Kleine Anfrage

Kleine Anfrage: Augenwischerei oder mangelnde Sachkenntnis: Wie passt angekündigter Windenergie-Ausbaurekord zu restriktiven Änderungsvorschlägen?

Der Minister für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie überraschte am 25. Oktober 2017 die Öffentlichkeit mit einer sehr optimistischen Einschätzung zur Entwicklung der Windenergie in NRW. Er prognostiziert einen Ausbau von jährlich fast 1.000 MW in den 5 Jahren von 2018 bis 2022. Das wäre im Vergleich zu den vergangenen 16 Jahren ein Rekord. Minister Pinkwart teilte mit, dass er damit rechne, dass die derzeit etwa 5.000 Megawatt umfassende Gesamtleistung der rund 3.500 Windenergieanlagen in NRW bis 2022 fast verdoppelt werden kann. Diese ehrgeizigen Ziele stehen in krassem Widerspruch zu den Bestrebungen der Landesregierung nach einem generellen Abstand von 1.500 Metern zu Wohnbebauung und einem Verbot von Windenergieanlagen im Wald sowie der bundespolitischen Forderung nach einer Aufhebung der Privilegierung im Außenbereich.

Würde die Landesregierung diese Ankündigungen in die Tat umsetzen, würden kaum noch Genehmigungen an neuen Standorten möglich sein. Aktuell sind 1.200 MW für den Zubau der nächsten Jahre genehmigt. Die Landesregierung geht offenbar davon aus, dass ein Großteil (mehr als 3.000 MW) des Leistungszuwachses über das Repowering von Altanlagen am selben Standort erreicht werden könne.

Ich hinterfrage diese mehr als optimistische Einschätzung und wollte mit meiner Kleinen Anfrage Augenwischerei oder mangelnde Sachkenntnis: Wie passt angekündigter Windenergie-Ausbaurekord zu restriktiven Änderungsvorschlägen?  von der Landesregierung erläutert bekommen, wie sich die Einschätzung mit der restriktiven Abstandsregelung des vorgelegten Entwurfs des neuen Windenergieerlasses verträgt.

In ihrer Antwort bleibt die Landesregierung bei ihrer optimistischen Prognose, was das Repowering angeht. So sind aktuell noch ca. 1.950 Windenergieanlagen mit Inbetriebnahmedatum bis 2005 in NRW in Betrieb. Aus diesen Jahren wurden bisher erst 73 Anlagen repowered. Dies liegt natürlich zum einen daran, dass die bestehenden Anlagen noch bis mindestens 2020 einen Vergütungsanspruch nach Erneuerbaren Energien Gesetz (EEG) haben. Die große Welle des Repowerings steht uns also sicherlich noch bevor. Ein anderer Grund ist aber sicher auch, dass Repowering in der Praxis nicht einfach ist. Ein Ersatz alter Anlagen durch moderne Anlagen am selben Standort kommt häufig aus unterschiedlichen Gründen nicht infrage. Beim Repowering ist auch das Ausweichen auf einen neuen Standort in Nähe möglich, aber hierfür fehlen bislang häufig die Anreize.

Für uns sind einige Fragen noch offen, daher werde ich in Kürze Nachfragen zu diesem Thema stellen.

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