Baumhäuser

Die Räumung der Baumhäuser im Hambacher Wald im Sommer 2018: Wie genau war die Rolle der Landesregierung?

Mit Datum vom 4. April 2019 beantwortete die Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung die Kleine Anfrage zu den Abläufen im Vorfeld der Räumung der Baumhäuser im Hambacher Wald ab dem 13. September 2018, die ich zusammen mit meinen Fraktionskolleg*innen Verena Schäffer, Mehrdad Mostofizadeh und Horst Becker eingereicht hatte.

Diese Antwort lässt wesentliche Fragen offen, so dass wir mit weiteren Kleinen Anfragen nachgehakt haben, um Aufschluss zu den noch offenen Punkten rund um die Rolle der Landesregierung zu erhalten.

Die sechs einzelnen Kleinen Anfragen und die Antworten der Landesregierung werden im Einzelnen auf dieser Seite weiter unten aufgeführt. Zusammenfassend lassen sich die Antworten der Landesregierung auf die sechs Kleinen Anragen wie folgt beurteilen.

Antworten der Landesregierung zeigen: Ministerin Scharrenbach und Minister Reul verstricken sich weiter in Widersprüche und können Vorwurf der Erfüllungshilfe für RWE nicht ausräumen

Den im Raum stehenden Verdacht, dass die Landesregierung sich zur Erfüllungsgehilfin für die Wünsche von RWE gemacht haben könnte, können Ministerin Scharrenbach und Minister Reul mit den Antworten auf eine Reihe von Kleinen Anfragen von uns nicht ausräumen. Ganz im Gegenteil: Zu wichtigen Fragen verweigert sie die Aussage und verstrickt sich Widersprüche was die Gutachtenvergabe angeht, frühere Aussagen muss Frau Scharrenbach sogar zurücknehmen ohne diese jedoch zu erläutern. Die Behauptung, dass die Vergabe von Rechtsgutachten durch die Landesregierung zur Überprüfung von behördlichen Entscheidungen die Regel und nicht etwas Ungewöhnliches seien, ist geradezu absurd. Wir geben uns mit diesen Antworten nicht zufrieden. Es ist Zeit, dass Ministerin Scharrenbach und Minister Reul die Ungereimtheiten endlich aufklären.“

Die Kleinen Anfragen und Antworten im Einzelnen:

Welche Absprachen gab es zwischen Landesregierung und RWE?

Aus der Beantwortung der Fragen der ursprünglichen Kleinen Anfrage wird deutlich, dass die Landesregierung großen Aufwand betrieben hat, um es RWE zu ermöglichen, das Ziel ihres Antrags vom 2. Juli 2018 zu erreichen, die Waldbesetzungen im Hambacher Wald zur planmäßigen Fortsetzung des Braunkohletagebaus zu räumen, obwohl der Antrag als solches von den zuständigen Behörden zuvor abgelehnt wurde. Die in der Kleinen Anfrage gestellte Frage 3 wurde von der Ministerin nur in allgemeiner Form beantwortet und wird daher von uns erneut gestellt mit der Erwartung, hierauf konkrete Antworten zu erhalten.

Vor diesem Hintergrund haben wir die Landesregierung nach den Terminen und Inhalten der Gespräche zwischen Landesregierung und RWE gefragt: Räumung der Baumhäuser im Hambacher Wald im Sommer 2018: Welche Absprachen gab es zwischen Landesregierung und RWE?

Hier geht"s zur Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage.

Wie kam es zur Gutachtenvergabe der Landesregierung?

Aus der Beantwortung der Fragen der ursprünglichen Kleinen Anfrage zeigt sich, dass der Ablehnungsbescheid der Kommunen Kerpen und Merzenich vom 1. August 2018 datiert. Außerdem informierte die Landesregierung, dass die Beauftragung eines ersten Rechtsgutachtens zur „Abgrenzung der Zuständigkeiten der örtlichen Ordnungsbehörden gegenüber der Zuständigkeit der Polizei“ am 10. August 2018 durch das Innenministerium an die Kanzlei Baumeister Partnerschaft mbH in Münster erfolgte und später um die Prüfung von Anspruchsgrundlagen und ihrer Voraussetzungen zum Tätigwerden der Ordnungsbehörden erweitert wurde. Ein zweites Rechtsgutachten soll das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung bei der selben Rechtsanwaltskanzlei am 31.August 2018 mit dem „Gegenstand der Beratung“ der „Abgrenzung des Bauordnungsrechts zum Versammlungsrecht“ in Auftrag gegeben haben und im weiteren Verlauf soll sich die Beratung auch auf Einzelfragen im Zusammenhang mit den erlassenen bauaufsichtlichen Weisungenerstreckt haben. Die Zeit zwischen dem Ablehnungsbescheid vom 1. August 2018 bis zur Erteilung des ersten Gutachtens am 10. August erscheint angesichts der geläufigen ministeriellen Abläufe sehr kurz.

Vor diesem Hintergrund haben wir die Landesregierung nach den Details der Gutachtenvergabe und der Beauftragung der Anwaltskanzlei durch die Innen- und Bauministerien gefragt: Räumung der Baumhäuser im Hambacher Wald im Sommer 2018: Wie kam es zur Gutachtenvergabe der Landesregierung?

Hier geht"s zur Antwort der Landesregierung auf die kleine Anfrage.

Kannte die Landesregierung bei der Erfüllung von Wünschen von RWE Grenzen?

Mit der Beantwortung der Fragen der ursprünglichen Kleinen Anfrage kann die Landesregierung jedoch keineswegs den Verdacht ausräumen, sie hätte mit der Vergabe von Rechtsgutachten vornehmlich nach Wegen gesucht, den in den Anträgen von RWE vom 2. Juli 2018 zum Ausdruck gebrachten Wunsch nach einer Räumung des Hambacher Waldes erfüllen zu können.

Vor dem Hintergrund, dass der Antrag des Unternehmens bereits von der Polizei Aachen, der Gemeinde Merzenich und der Stadt Kerpen abgelehnt wurde, haben wir nachgefragt, wie die genaue Beauftragung der Rechtsanwaltskanzlei aussah und warum nach alternativen Rechtswegen gesucht wurde, um den Antrag des Unternehmens umzusetzen: Räumung der Baumhäuser im Hambacher Wald im Sommer 2018: Kannte die Landesregierung bei der Erfüllung von Wünschen von RWE Grenzen?

Hier geht"s zur Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage.

Was ist der Inhalt der RWE-Anträge und der behördlichen Bescheide?

Aus der Antwort der Landesregierung auf unsere ursprüngliche Kleine Anfrage wurde öffentlich, dass die RWE Power AG am 2. Juli 2018 einen Antrag auf Räumung der Baumhäuser im Hambacher Wald zur weiteren Fortführung des Braunkohletagebaus an das Polizeipräsidium Aachen, an die Stadt Kerpen und die Gemeinde Merzenich gestellt hat. Jedoch ist weder der genaue Inhalt des Antrags von RWE bekannt, noch derjenige der ablehnenden Bescheide durch die Stadt Kerpen und die Gemeinde Merzenich vom 1. August und des Polizeipräsidiums Aachen vom 2. September 2018.

Vor diesem Hintergrund haben wir nach dem Wortlaut der Anträge und Bescheide gefragt und gefragt, ob es zutrifft, dass die RWE Power AG auf Rechtsbehelfe gegen die Ablehnung ihres Antrags auf Räumung der Baumhäuser im Hambacher Wald vom 1. August 2018 verzichtete, weil die Landesregierung ihr zusicherte, nach Erhalt eines bevorstehend zu beauftragenden Rechtsgutachtens eine Räumung vorbereiten zu wollen: Räumung der Baumhäuser im Hambacher Wald im Sommer 2018: Was ist der Inhalt der RWE-Anträge und der behördlichen Bescheide?

Hier geht"s zur Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage.

Wann wurden das Kabinett und das Bauministerium involviert?

Aus der Antwort der Landesregierung auf unsere ursprüngliche Kleine Anfrage wurde öffentlich, dass sich zunächst das Innenministerium federführend mit den Möglichkeiten einer Räumung des Hambacher Waldes beschäftigte und auch das erste juristische Gutachten am 10.August 2018 beauftragte. Im weiteren Verlauf ging die Federführung jedoch auf das Ministeriumfür Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung über, welches das zweite Rechtsgutachten am 31. August 2018 beauftragte und auch schließlich die Räumung der Baumhäuser im Hambacher Wald veranlasste. Es stellt sich jedoch die Frage, in welcher Weise das Kabinett in die Vorgänge eingebunden war.

Vor diesem Hintergrund haben wir die Landesregierung gefragt, wann sich das Kabinett mit welchem Ergebnis mit der geplanten Räumung befasste, wann neben dem Innen- auch das Bauministerium involviert wurde und darüber hinaus nach der Einbindung weiterer Ministerien und von Ministerin Scharrenbach: Räumung der Baumhäuser im Hambacher Wald im Sommer 2018: Wann wurden das Kabinett und das Bauministerium involviert?

Hier geht"s zur Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage.

Räumung der Baumhäuser im Hambacher Wald im Sommer 2018: Anwesenheit des Innenministeriums im Polizeipräsidium Aachen nach ablehnendem Bescheid zur Räumung des Hambacher Waldes?

Aus der Antwort der Landesregierung auf unsere ursprüngliche Kleine Anfrage wurde öffentlich, , dass die RWE Power AG am 2. Juli 2018 einen Antrag auf Räumung des Hambacher Waldes zur weiteren Fortführung des
Braunkohletagebaus sowohl an die Stadt Kerpen und die Gemeinde Merzenich als auch an das Polizeipräsidium Aachen gestellt hat. Der RWE-Antrag auf Räumung des Waldes wurde durch das Polizeipräsidium Aachen unter dem 2. September 2018 ablehnend beschieden.
In der Sondersitzung des Innenausschusses vom 30. April 2019 sagte Innenminister Reul auf eine Frage zu Besuchen verschiedener Kreispolizeibehörden des Landes durch die im Innenministerium für die Polizei zuständige Abteilungsleiterin: „[…] allein für meine Amtszeit fallen mir sofort mehrere Beispiele ein: Frau Dr. Lesmeister war in Kleve und in Aachen, und der Staatssekretär war in Hagen. […]“

Vor diesem Hintergrund haben wir die Landesregierung gefragt, wann und warum die im Ministerium für die Polizei zuständige Abteilungsleiterin das Polizeipräsidium Aachen besuchte, wie das Inneministerium den ablehnenden Bescheid des Polizeipräsidiums zur von RWE gewünschten Räumung bewertete und zur welche Vereinbarungen und Anweisungen getroffen wurden: Räumung der Baumhäuser im Hambacher Wald im Sommer 2018: Anwesenheit des Innenministeriums im Polizeipräsidium Aachen nach ablehnendem Bescheid zur Räumung des Hambacher Waldes?

Hier geht"s zur Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage.

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