Mit einem neuen Windenergieerlass hatte Umweltminister Johannes Remmel im Juli letzten Jahres die starren Verhinderungsvorgaben der alten Landesregierung zum Ausbau der Windenergie zurück genommen und damit die Weichen für einen weiteren Baustein der Energiewende in NRW gestellt. Neben dem Wegfallen der pauschalen Abstand- und Höhenbeschränkungen zu Gunsten von Einzelfallbewertungen wurde damit auch Windenergie im Wald ermöglicht. Die dabei einzuhaltenenen Vorgaben zu erläutern und Hilfestellung bei der Planung zu geben, hat sich nun der gerade veröffentlichte Leitfaden zu Wind im Wald zur Aufgabe gemacht.
Wind in Nutzwald oder auf Kyrillflächen ist ein weiterer Schritt auf dem Weg zum Ziel der Landesregierung von 15% Windstromanteil bis 2020. Die technische Entwicklung hatte dies mit neuen Anlagentypen möglich gemacht, die mit Nabenhöhen von mehr als 100 Metern Höhe auch die turbulenzarmen Zonen über den Baumkronen nutzen können. Nordrhein-Westfalens Wälder bieten auf 348.000 Hektar Nadelwald eine ausreichend große Fläche von ökologisch weniger kritischen Nadelwäldern außerhalb von Schutzgebieten. Sie können laut Umweltministerium zukünftig auf ihre Eignung für die Auswahl geeigneter Konzentrationszonen untersucht werden.
Der Leitfaden ist hier zu finden.


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