Die kanadische Firma BNK Petroleum hat am 18. Juni von der dafür zuständigen Bezirksregierung Arnsberg die Aufsuchungserlaubnis nach unkonventionellem Erdgas im Feld "Falke South" in den Kreisen Gütersloh, Paderborn, Warendorf, Soest, Unna sowie dem Hochsauerlandkreis erteilt bekommen.
Trotz der Erteilung dieser Aufsuchungserlaubnis (http://www.bezreg-arnsberg.nrw.de/presse/2012/06/109_12/index.php) gilt weiterhin die landesweite Aussetzung der Genehmigungen von Probebohrungen bis das von der Landesregierung beauftragte Gutachten zur Ermittlung des Risikopotentials des Fracking-Verfahrens vorliegt. Das Gutachten wurde vom Landesumweltministerium in Auftrag gegeben, um die Auswirkungen von Fracking und dem damit verbundenen Einsatz von giftigen Chemikalien auf Grund- und Trinkwasser sowie die weitere Umwelt zu untersuchen.
Dass das Erlaubnisfeld nun erteilt wurde, obwohl es einige kritische Stellungnahmen der betroffenen Kommunen und Kreise gab, zeigt, wie dringend notwendig die Änderung des Bundesbergrechts ist, das im Wesentlichen aus dem 19. Jahrhundert stammt. Schließlich gibt dieses antiquierte Recht der Bergbehörde als Genehmigungsbehörde keinerlei Spielräume für die Einbeziehung von Bürgerinnen und Bürgern und ebenso nicht für die Einbeziehung weiterer Behörden bei der Erteilung von Erlaubnisfeldern vor.
Ich bin darum froh, dass im neuen Koalitionsvertrag vereinbart wurde, jegliche Gefahr für unser Grund- und Trinkwasser auszuschließen und sich für deutliche Verbesserungen des Bergrechts auf Bundesebene, beispielsweise für eine verpflichtende Umweltverträglichkeitsprüfung, einzusetzen. Umweltverträglichkeitsprüfungen sind dagegen bei der Planung von Industrieanlagen oder auch Windenergieanlagen vorgeschrieben. Dass dies bei der Frackingmethode zur Gewinnung von unkonventionellem Erdgas nicht der Fall ist, bedarf einer zügigen Änderung.
Eine Pressemitteilung zu diesem Thema finden Sie hier.
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