EEG

Reform des EEG muss Investitionen und Arbeitsplätze in Nordrhein-Westfalen berücksichtigen

Die Bundesregierung hat Anfang März die Anhörung der Verbände und Bundesländer für eine Novelle des Erneuerbaren Energie Gesetzes begonnen. Der Entwurf der Novelle betrifft in NRW sowohl den Ausbau der Erneuerbaren Energien als auch den Industriestandort. Der rot-grüne Antrag fordert die besondere Berücksichtigung dieser Interessen, etwa wenn es um die Ausbauziele NRWs für Windkraft geht. Wir setzen uns für die Ausgestaltung der EEG-Novelle im Sinne der nachhaltigen Energiewende für Nordrhein-Westfalen ein.

Hier ist mein Redebeitrag zur Debatte unseres Antrags (Drucksache 16/5290):

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