Das Gesetz zum Schutz gegen Fluglärm (FluLärmG) wurde 2007 grundlegend novelliert. Das Gesetz sieht vor, dass in der Tag-Schutzzone 1 auf Kosten des Flugplatzhalters bauliche Schallschutzmaßnahmen an bestehenden Wohngebäuden erstattet werden. In der Nacht-Schutzzone trägt der Flugplatzhalter zudem die Aufwendungen für den Einbau von Lüftungseinrichtungen in Schlafräumen. Die Landesregierung hat die Lärmschutzzonen gemäß FluLärmG am Flughafen Paderborn/Lippstadt am 11. Dezember 2012 mittels Rechtsverordnung festgelegt.
Die Kollegin Sigrid Beer MdL und ich fragen die Landesregierung, welche Kosten für bauliche Schallschutzmaßnahmen am Flughafen Paderborn/Lippstadt in Folge des Fluglärmschutzgesetzes angefallen sind, wie viele Anträge gestellt wurden und ob alle Antragsberechtigten auch tatsächlich einen Antrag gestellt haben.
Die Antwort aus dem Verkehrsministerium liegt uns nun vor. Eine erstaunliche Diskrepanz wurde uns bestätigt: Zwar hat der Flugplatzhalter unter bestimmten Umständen in den Schutzzonen die Kosten für die Lärmminderung an bestehenden Wohngebäuden zu tragen, tatsächlich jedoch wurden keine Anträge darauf gestellt.
Das Verkehrsministerium führt dies auf die dünne Besiedlung innerhalb der Schutzzonen zurück. Wir werden jedoch prüfen, ob auch andere Erklärungen für diese verblüffende Situation denkbar sind.
Mit Hilfe der Staffelung der Start- und Landentgelte je nach der Lautstärke eines Flugzeugs sowie nach der Tageszeit des Starts oder der Landung können Flugunternehmen Anreize gesetzt werden, lärmärmere Fluggeräte einzusetzen und Flüge in weniger lärmempfindliche Tageszeiten zu verlagern.
Auch CDU und FDP sehen das wohl so und haben eine entsprechende Passage in ihrem Koalitionsvertrag. Zusammen mit der Paderborner Kollegin Sigrid Beer MdL frage ich bei der Landesregierung an, ob und wie sie Lärmabhängige Landeentgelte am Flughafen Paderborn/Lippstadt umsetzen wollen. Da der Kreis Gütersloh mit 7,84 Prozent am Flughafen Paderborn/Lippstadt beteiligt ist, interessieren mich auch die indirekten Auswirkungen.
Die Antwort des Verkehrsministers führt aus, dass die seit 2016 auf dem Flughafen Paderborn/ Lippstadt gültige Entgeltordnung bereits eine lärmbezogene Spreizung der Stadt- und Landegebühren vorsieht. Anders als in Köln/ Bonn und Düsseldorf gibt es jedoch in Paderborn/ Lippstadt leider noch keine Emissionskomponente in der Entgeltordnung, welche den Stickoxidausstoß des Flugzeugs berücksichtigen würde. In einer Neufassung der Gebührenordnung solle dies jedoch Berücksichtigung fin-den. Auch technische Modifikationen an bestimmten Flugzeugtypen, die die jeweilige Lärmentwicklung reduzieren, sollen, so das Verkehrsministerium, in einer Neufas-sung der Entgeltordnung positive Berücksichtigung finden.


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