächen für Windenergie zu erhalten, ebenso wie eine Aufstellung durchgeführter Ausgleichsmaßnahmen.

Durch die geplanten Änderungen im Landesentwicklungsplan wird den Kommunen der Eindruck vermittelt, es sei in Zukunft nur noch begrenzt möglich, Windenergieanlagen auf forstwirtschaftlich genutzten Flächen zu genehmigen. Faktisch werden die Kommunen auch in Zukunft Waldflächen bei der Ausweisung von Konzentrationszonen für die Windenergie in ihre Abwägung miteinbeziehen müssen, um gerichtsfeste Flächennutzungspläne erstellen zu können.

Eine Behandlung aller Waldflächen als harte Tabuzone wäre rechtswidrig, in denen die Windenergienutzung ausgeschlossen ist, bei der Erstellung eines Plankonzeptes für die Ausweisung von Konzentrationszonen für die Windenergienutzung. Das ergibt sich u.a. aus mehreren Urteilen (u.a. OVG Münster 22.9.2015, AZ: 10 D 82/13.NE sowie 6.3.2018, AZ: 2 D 95/15.NE).

Da die Landesregierung trotz Kenntnis dieser Urteile die Rückkehr der Formulierung im Landesentwicklungsplan von 1995 plant, liegt die Vermutung nahe , dass der Änderungsvorschlag im LEP weniger auf eine rechtssichere landesweit einheitliche Regelung abzielt, als vielmehr die Verunsicherung bei den beteiligten Akteuren erhöhen soll.

Fakt ist: ohne die weiterhin abgewogene und verantwortungsvolle Inanspruchnahme von forstwirtschaftlichen Flächen werden Nordrhein-Westfalens Ausbauziele bei der Windenergie unerreichbar.

 

Wut auf die Windenergie macht Landesregierung blind für die Realität

Pinkwart sieht bei Wind im Wald vor lauter Bäumen Probleme wo keine sind. Aktuelle Zahlen zu Windenergieanlagen im Wirtschaftswald machen deutlich, dass die Landesregierung mit ihrem Versuch, diese Projekte in Zukunft zu verbieten, ein Scheinproblem bekämpft. Gerade einmal 67 Windenergieanlagen stehen aktuell auf Waldflächen in NRW, im Vergleich zu über 3600 Anlagen insgesamt in NRW.

Über ganz NRW stehen also weniger als 2 Prozent aller Anlagen in Waldgebieten.

Naheliegend ist aber auch, dass dieser Wert je nach Waldfläche des Kreises stark schwankt: So stehen im Kreis Siegen-Wittgenstein 22 von insgesamt 32 Windenergieanlagen auf bewaldetem Gebiet, weil der Großteil der Kreisfläche nun einmal bewaldet ist. Im vergangenen Jahr gab es in NRW einen Zubau von 307 Windenergieanlagen, von denen nur 7, also ca. 2 %, im Wald errichtet wurden. Es befinden sich 12 Windenergieanlagen im Wald im Bau und auch die Daten zu Genehmigungsanträgen zeigen, dass auch für die kommenden Jahre nicht mit einem Boom bei Windenergieprojekten auf Waldgebieten zu rechnen ist.

Es gibt in NRW 935.000 ha Wald, für Windenergieanlagen wurden bisher knapp 19 ha Waldfläche umgewandelt, wohl gemerkt nach gründlicher Prüfung der ökologischen Auswirkungen und mit entsprechenden Ausgleichsflächen.
Die für die Bauarbeiten nötigen Rodungen von durchschnittlich 0,45 ha pro Anlage werden nach Abschluss der Arbeiten aufgeforstet und haben mittelfristig eine "hohe ökologische Wertigkeit".

Es ist typisch für diese Landesregierung, dass sie vermeintliche ökologische Probleme vorschiebt, um ideologiegetrieben die Energiewende auszubremsen.

 

 

Hier geht es zu den beiden kleinen Anfragen und den Antworten

"Windenergieanlagen im Wirtschaftswald: Redet die Landesregierung ein Umweltschutzproblem herbei?"

Antwort der Landesregierung auf die Anfrage: "Windenergieanlagen im Wirtschaftswald: Redet die Landesregierung ein Umweltschutzproblem herbei?"

 

Windenergie im Wirtschaftswald vor dem Aus?

Antwort der Landesregierung auf die Anfrage: "Windenergie im Wirtschaftswald vor dem Aus?"

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