Der Entwurf für den neuen Windenergieerlass NRW liegt vor. Deshalb möchte ich im Rahmen einer Veranstaltung die Novelle des Windenergieerlasses vorstellen und die Möglichkeit geben, Fragen zum Windenergieerlass und zu den konkreten rechtlichen Rahmenbedingungen für Kommunen zu stellen.
Ich lade daher herzlich zu folgender Veranstaltung ein:
„Die Novelle des Windenergieerlasses NRW – Was ändert sich?“
Am Freitag, 18.09., 17:00 bis 19:00 Uhr im Landtag NRW
Fachkundige Vertreter des Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz und des EnergieDialog.NRW werden anwesend sein, um den Windenergieerlass vorzustellen, Fragen zu beantworten und den für Kommunen sehr hilfreichen Service des EnergieDialog.NRW bekannter zu machen.
Anmeldung: Bitte per E-Mail bis zum 14. September 2015 an Christian Wieda: christian.wieda@landtag.nrw.de. Für den Einlass in den Landtag werden ein Lichtbildausweis und die schriftliche Einladung benötigt. Für die Einfahrt in die Tiefgarage bitte bei der Anmeldung auch das Kennzeichen mitteilen.
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