Um Braunkohle abbauen zu können, muss das Grundwasser rund um die Tagebaue großflächig abgepumpt werden. Bei der sogenannten Sümpfung wird der Grundwasserspiegel in den Tagebauen um mehrere hundert Meter abgesenkt. Dadurch sinken auch die Grundwasserspiegel bis in viele Kilometer Entfernung vom Tagebaurand. Die Auswirkungen sind bis zur niederländischen Grenze messbar. Die Auswirkungen auf die Ökosysteme der Region sind immens, ganze Feuchtgebiete müssen künstlich bewässert werden. Es gilt daher sicherzustellen, dass tatsächlich nur so viel gesümpft wird, wie für die Durchführung des Tagebaubetriebs unbedingt notwendig ist. Die laufende wasserrechtliche Erlaubnis für den Tagebau Hambach läuft Ende 2020 aus. Die RWE Power AG hatte daher im Juni 2018 eine wasserrechtliche Erlaubnis zur Fortsetzung der Entnahme und Ableitung von Grundwasser für die Entwässerung des Tagebaus Hambach für den Zeitraum 2021 bis 2030 beantragt. Gegen die Planungen sind laut Bergbehörde mehr als 2.400 Einwendungen formuliert worden. Die Kritik beispielsweise von Seiten der Umweltverbände lautet u.a., dass RWE im vorgelegten Antrag die Vereinbarung mit der Bundesregierung zur Reduzierung der Kohlegewinnung aus dem Tagebau Hambach nicht berücksichtige, sondern von einem unveränderten Tagebaufortschritt ausgehe. In der Folge würde RWE eine viel höhere Grundwasserentnahme zugebilligt, als notwendig wäre.
Neben inhaltlichen Fragen, stellen sich Fragen bezüglich des Beteiligungsverfahrens. Ein Vertreter des Umweltministeriums hat in der Sitzung des Wirtschaftsausschusses des Landtags am 9. September 2020 angekündigt, dass die Bergbehörde die für die Zeit zwischen dem 31.08. und dem 27.09.2020 geplante Online-Konsultation aufgrund eines möglichen Verfahrensfehlers bezüglich der Informationsfristen neu starten wird. Damit stellt sich umso mehr die Frage, ob eine endgültige Entscheidung über den Antrag in diesem Jahr möglich ist und welche Konsequenzen es hätte, sollte dies nicht möglich sein. Zudem blieb in der oben genannten Sitzung die Frage offen, auf welcher rechtlichen Grundlage die Bezirksregierung Arnsberg eine Ungleichbehandlung von Trägern öffentlicher Belange und den restlichen Einwenderinnen und Einwendern vornahm, indem erstere postalisch benachrichtigt wurden, letztere hingegen nur über Wege der öffentlichen Bekanntmachung.
Wie es um den Grundwasserschutz steht, möchte ich mit dieser Kleinen Anfrage in Erfahrung bringen.
Antwort der Landesregierung: Die Landesregierung bestätigt, dass sie RWE das Abpumpen von Grundwasser am Tagebau Hambach erlauben wird, als gäbe es den Kohleausstieg und den Entwurf der eigenen Leitentscheidung nicht. Dabei ist absehbar, dass der Tagebau Hambach kaum mehr vergrößert wird und die prognostizierten Wassermengen nie erreicht werden. Mit einer wasserrechtlichen Erlaubnis, die dies nicht berücksichtigt, wird RWE ein Freibrief dafür ausgestellt, das Grundwasser noch stärker als notwendig abzusenken und damit den Wasserhaushalt einer ganzen Region mehr als nötig zu beeinträchtigen. Die Landesregierung muss stattdessen eine Genehmigung erteilen, die sich an realistischen Annahmen orientiert und die Eingriffe in den Wasserhaushalt auf das Minimum begrenzt. Wenn bereits in zehn Jahren die Befüllung des geplanten Tagebaurestsees beginnen soll, dürfen keine Genehmigungen mehr erteilt werden, die erneut angepasst werden müssen.


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