Wo bildet die Landesregierung den Finanzbedarf für den Strukturwandel ab?

Anfang April einigten sich Bund und Länder auf ein Sofortprogramm für den Strukturwandel in den Braunkohleregionen, aus welchem ca. 90 Millionen Euro nach NRW fließen sollen. Die Landesregierung möchte dieses ergänzen: „Hierfür sind rd. 10 Mio. EUR –zusätzlich zum aus Bundesmitteln finanzierten Sofortprogramm – für vorbereitende landeseigene Maßnahmen im Revier vorgesehen.“ (Erläuterungsband zum Einzelplan 14 Haushaltsplanentwurf 2020). Darüber hinaus sind 10 Planstellen für die Unterstützung des Strukturwandels im Einzelplan 14 vorgesehen.

Am 28. August hat das Bundeskabinett dem Gesetzesentwurf für ein „Strukturstärkungsgesetz Kohleregionen“ zugestimmt. In §7 Absatz 1 heißt es dort: „Der Bund beteiligt sich mit bis zu 90 Prozent, die Länder einschließlich der Gemeinden und Gemeindeverbände beteiligen sich mit mindestens 10 Prozent am Gesamtvolumen des öffentlichen Finanzierungsanteils der förderfähigen Kosten der jeweiligen Investition.“

Hieraus ergibt sich ein hoher zusätzlicher Finanzbedarf im Landeshaushalt, möchte die Landesregierung die Kofinanzierung nicht den Gemeinden in den Kohleregionen aufbürden.

In dieser Kleinen Anfrage geht es darum herauszufinden, wo sich die versprochenen Finanzhilfen für das Rheinische Revier in den Haushaltsplänen der Landesregierung wiederfinden. 

Die Landesregierung drückt sich erneut vor einer konkreten Antwort. Auf die Fragen, wo im Haushalt der zusätzliche Finanzbedarf für den Strukturwandel abgebildet wird, antwortet die Landesregierung: „Es ist geplant, den zusätzlichen Finanzbedarf im Haushalt und in der mittelfristigen Finanzplanung abzubilden.“ Nur um wenige Tage später mit der Ergänzung zum Haushaltsentwurf zusätzliche Mittel in Höhe von etwa 29 Mio. Euro genau dafür vorzusehen. Diese Summe war der Landesregierung also auch zum Zeitpunkt der Beantwortung der Kleinen Anfrage bekannt.

Auch die restlichen Fragen beantwortet die Landesregierung nur sehr schmallippig. Zwar wird genannt, dass für das Sofortprogramm Strukturwandel etwa 7 Mio. Euro in den Jahren 2020 und 2021 benötigt werden, zu dem langfristigen Finanzbedarf für den Strukturwandel im Landeshaushalt verweist die Landesregierung hingegen nur auf das laufende Gesetzgebungsverfahren auf Bundesebene. Das ist auf der einen Seite legitim - und doch hätten wir uns gewünscht, dass die Landesregierung zumindest die zusätzlichen Ausgaben erwähnt, die bereits feststehen, zum Beispiel die erhöhte Förderung der Zukunftsagentur Rheinisches Revier, zusätzliche Stellen bei der Bezirksregierung Köln oder zusätzliches Personal im Wirtschaftsministerium.

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