Bundesrat

Einigung bei der Solarförderung: Grüner Druck hat Schlimmeres verhindert

Der Vermittlungsausschuss zwischen Bundestag und Bundesrat hat sich bei den Verhandlungen um die Solarförderung im Erneuerbaren-Energien-Gesetz (EEG) einigen können. Die grünen Vertreter aus Bund und Ländern konnten zudem noch Fehler korrigieren und Verbesserungen gegenüber dem ursprünglichem Entwurf von Schwarz-Gelb in den Verhandlungen durchsetzen. Damit gibt es nun Planungssicherheit für die Photovoltaikindustrie mit ihren zahlreichen Arbeitsplätzen. Die Einigung ist zudem ein weiterer wichtiger Schritt auf dem Weg der Kostenreduktion bei der Förderung des Ausbaus der Erneuerbaren Energien.

MP900443719Mitte Mai hatte der Bundesrat mit einer Zweidrittelmehrheit – und damit auch mit den Stimmen von gleich sechs unionsregierten Bundesländern – gegen die drastischen Kürzungspläne der schwarz-gelben Bundesregierung bei der Solarvergütung gestimmt. Damit musste der Vermittlungsausschuss angerufen werden. Nun haben sich deren Vertreter u.a. darauf geeinigt, dass das mittlere Photovoltaik-Dachsegment zwischen 10 und 40 Kilowatt mit 18,5 Cent pro Kilowattstunde besser vergütet wird, als von Union und FPD ursprünglich vorgesehen. Der Vorschlag der schwarz-gelben Bundesregierung bei Anlagen unter 10 Kilowatt, 20 Prozent des erzeugten Solastroms nicht vergüten zu wollen, wurde auf unsere grüne Initiative hin ebenfalls gestrichen. Somit werden auch weiterhin 100 Prozent des erzeugten Stroms aus Solaranlagen vergütet. Damit deutsche Solarunternehmen auch weiterhin international wettbewerbsfähig bleiben können, soll noch in diesem Jahr ein umfangreiches Forschungsprogramm und ein Förderprogramm für Speicher auf den Weg gebracht werden. Bündnis 90/Die Grünen haben mit der Streichung der Managementprämie zusätzlich erreicht, dass die EEG-Umlage um 200 Millionen Euro pro Jahr entlastet wird. Statt nur auf die vermeintlich hohen Kosten der Erneuerbaren Energien hinzuweisen, ist dies ein erster Schritt um preisdämpfend auf die Umlage hinzuwirken.

Die wichtigsten Änderungen im Einzelnen

Zubaukorridor und Gesamtausbauziel:Das Gesamtausbauziel für die geförderte Photovoltaik liegt bei einem Ausbauvolumen von 52 GW (derzeit sind 28 GW in Deutschland installiert). Der jährliche Ausbaukorridor von 2.500 – 3.500 MW bleibt ohne Absenkung bis zur Erreichung dieses Gesamtausbauziels erhalten. Die Bundesregierung soll dann rechtzeitig vor Erreichung des Gesamtausbauziels einen Vorschlag für eine Neugestaltung der Förderung vorlegen.

Dachanlagen:Es wird eine neue Leistungsklasse zwischen 10 und 40 kW für PV-Dachanlagen mit 18,50 Cent/kWh eingeführt.

Marktintegrationsmodell:Das Marktintegrationsmodell (die Nichtvergütung von 10 Prozent des erzeugten Solarstromes) findet nur bei Anlagen über 10 kW Anwendung und gilt für Anlagen die seit dem 1. April 2012 in Betrieb genommen wurden.

Freiflächenanlagen:An der 10 MW-Begrenzung für Freiflächenanlagen wird festgehalten. Die Zusammenfassung von Anlagen zu einer Gesamtanlage beschränkt sich auf den Umkreis von 2 km (bisher 4 km). Die Bundesregierung soll darüber hinaus eine Rechtsverordnung erlassen, die für den Bau von PV-Anlagen mit einer Leistung über 10 MW auf Konversionsflächen vergütungsfähige Rahmenbedingungen definiert.

Schaffung eines technologieoffenen Marktanreizprogramms:Noch in diesem Jahr soll ein solches Programm mit zinsverbilligten Krediten für dezentrale Speicher bei der KfW in Höhe von mindestens 50 Millionen Euro initiiert werden.

Forschung:Die Bundesregierung wird eine substanzielle Erhöhung der Mittel bereitstellen.

Die Bundesregierung prüft, wie rechtliche Hindernisse für die Versorgung von Mietern mit preisgünstigem EEG/KWK-Strom aus dem bewohnten Gebäude zum Eigenvrbrauch beseitigt werden können.

Die Bundesregierung setzt sich für faire Wettbewerbsbedingungen für die deutsche Solarwirtschaft ein. In diesem Zusammenhang prüft sie die dafür geeigneten Maßnahmen.

Aufgrund dieser verhandelten Änderungen wird deutlich, dass sich die schwarz-gelbe Bundesregierung mit ihrer geplanten Kahlschlagpolitik bei den Solarkürzungen nicht durchsetzen konnte. Die eigenen Kollegen aus den Ländern verweigerten ihr die Zustimmung. Die Anrufung des Vermittlungsausschusses durch die Bundesländer war richtig und notwendig. Nun wird es auf den Vorschlag einer neuen Bundesregierung nach den Bundestagswahlen 2013 ankommen, die Photovoltaik-Förderung nach Erreichen des 52 GW-Zieles auf einen sicheren Ausbaupfad zu bringen.

Die komplette Vereinbarung zwischen Bundestag und Bundesrat findet sich HIER.

Eine Zusammenfassung der zentralen Ergebnisse der Grünen Bundestagsfraktion findet sich HIER.

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