Fragen und Antworten zum Gasbohren durch die Firma HammGas

Aktuell wird in Hamm und Umgebung über Erdgasgewinnung diskutiert. Die Firma HammGas, ein Zusammenschluss aus vier Unternehmen, u.a. den Stadtwerken Hamm, möchte mit der so genannten Tektomechanik Erdgas im Kohleflöz gewinnen und hat deshalb bei der zuständigen Bergbehörde (Bezirksregierung Arnsberg) den Antrag auf Aufsuchung von Erdgas gestellt. Diesen hat die Bezirksregierung unter Auflagen genehmigt.

Parallel gibt es eine große Kontroverse um den weiteren Umgang mit der Hochrisikotechnologie Fracking, bei der Erdgas durch das Aufbrechen des Untergrunds unter Einsatz von Chemikalien gewonnen wird.

Häufig werden diese beiden Aspekte der Diskussion miteinander vermischt, obwohl sie unter anderen Voraussetzungen stehen.

Auf die drängendsten Fragen zu diesen Themenkomplexen versuchen wir im Folgenden Antworten zu geben:

Warum hat HammGas eine Genehmigung zur Aufsuchung von Erdgas erhalten, wenn doch aktuell in NRW eigentlich keine Genehmigungen erteilt werden?

In NRW werden zurzeit keine Anträge auf Fracking bearbeitet. Eine Genehmigung zur Aufsuchung von unkonventionellen Erdgas ist jedoch möglich, wenn das antragstellende Unternehmen schriftlich versichert, dass es im gesamten Aufsuchungsfeld (Claim) jetzt und auch zukünftig nicht fracken wird.

Solch eine Erklärung hat HammGas gegenüber der Bezirksregierung Arnsberg, die die zuständige Behörde für Bergbau ist, abgegeben. Das heißt, dass HammGas nun zwar unkonventionelles Erdgas suchen, hierfür und auch bei einer eventuell späteren Gewinnung des Erdgases aber kein Fracking einsetzen darf.

Wird jetzt in NRW gefrackt oder ist das Fracking durch die Hintertür?

HammGas hat schriftlich ausgeschlossen bei der Aufsuchung und Gewinnung des unkonventionellen Erdgases in seinem Aufsuchungsfeld Fracking einzusetzen. Es wird auch weiterhin in NRW keine Genehmigung für Fracking geben. Die geltenden Erlasse regeln, dass zurzeit nur dann die Aufsuchung nach unkonventionellem Erdgas genehmigt wird, wenn das Unternehmen schriftlich Fracking für das gesamte Aufsuchungsgebiet gänzlich ausschließt. Bisher war nur HammGas und kein anderes Unternehmen zu dieser Aussage bereit.

Der Rat der Stadt Hamm beschloss, dass HammGas verpflichtet ist, keine Gasgewinnung mit Fracking zu betreiben oder auch nur zu konzipieren.

Der Ratsbeschluss und die schriftliche Bestätigung von HammGas bei der Bezirksregierung zum Ausschluss von Fracking schließen einen späteren Antrag auf Fracking aus.

Darüber hinaus ist auch der aktuell im Entwurf befindliche Landesentwicklungsplan diesbezüglich eindeutig: In ihm wird für ganz NRW Fracking in unkonventionellen Lagerstätten ausgeschlossen.

Wenn HammGas kein Fracking einsetzt, wie soll dann das Gas gewonnen werden?

Die Firma HammGas möchte das unkonventionelle Erdgas, das in Kohleflözen gebunden ist, ohne Fracking gewinnen. Hierzu will die Firma eine neue Technik verwenden, die Tektomechanik heißt.

Laut Unternehmen besteht die Tektomechanik darin, dass der Untergrund sehr genau untersucht und analysiert wird. So soll brüchiges Gestein mit Gasvorkommen identifiziert werden, damit man später genau diese Stellen anbohren und das Gas durch die natürlichen Fließwege freisetzen kann. Laut des Unternehmens ist hierfür kein Fracking notwendig.

Wie ist die Rechtslage?

Die Aufsuchung und Gewinnung von Erdgas – in konventionellen und unkonventionellen Lagerstätten – wird zunächst einmal durch das Bundesberggesetz geregelt. Dieses Gesetz sieht vor, dass grundsätzlich Anträge zur Aufsuchung und Gewinnung zu genehmigen sind, es sei denn einer der 10 im Gesetz aufgeführten Punkte trifft zu (Versagung der Erlaubnis §11 BBergG). Geändert werden könnte dies nur durch eine entsprechende Mehrheit im Bundestag. Die Bundesregierung könnte schon lange eine Gesetzesänderung anstoßen, erfolgt ist sie jedoch noch nicht.

In Nordrhein-Westfalen werden jedoch zurzeit keine Genehmigungen für die Aufsuchung und Gewinnung von unkonventionellem Erdgas erteilt, sofern keine schriftliche Aussage des Unternehmens vorliegt, dass sie zurzeit und zukünftig auf Fracking im gesamten Aufsuchungsgebiet verzichten werden. Denn laut des geltenden Erlasses des Umwelt- und des Wirtschaftsministeriums NRWs werden in Nordrhein-Westfalen für Fracking keine Genehmigungen erteilt, solange die Risiken dieser neuen Technologie nicht eingeschätzt werden können. Die Studie des Landes zur unkonventionellen Erdgasgewinnung hat gezeigt, dass noch viele Fragen offen sind.

Im aktuellen Entwurf des Landesentwicklungsplans NRW, der die verschiedenen Möglichkeiten regelt, die Fläche und Rohstoffe in NRW zu nutzen, wird zudem Fracking in unkonventionellen Lagerstätten zur Gewinnung in ganz Nordrhein-Westfalen ausgeschlossen. Denn auf Grund der nicht einschätzbaren Risiken von Fracking kann es sein, dass Gebiete, die wir durch den Landesentwicklungsplan schützen wollen, beeinträchtigt würden und diese Gefahr ist auszuschließen.

Was sagen wir Grünen?

Wir Grünen wollen die Energiewende, also eine Stromversorgung aus 100 Prozent Erneuerbaren Energien. Außerdem wollen wir die Umstellung von Wärmeversorgung und Mobilität auf Erneuerbare Energien. Das geht nicht von heute auf morgen. Im Übergang werden noch fossile Energieträger benötigt. Dabei spielt Gas eine bedeutende Rolle, denn es bietet vor allem im Wärmesektor und bei der Ergänzung der fluktuierenden Erneuerbaren Energien Vorteile. So sind Gaskraftwerke effizienter und somit klimaschonender und besser regelbar als z.B. Kohlekraftwerke.

Umwelt- und Wasserschutz haben für uns GRÜNE oberste Priorität. Auch deshalb lehnen wir Fracking ab. Auch die Methode der Tektomechanik sehen wir kritisch. Nicht alle Probleme werden dadurch gelöst, dass keine Frackflüssigkeit eingesetzt wird. Auch bei der so genannten konventionellen Gewinnung von Erdgas treten Umweltauswirkungen auf, die es zu verhindern gilt: Neben einer erhöhten Erdbebengefahr sind teils stark belastetes Lagerstättenwasser, erhöhte Lärmbelästigung und Flächenverbrauch kritisch zu sehen, besonders in einem so dicht besiedelten Land wie NRW. Das Münsterland darf keine Region der Bohrtürme und der rücksichtslosen Ausbeutung der Landschaft werden.

In Anbetracht des rasanten Ausbaus der Erneuerbaren stellt sich zudem noch eine Frage: Warum sollte in fossile Technik investiert werden, wenn wir, wie von uns GRÜNEN gefordert, die Anstrengungen zur Energiewende erhöhen und somit das Gas, was irgendwann einmal gewonnen werden könnte, dann wohl gar nicht mehr benötigt wird?

Jedoch sind der Landesregierung rechtlich in NRW die Hände gebunden. Unter den aktuellen bergrechtlichen Rahmenbedingungen des Bundes lässt sich eine Gewinnung von Erdgas ohne Fracking auf Landesebene nicht verhindern. Denn die Voraussetzungen für die Gewinnung von Erdgas werden im Bundesbergrecht geregelt und diese sind nur durch den Bundestag zu ändern. Umso wichtiger sind strenge Umweltauflagen, um die Sicherheit für Mensch und Umwelt zu gewährleisten.

Solange das Bundesrecht nicht anerkennt, dass die Aufsuchung und Gewinnung von fossilen Rohstoffen aus unkonventionellen Lagerstätten Risiken haben und das Bergrecht den Ländern keine Handlungsspielräume erlaubt, solange ist die Landesregierung in Ihrem Handeln massiv eingeschränkt und bei einer laut Bergrecht ordnungsgemäßen Beantragung von Erdgaserkundung und -gewinnung zur Genehmigung gezwungen.

Schwarz-Rot verhindert im Bund nicht nur eine dringende Überarbeitung des Bergrechts, sondern ist scheinbar nicht in der Lage, Fracking in Deutschland zu regeln, geschweige denn endlich ein Fracking-Verbot einzuführen. Auf die anderen Probleme, die die Förderung von unkonventionellem Erdgas unabhängig von der Methode mit sich bringt, geht die Bundesregierung gar nicht erst ein.

Die schwarz-rote Bundesregierung muss endlich Handeln und neben einem Frackingverbot auch endlich ein Bergrecht schaffen, das die Realität des 21.Jahunderts anerkennt, Bürgerinnen und Bürgern Rechte gibt und die Umwelt schützt.

Weiterführende Links

Link zur Seite der GRÜNEN Hamm

Ratsbeschluss aus Hamm mit Frackingausschluss

Genehmigung der Bezirksregierung für die Aufsuchung