Wird sich die Landesregierung bei der Einführung fester Mindestabstände von Windenergieanlagen an Prinzipien des Rechtsstaats halten?

Die Landesregierung war treibende Kraft hinter der Einführung der Länderöffnungsklausel in § 249 Abs. 3 BauGB. Diese erlaubt es den Bundesländern, feste Mindestabstände zwischen Windenergieanlagen und Wohnbebauung per Landesgesetz festzulegen. Daher ist es wenig überraschend, dass Minister Pinkwart an unterschiedlicher Stelle bereits angekündigt hat, die Landesregierung sei bestrebt, von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen. Bislang liegt jedoch kein Entwurf für eine landesgesetzliche Umsetzung vor. Jede Regelung, die einen Mindestabstand zwischen Windenergieanlagen und Wohnbebauung einführt, der über die durch das Bundesimmissionsschutzgesetz sich ergebenden Abstände hinausgeht, schränkt die Flächenpotenziale ein und erschwert damit die Erreichung der Ausbauziele der Landesregierung. Je restriktiver diese Regelung ausgestaltet würde, umso mehr Flächen wären für die Windenergienutzung gesperrt.

Die Planung von Windenergieprojekten bis zur Genehmigungsreife beträgt mehrere Jahre und erfordert in der Regel Investitionen von mehreren Einhunderttausend Euro. Neben der inhaltlichen Ausgestaltung der angekündigten Abstandsregelung ist also von entscheidender Bedeutung, inwiefern eine Übergangsregelung durch die Landesregierung vorgesehen ist, um eine abrupte Entwertung dieser Investitionen zu verhindern. Ein Beispiel für eine solche findet sich in Art. 83 „Übergangsvorschriften“ der Bayerischen Bauordnung.

Mit dieser Kleinen Anfrage hake ich bei der Landesregierung nach, wie sie es mit den Prinzipien der Rechtsstaatlichkeit hält.

Antwort der Landesregierung zeigt, Ausbau der Windenergie wird nahezu unmöglich gemacht 

Wenn es nach dem Willen der Landesregierung geht, soll bald ein Mindestabstand von Windenergieanlagen selbst zu Splittersiedlungen und genauso für die Modernisierung von Altanlagen wie für neue Anlagen gelten. Bereits im vergangenen Jahr hat die Landesregierung Windenergieanlagen auf fortwirtschaftlich genutzten Flächen erheblich erschwert. Wenn man in unserem dichtbesiedelten Bundesland unterwegs ist, wird klar, dass ein weiterer Ausbau der Windenergie in NRW durch diese Regelungen weitgehend unmöglich gemacht wird. Die Landesregierung streitet diesen Widerspruch ab und behauptet einfach, dass ihre zugegeben unzureichenden Zubauziele trotzdem erreichbar wären. Ich erwarte, dass die Landesregierung endlich Zahlen auf den Tisch legt, die diesen Optimismus rechtfertigen. Für die nächste Sitzung des Wirtschaftsausschusses habe ich deshalb einen Bericht von Minister Pinkwart beantragt.

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